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Frage zu Pfändung / Pfändungstabelle

Es gibt aber auch die Kontopfändung, und es muss geschaut werden, ob man in diesem Fall überhaupt direkt vom Lohn pfänden kann. Auch das ist irgendwo, glaube in der ZPO, geregelt.

Und dann gibt es eben Freibeträge, wenn z.B. ein Kind mit im Haushalt lebt. Um diesen Betrag erhöht sich das nicht pfändbare Einkommen. Was ist aber, wenn das Kind im Wechselmodell lebt, oder wenn 3 Kinder 3 Tage in der Woche beim Schuldner leben?

Und es kann auch mehrere Gläubiger geben, die Anspruch auf den gepfändeten Lohn haben. Wie verhält es sich dann, bekommt da jeder anteilig zur Forderung oder jeder gleich viel oder noch ganz anders?

Und wenn etwa der Ehegatte gar kein Einkommen hat, dann muss das auch berücksichtigt werden, aber wo steht das genau?

Man muss dem Angestellten also die richtigen Fragen stellen, sonst kann man das nicht korrekt ausrechnen.
Eine Mitarbeiterin einer solchen Pfändungsstelle schilderte es mal so, wer zuerst mit dem Titel kommt kann abgreifen was bezüglich seiner Forderung zu holen ist
Das ist in der Regel bei einer Kontopfändung nach einem Monat, zumindest wenn vorher keine Einigung oder Einwilligung von Seiten des Gläubigers kommt.
Die andern Gläubiger müssen sich demnach ggf. sozusagen mit ihrem Titel anstellen.

Bei Insolvenz soll es ja anders sein, da wird wohl aufgeteilt.
 

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