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Familienhilfe: Habe ich ein Mitspracherecht?

MajaDieErste

Neues Mitglied
Die Situation ist wie folgt:
Der KV ist BTM-abhängig. Nach mehreren Ausschreitungen mit dem KV habe ich die Polizei und somit bewusst automatisch das Jugendamt eingeschaltet. Ich selbst nehme keine Drogen.

Inzwischen habe ich mich komplett vom KV getrennt. Es besteht kein Kontakt und ich beabsichtige auch nicht ihn wieder in unser Leben zu lassen.

Meinem Kind geht es bei mir gut. Das bestätigte auch die Familienhilfe.

Um die Beziehung zum KV und die Trennung für mich zu verarbeiten, habe ich offen mit der Familienhilfe über die Ereignisse in der Beziehung gesprochen. Für mich ist das Thema KV damit beendet. Leider möchte die Familienhilfe jetzt, dass ich zu einem Analytiker gehe. Ich finde das unangemessen, da ich wie gesagt mit dem Thema abgeschlossen habe.

Darf das Jugendamt mich dazu zwingen einen Analytiker aufzusuchen?
An wen kann ich mich wenden?
 
Das Jugendamt kann eine Kindesmutter zwingen eine Therapie zu machen oder ihr mit einer Kindesherausnahme
drohen.

Über solche Themen würde ich mit einem Rechtsanwalt und dem Jugendamt reden...nicht mit der Familienhelferin.
 


Du kannst ja nicht nur Austeilen,..einen Vater entfernen und nach dir die Sinn Flut.
Das geht nicht.

Das Kind hat Recht auf seinen Vater und ist Wichtig für seine Entwicklung !!

.. auch wenn er Abhängig sein sollte,..dann eben mit entsprechenden Bedingungen.
OB er Abhängig ist,das hast Du nicht zu Beurteilen.
Wenn er Abhängig ist,hat er ein Problem, das heißt aber nicht automatisch,das er ein durchgehend schlechter Mensch und Vater ist.
Hinzu kann man das auch wieder ändern,mit entsprechenden Hilfe und den Willen dazu.

Wie weit eine Abhängigkeit besteht,werden Sie auch Prüfen oder schon geprüft haben.Er wird entsprechende Auflagen bekommen die er Nachweisen muss/evtl Betreut werden.

Wenn Sie nun eine Analyse von Dir wollen,wird es seinen Grund haben..Also, warum willst du die nicht machen?

EUER Kind sollte es Dir Wert sein und jeglicher STREIT sollte so schnell wie Möglich beigelegt und geklärt werden,AUCH wenn ihr euch getrennt habt.

IHR seid BEIDE Eltern und solltet auch so Handeln.

Euer KIND ist NICHT dein Besitz.

UND..solch eine Analyse ist doch nix Schlimmes.Gespräche mit einem Facharzt können
durchaus Helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, einer Mutter eine Therapie zu empfehlen, ist das eine. Nun auch noch die Therapieform zu diktieren, das andere. Nein, weder Familienhelferin noch Jugendamt dürfen das.

Ich würde darüber mit dem Jugendamt sprechen und kooperativ erfragen, was sich aus ihrer Sicht durch die Therapie für das Kind verbessern kann.

Die Therapieform, ob Analyse, Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie oder sonstwas, ist alleinig Deine Entscheidung.
 

Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt.

Die hat ausschließlich ein Familiengericht.


Und dieses richtet sich in der Regel nach den Empfehlungen des Jugendamtes.
Das Jugendamt darf den Eltern oder ein Elternteil keine Zwangsbehandlung oder Zwangstherapie auferlegen bzw. aufzwingen. Selbst dann nicht wenn eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt.
Das Persönlichkeitsrecht der Eltern oder Elternteile verhindert dies.

Das Jugendamt kann auch keinerlei Einschätzung abgeben, ob du diese benötigst oder nicht.

Aber das Jugendamt kann dafür sorgen das Ärzte diese Entscheidung treffen,.. und das Jugendamt kann den Fall dann vor Gericht bringen.
Sie könnten so auch im Notfall dafür Sorge tragen, das für eine geschlossene Unterbringung der Psychiatrie entschieden wird.
ABER,
es wird IMMER von mehreren,auch unabhängigen Fach-Mitarbeitern geschützt und geprüft,..damit keine persönlichen Meinungen zum Fall einfließen.

 
Hallo MajaDieErste,
Ich sehe es ähnlich wie Weidebirke.
Bzgl. Rechtsanwalt wäre es gut du würdest einen kennen, dem du Vertrauen kannst.

Was mich beschäftigt, was meint deine Familienhelferin mit einem Analytiker?

Es ist schon gefährlich, mit einer Familienhelferin zu tiefgründig zu reden, nicht jede weiß mit dem Inhalt richtig umzugehen und es einzuschätzen.
Such dir eine Psychotherapeutin, und falls du so schnell keine findest, such dir eine Familienberatungsstelle, die Therapie ist zwar zeitlich begrenzt, aber zeigt der FH, das du weißt wo du dir Hilfe suchen kannst.

Paralell, kannst du auch zu einer Erziehungsberatungsstelle gehen, bzw. anrufen und einen Termin machen.
Je selbständiger du wirst, desto eher wirst du die FH und das JA wieder los.
Zeig denen das du die richtigen Stellen um Unterstützung bitten kannst.

Eriehungsberatungsstelle für dich und dein Kind im Miteinander; bezüglich, stark machen in der Erziehung; bzgl. des Vaters und eventuellen Kontakt mit ihm oder nicht.
Die Familientherapie bezüglich deiner Gefühle und Gedanken, damit du diese nicht mehr so intensiv mit der FH reden mußt.
Und während dieser Zeit sucht du weiter nach einer Pschyotherapie.

Warum wolltest du eigentlich bewußt das JA im Boot haben, magst du erzählen?
 
ABER, es wird IMMER von mehreren,auch unabhängigen Fach-Mitarbeitern geschützt und geprüft,..damit keine persönlichen Meinungen zum Fall einfließen.
Zitat Ende

Ich kenne durch meinen Job recht viele Fälle dieser Art.
Leider sind diese Fachmitarbeiter und Gutachter grösstenteils auch vom Jugendamt beeinflusst.

Man kann auch zusätzliche Gutachter nehmen,welche man selber bezahlt.
 

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