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Examensarbeit

  • Starter*in Starter*in Lale18
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Lale18

Gast
Hallo Leute,

ich habe gestern meine Examensarbeit abgegeben.und danach ist mir aufgefallen, dass ich vier Werke zwar ausführlich/vollständig (unter Angabe des Verfassers, Titels, Erscheinungsjahres und -ortes) in der Fußnote angegeben habe, diese jedoch nicht im Literaturverzeichnis stehen. Kann man wegen so etwas durchfallen?
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Soll ich den Dozenten, der sie Korrektur liest, anschreiben oder dies beim Prüfungsamt sagen? Was mache ich nun?
Ich bin verzeweifelt.

Lale
 
Soll ich den Dozenten, der sie Korrektur liest, anschreiben oder dies beim Prüfungsamt sagen?

Hallo Lale,
beide Optionen sind denkbar: nichts sagen und hoffen, dass es der Prüfer nicht merkt oder eine Notiz nachreichen bzw. ein geändertes Literaturverzeichnis. Ich glaube, ich würde lieber nichts mehr nachreichen - dass du deshalb durchfällst, kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn die Arbeit steht insgesamt auf der Kippe.
Gruß, Werner
 
Die Form ist schon sehr wichtig. Aber es besteht die gute Chance, dass es nicht bemerkt wird, dass die vier Werke fehlen. Insbesondere, wenn du total viele Fußnoten hast und auch viel an Literatur im Verzeichnis stehen hast.
Wenn die Arbeit gut aufgebaut und ansprechend fundiert geschrieben ist, kann es auch sein das über den "Mangel" hinweggesehen wird.
Immerhin geht es um die Examensarbeit.
( wird deine Examensarbeit an der Uni geschrieben und folgt erst der staatliche Teil? Falls dies der Fall ist, sieht es noch besser aus, da die Professoren der jeweiligen Uni ihre Schützlinge gerne gut in die staatliche Pflichtfachprüfung starten lassen - das ist sogar bei Jura der Fall, und dort wird ja am strengsten bewertet)

Mein Rat ist also, nichts zu tun und abzuwarten.

Nichtsdestotrotz hätte man den Fehler ja auch vermeiden können, wenn man sich einen Tag für die Formalien Zeit genommen hätte.
 

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