R
RoninMX
Gast
Hallo Leute,
Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich zur zeit ein wenig mit dem Arbeitsrecht und muss feststellen, das es doch recht unübersichtlich ist.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Zur Situation:
Im September hab ich in der Berufschule längere Zeit geschwänzt, was aufgefallen ist, daraufhin wurden meherer Gespräche mit der Ausbildungsleitung geführt, mit dem Personalrat, etc
Zu allem überfluss haben sich Zeitschulden aufgebaut, da ich ab und zu ma n bischen früher gegangen bin, und so geschichen. (gleitzeit)
Daraufhin hatte ich nen ernstes gespräch mit der ausbildungsleitung woraufhin
einige zeitschulden gestrichen und dafür lohn einbehalten... soweit so gut. weiterhin wurde mir eine attestpflicht auferlegt (ok) und ich wurde darauf hingewiesen, das jegliches weitere Fehlverhalten zu einer schriftlichen Abmahnung führen würde. Das war im November 04.
Nun ist es vorgekommen dsa ich mich zu spät krank gemeldet hatte, zu spät zur arbeit/schule gekommen bin. (dezember) Oder etwa erst garnicht krankgemeldet hatte und später das attest eingereicht hatte (auf nem lehrgang) (märz)
Im April war ich über einen zeitraum von etwa 1 1/2 wochen krank. 1 tag von diesen 1 1/2 wochen war nicht von der AU abgedeckt. Ich hatte meine ausbidungsleitung auch direkt daraufhingewiesen, worauf diese dann erwiederte, das sie mir keinen urlaub anchträglich gewährt, und stattdessen die ausbiledungsvergütung für diesen 1 tag streicht (April). etwa 1 woche später hab ich verschlafen und erschien erst mittags im betrieb.(auch april)
Als ich am darauffolgenden tag nicht zur arbeit erschien ist meiner ausbildungsleitung wohl der kragen geplatzt, und sie hat ne abmahnung verfasst. jedoch reichte ich später eine krankmeldung nach, woraufhin ich ein 2. mal post erhielt, worin hingewiesen wurde, das sich die abmahnung lediglich auf die letzen 2 ereignisse im april erstreckt.
nun hatte ich letze woche ein gespräch mit dem geschäftsführer und der ausbildungsleitung, welches sich in etwa so abgelaufen ist, das man die punkte in der abmahnung durchgegangen ist (dort werden alle ereignisse aufgeführt, einige sachen stimmen garnicht! - darüber wurde aber hinweggegangen- die abmahnung sei unumstößlich -.-), und anschießend wurde mir mitgeteilt das ich 2 alternativen hätte. entweder man würde sich gemeinsam dazu entscheiden den ausbildungsvertrag aufzuheben, weil dies besser aussähe, oder man würde mich beim nächsten vorfall fristlos kündigen!
Ich hatte mir etwas bedenkzeit eingräumen lassen, und muss montag wieder dahin und denen meine entscheidung sagen.
Da ich bei dem wort fristlose kündigung doch ein bischen panik bekommen habe (bin im 2. lehrjahr), habe ich gegoogled und folgendes gefunden:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02109.html
"Einem Arbeitnehmer darf wegen eines fehlenden oder verspätet eingereichten ärztlichen Attests selbst dann nicht fristlos gekündigt werden, wenn er zuvor eine Abmahnung erhalten hat."
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03899.html
(Hier gehts um die lohnkürzung bei attestpflicht, wenn man keins hat)
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02129.html
(Berufschule schwänzen & die pädagogischen mittel die gewählt werden müssen)
-------------------------------------------------
was ich also in erfahrung gebracht :
"Einem Arbeitnehmer darf wegen eines fehlenden oder verspätet eingereichten ärztlichen Attests selbst dann nicht fristlos gekündigt werden, wenn er zuvor eine Abmahnung erhalten hat."
"Denn bei der Verpflichtung, ein Attest vorzulegen, handle es sich lediglich um eine vertragliche Nebenpflicht. Und beim Verstoß gegen eine Nebenpflicht dürfe nicht derart scharf reagiert werden. Eine fehlende Vorlage des jeweiligen Attests könne lediglich Folgen bei der Zahlung des Krankenlohnes haben. Eine Kündigung sei jedoch nicht gerechtfertigt."
------------------------------------------
das ist so der zentrale punkt an dem ich mich gerade hangel *hoff*
ich hoffe ihr könnt mir nen tip geben, was ich tun soll :-/
Weil einerseits möchte ich die Ausbildung so kurz vor ende ungern abbrechen, andererseits geht mir der "verein" mächtig auf den senkel
grüße
D.
P.S.
Sorry wegen Rechtschreibung, etc - Ich bin etwas durch den Wind...
Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich zur zeit ein wenig mit dem Arbeitsrecht und muss feststellen, das es doch recht unübersichtlich ist.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Zur Situation:
Im September hab ich in der Berufschule längere Zeit geschwänzt, was aufgefallen ist, daraufhin wurden meherer Gespräche mit der Ausbildungsleitung geführt, mit dem Personalrat, etc
Zu allem überfluss haben sich Zeitschulden aufgebaut, da ich ab und zu ma n bischen früher gegangen bin, und so geschichen. (gleitzeit)
Daraufhin hatte ich nen ernstes gespräch mit der ausbildungsleitung woraufhin
einige zeitschulden gestrichen und dafür lohn einbehalten... soweit so gut. weiterhin wurde mir eine attestpflicht auferlegt (ok) und ich wurde darauf hingewiesen, das jegliches weitere Fehlverhalten zu einer schriftlichen Abmahnung führen würde. Das war im November 04.
Nun ist es vorgekommen dsa ich mich zu spät krank gemeldet hatte, zu spät zur arbeit/schule gekommen bin. (dezember) Oder etwa erst garnicht krankgemeldet hatte und später das attest eingereicht hatte (auf nem lehrgang) (märz)
Im April war ich über einen zeitraum von etwa 1 1/2 wochen krank. 1 tag von diesen 1 1/2 wochen war nicht von der AU abgedeckt. Ich hatte meine ausbidungsleitung auch direkt daraufhingewiesen, worauf diese dann erwiederte, das sie mir keinen urlaub anchträglich gewährt, und stattdessen die ausbiledungsvergütung für diesen 1 tag streicht (April). etwa 1 woche später hab ich verschlafen und erschien erst mittags im betrieb.(auch april)
Als ich am darauffolgenden tag nicht zur arbeit erschien ist meiner ausbildungsleitung wohl der kragen geplatzt, und sie hat ne abmahnung verfasst. jedoch reichte ich später eine krankmeldung nach, woraufhin ich ein 2. mal post erhielt, worin hingewiesen wurde, das sich die abmahnung lediglich auf die letzen 2 ereignisse im april erstreckt.
nun hatte ich letze woche ein gespräch mit dem geschäftsführer und der ausbildungsleitung, welches sich in etwa so abgelaufen ist, das man die punkte in der abmahnung durchgegangen ist (dort werden alle ereignisse aufgeführt, einige sachen stimmen garnicht! - darüber wurde aber hinweggegangen- die abmahnung sei unumstößlich -.-), und anschießend wurde mir mitgeteilt das ich 2 alternativen hätte. entweder man würde sich gemeinsam dazu entscheiden den ausbildungsvertrag aufzuheben, weil dies besser aussähe, oder man würde mich beim nächsten vorfall fristlos kündigen!
Ich hatte mir etwas bedenkzeit eingräumen lassen, und muss montag wieder dahin und denen meine entscheidung sagen.
Da ich bei dem wort fristlose kündigung doch ein bischen panik bekommen habe (bin im 2. lehrjahr), habe ich gegoogled und folgendes gefunden:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02109.html
"Einem Arbeitnehmer darf wegen eines fehlenden oder verspätet eingereichten ärztlichen Attests selbst dann nicht fristlos gekündigt werden, wenn er zuvor eine Abmahnung erhalten hat."
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03899.html
(Hier gehts um die lohnkürzung bei attestpflicht, wenn man keins hat)
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02129.html
(Berufschule schwänzen & die pädagogischen mittel die gewählt werden müssen)
-------------------------------------------------
was ich also in erfahrung gebracht :
"Einem Arbeitnehmer darf wegen eines fehlenden oder verspätet eingereichten ärztlichen Attests selbst dann nicht fristlos gekündigt werden, wenn er zuvor eine Abmahnung erhalten hat."
"Denn bei der Verpflichtung, ein Attest vorzulegen, handle es sich lediglich um eine vertragliche Nebenpflicht. Und beim Verstoß gegen eine Nebenpflicht dürfe nicht derart scharf reagiert werden. Eine fehlende Vorlage des jeweiligen Attests könne lediglich Folgen bei der Zahlung des Krankenlohnes haben. Eine Kündigung sei jedoch nicht gerechtfertigt."
------------------------------------------
das ist so der zentrale punkt an dem ich mich gerade hangel *hoff*
ich hoffe ihr könnt mir nen tip geben, was ich tun soll :-/
Weil einerseits möchte ich die Ausbildung so kurz vor ende ungern abbrechen, andererseits geht mir der "verein" mächtig auf den senkel
grüße
D.
P.S.
Sorry wegen Rechtschreibung, etc - Ich bin etwas durch den Wind...