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Ferienjob mit Hartz4

I

ich_brauche_hilfe

Gast
Also guten Tag erstmal,
ich möchte in den Herbstferien einen 2 wöchigen Ferienjob annehmen.Meine Mutter ist aber Hartz4 empfänger, also sind wir ja eine "Bedarfsgemeinschaft".
Ich werde vorraussichtlich in den 2 Wochen so ca. 400 - 500€ verdienen.
Was kann man nun machen, dass meiner Mutter das Geld nicht wiederrum vom AG abgezogen wird? Wir haben uns schon überlegt das man das Geld vielleicht innerhalb mehrer Monate in 100€ Schritten auszahlen könnte, ich aber nur in den 2 Wochen arbeite.

Über schnelle und sinnvolle Antworten würde ich mich freuen, da die Ferien ja nicht mehr lange auf sich warten lassen. ( Bei uns in NDS fangen sie am 16.10. an):rolleyes:

P.S. ich bin 16 Jahre alt.
 
P

pasalemi

Gast
hi,
du darfst als hartz IV empfänger monatlich 165,-- euro dazuverdienen der rest geht an das amt. am besten, du fragst deinen arbeitgeber, ob er dir das geld nicht auf einmal, sondern durch 3 monate (oder mehr, je nachdem wie hoch dein lohn nun ist) teilt damit du das geld komplett für dich hast und nichts abgeben mußt. vergiß´ nicht, daß du das bei deinem sachbearbeiter melden mußt sobald du einen nebenjob hast. frag´ bei der gelegenheit auch mal nach, ob dir nicht mehr geld zusteht als 165,--euro.

gruß pasa
 
I

ich_brauche_hilfe

Gast
Danke für die schnelle Antwort. Aber bist du dir sicher mit den 165€?? Mir wurde nämlich gesagt das ich 100€ und von dem Restlohn 20% behalten darf.:( Dann würden mir bei einem Gehalt von 500€ noch 180€ bleiben:(:(
 
K

Karin/Deichgräfin

Gast
Hallo,

bei 400 Euro darfst du 160 Euro für dich behalten.
(100 Euro plus 2o% vom Restlohn.)

Ab 401 Euro handelt es sich um einen normalen,sozial-
versicherungspflichtigen Job.Das heißt,der Arbeitgeber
muß dich für diesen einen Monat anmelden und versichern.
Dir wird von den 5oo Euro der Arbeitnehmeranteil abgezogen.

Vielleicht findest du zusammen mit dem Arbeitgeber eine
bessere Lösung.;)

Gruß Karin
 
K

Karin /Deichgräfin

Gast
Hallo,

habe selbst auch noch nachgesehen,hatte das Gefühl etwas
übersehen zu haben:

Als Schüler "darf" man nur bis zu 400 Euro im Monat verdienen.
Ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.

Gruß Karin
 
K

Karin/Deichgräfin

Gast
Hallo,

meine vorhergehende Antwort war in deinem Fall nicht richtig.

Es handelt sich bei dir um einen Schülernebenjob.
Ein Schüler,als Angehöriger einer Bedarfsgemeinschaft ,darf n u r bis
100 Euro im Monat verdienen. Der g a n z e Restlohn wird angerechnet.
Die zusätzlichen Prozente gelten nur für AlG II Empfänger.

Ruf einfach beim Sachbearbeiter deiner Mutter an und erkundige
dich nach dem Höchstsatz eines "Taschengeldjobs". Ganz allgemein,ohne
irgendwelche Arbeitsvorhaben oder Summen zu nennen.
Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Karin
 
G

Gast

Gast
Hi @ all
habe das gleiche problem, aber erst nach Brief vom Arbeitsamt davon erfahren.
Nun wollte ich mich mal erkundigen was aus dieser Sache geworden ist, um z.B. Einspruch zuerheben.
Und außerdem fragen inwiefern andere ähnliche Probleme hatten. Und hoffentlich gelösst haben ;-)

Thx im voraus

Gast

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Die Rechtschreibfehler sind absicht ;-D ^^
 

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