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Gast
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Hallo,
ich habe da einmal eine Frage. Ich weiß nämlich nicht genau welche Rechte mir zustehen.
Es ist so: Ich bin letzte Woche krank gewesen und deswegen eine Vorklausur verpasst. Jetzt sollen die Vornoten aber schon am Donnerstag feststehen und ich habe das Fach bis dahin nicht mehr. Außerdem ist der 1. Mai ja am Mittwoch, weshalb ich da auch nicht nachschreiben kann. Normalerweise ist bei uns die Regelung so, dass wir samstags nachschreiben müssen aber ich war bis einschließlich dem Wochenende krank geschrieben. Der Lehrer äußerte sich meiner Klasse gegenüber, dass wer nicht am Samstag zur Nachschreibeklausur da sei, eine 6 bekäme. Jetzt bin ich aber der Meinung, dass man keine Schüler dafür verantwortlich machen kann ob jemand über solche Beschlüsse Bescheid bekommt oder nicht und das man niemandem eine 6 eintragen kann, wenn man nachweislich erkrankt war.
Nun zu meiner Frage: Normalerweise steht jedem Schüler doch die gleiche Möglichkeit zu seine Leistungen zu zeigen. Weiß jemand wie die gesetzliche Lage das sieht, wenn kein Termin vor der Konferenz möglich wäre ?
Ich komme übrigens aus NRW.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
LG
Katze123
ich habe da einmal eine Frage. Ich weiß nämlich nicht genau welche Rechte mir zustehen.
Es ist so: Ich bin letzte Woche krank gewesen und deswegen eine Vorklausur verpasst. Jetzt sollen die Vornoten aber schon am Donnerstag feststehen und ich habe das Fach bis dahin nicht mehr. Außerdem ist der 1. Mai ja am Mittwoch, weshalb ich da auch nicht nachschreiben kann. Normalerweise ist bei uns die Regelung so, dass wir samstags nachschreiben müssen aber ich war bis einschließlich dem Wochenende krank geschrieben. Der Lehrer äußerte sich meiner Klasse gegenüber, dass wer nicht am Samstag zur Nachschreibeklausur da sei, eine 6 bekäme. Jetzt bin ich aber der Meinung, dass man keine Schüler dafür verantwortlich machen kann ob jemand über solche Beschlüsse Bescheid bekommt oder nicht und das man niemandem eine 6 eintragen kann, wenn man nachweislich erkrankt war.
Nun zu meiner Frage: Normalerweise steht jedem Schüler doch die gleiche Möglichkeit zu seine Leistungen zu zeigen. Weiß jemand wie die gesetzliche Lage das sieht, wenn kein Termin vor der Konferenz möglich wäre ?
Ich komme übrigens aus NRW.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
LG
Katze123