Hallo an alle,
meine Ex verhindert seit Jahren (gemeinsames Sorgerecht und Besuchsrecht)
den Kontakt zu meinen Töchtern.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. abwarten bis die Töchter mit 14 Jahren selbst entscheiden können.
oder
2. per Gerichtsvollzieher Besuchsrecht durchzusetzen.
Das wäre auch nicht sicher, da Ex häufig in Kroatien urlaubt oder unbekannt verzieht.
Für Ratschläge von betroffenen Vätern oder auch Müttern
im voraus
vielen Dank
Dieter Andreas
meine Ex verhindert seit Jahren (gemeinsames Sorgerecht und Besuchsrecht)
den Kontakt zu meinen Töchtern.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. abwarten bis die Töchter mit 14 Jahren selbst entscheiden können.
oder
2. per Gerichtsvollzieher Besuchsrecht durchzusetzen.
Das wäre auch nicht sicher, da Ex häufig in Kroatien urlaubt oder unbekannt verzieht.
Für Ratschläge von betroffenen Vätern oder auch Müttern
im voraus
vielen Dank
Dieter Andreas