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Evtl. schwanger und auziehen bei Mutter ???

D

Dreamer1987

Gast
Hallo

Ich hab da mal ne kurze Frage.

Ich bin evtl. schwanger ( bin derzeit noch am hibbeln) naja und da ich eh stress mit meiner Mutter habe wollte ich mal nachfragen ob ich einfach so ausziehen kann ?
Bekomme ich irgendwelche Hilfe ???

Also auf meinen Freund kann ich mich nicht verlassen,... da wir uns mega heftig gestritten haben,...
darum will ich in eine kleine 1 Zimmer wohnung ziehen.

Arbeiten tue ich als verpackungshelfer bin aber noch in Probe.

Wird das schwirig mit dem Ausziehen ???
 
hallo,
mach einen test dann brauchst du nicht mehr hibbeln.
aber dir steht eine gewisse qm zahl an wohnung zuwie viel weis ich leider nicht.
da du noch in probe in de9iner firma bist ist es sehr fraglich ob sie dich behalten wenn du schwanger bist.
aBER wenn du 18 bist kannst du natürlich aussziehen.
lg mafl
 
hallo,
mach einen test dann brauchst du nicht mehr hibbeln.
aber dir steht eine gewisse qm zahl an wohnung zuwie viel weis ich leider nicht.
da du noch in probe in de9iner firma bist ist es sehr fraglich ob sie dich behalten wenn du schwanger bist.
aBER wenn du 18 bist kannst du natürlich aussziehen.
lg mafl

sobald sie schwanger ist, zählt für sie das mutterschutzgesetz, dh eine kündigung selbst in der probezeit ist so gut wie unmöglich. es sei denn sie schlägt ihren chef nieder oder geht betrunken zur arbeit etc.
das nur nebenbei.

was ich mich frage ist, du hibbelst, willst aber nicht mit deinem freund zusammenziehen weil ihr krach habt.
das ist ja dann eine denkbar ungünstige situation jetzt an ein baby zu denken.

ich würde das mit dem hibbeln erst mal lassen und versuchen meine beziehung in ordnung zu bringen um eine geordnete umgebung fürs baby zu schaffen.

Lg
 
na ja ich will mir nicht anhören das ich eine schlam*** bin,...
und lasse mich noch von diesen Mann beleidigen :mad:

da ziehe ich lieber alleine in eine Wohnung.
wenn das geht.

Achso also kündigen kann mich dann nicht ,dass hört sich ja sehr gut an, will den Job auf jedenfall weiter machen, später.

wenn ich nun wirkolich schwanger bin. Aber denke schon 🙂
freu mich auch schon drauf
 
na ja ich will mir nicht anhören das ich eine schlam*** bin,...
und lasse mich noch von diesen Mann beleidigen :mad:

da ziehe ich lieber alleine in eine Wohnung.
wenn das geht.

Achso also kündigen kann mich dann nicht ,dass hört sich ja sehr gut an, will den Job auf jedenfall weiter machen, später.

wenn ich nun wirkolich schwanger bin. Aber denke schon 🙂
freu mich auch schon drauf

ne beleidigen lassen muss sich niemand !!

für mich hat sich das nur so angehört, dass ihr weiter regelmässig hibbelt um ein baby zu bekommen, obwohl ich krach habt und es kriselt. ein kind kann nur in den seltensten fällen eine kaputte beziehung kitten.

wenn du bereits schwanger bist, ist das natürlich ne andere sache.

falls du schwanger bist, musst du das so schnell als möglich deinem arbeitgeber mitteilen, da er sich an verschiedene auflagen halten muss (stundenanzahl, arbeitsort etc). lass dich nicht einschüchtern wenn er dir droht dich zu kündigen.
meld dich dann nochmal 🙂

LG
 
oki danke für die antworten.
das hat mir schon sehr weitergeholfen.

ich denke schon das ich schwanger bin,... muss am 05.09 auch schon zum Frauenarzt.




schönen abend noch ,...


lg Mona
 
hallo,
der arbeitgeber muss in der probezeit garkeinen grund abgeben um dich zu kündigen also können sie es doch.
lg mafl
 
hallo,
der arbeitgeber muss in der probezeit garkeinen grund abgeben um dich zu kündigen also können sie es doch.
lg mafl
<-dies gilt nur unter normalen umständen, nicht jedoch bei schwangeren

hm hast du dich mal durch das mutterschutzgesetz gelesen? ich denke eher nicht.
grade wenn eine frau schwanger ist, geniesst sie besonderen schutz, grade auch WÄHREND der probezeit.
leider gibt es immer noch zu viele, die ihre rechte nicht kennen und ausnutzen.

hier einige auszüge

Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.

Quelle:bundesministerium für familie

Kündigungsverbot für den Arbeitgeber (§ 9 MuSchG), dies gilt auch für die probezeit.

einfach mal googeln, dort wird man überall dieselbe antwort finden.


VG
4711


(ps: wir gehen von einem unbefristeten vertrag aus, der nach der probezeit weiterläuft)

(pps: da ich selbst während der probezeit schwanger wurde und man mich auch kündigen wollte, weiss ich wovon ich spreche 🙂 )
 
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