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Evtl. Anzeige wegen Beleidigung?

  • Starter*in Starter*in Ladyluna
  • Datum Start Datum Start
L

Ladyluna

Gast
Hab evtl. ein großes Problem am hals:-((( in einem öffentlichen Tierforum gab es einen Thread über Sodomie, es gab eine Aktion gegen einen bestimmten Tierschänder usw. ziemlich groß, ich habe in dem Thread meine Meinung über den Tierschänder geschrieben und ihn auch Beleidigt (Fettes Schwein, Bastard) jetzt hat ein pro-Sodomie Forum den Thread im Tierforum gesehen und will jetzt Anzeige gegen mich erstatten:-(((( was kann mir schlimmstenfalls passieren? Ich bin wegen Ladendiebstahl (2009) vorbestraft, sonst nix. Ich bin leider H4 Empfänger, wenn ich jetzt eine große Geldstrafe bekomme hab ich ein Problem.

Es ist doch unglaublich, dass Zoophile/Sodomisten in aller öffentlichkeit ihre Tiere schänden können und wenn man gegen die Personen agiert, hat man eine Anzeige am Hals, echt unglaublich! Ich weiß, Beleidigen soll man nicht aber ich war so wütend, vor allem wurde noch ein Foto von dem Tierschänder gezeigt wie der selbstgefällig grinst und seine Hündin sitzt total verstört und verängstigt neben ihm.......
 
Sodomie ist ebenfalls strafbar.
Die werden sich also hüten, dagegen vorzugehen, schätze ich.

Allerdings solltest du in Zukunft mit Äußerungen im Internet vorsichtig sein - egal, gegenüber wem und wie sehr du seine Meinung/Ansicht verurteilst.

LG,
RFK
 
Fallst den jenigen Privat Nachricht beleidigt hast, wird nichts dabei herum kommen..
Die Polizei hat besseres zu tun..
--


Öffentlich in einem Theater / Thread gemeint.. / Pinnwand sea FB wäre ich eher vorsichtig..
Hinzu Foto Veröffentlichungen...

ich finde es toll, wenn jemand Einsatz zeigt, statt sich um sein eigenes Bierchen zu kümmern..
Ich staune immer wieder wie Menschen noch Ressourcen übrig haben, um anderen bescherrungen zu kümmern..
 
Es wird wahrscheinlich nichts dabei herum kommen, denn zum einen müsste im gleichen Zusammenhang die entsprechende Person deutlich erkennbar sein, wie zum Beispiel durch Nennung des Namens oder durch Nennung des Ortes samt entsprechenden Bild der Person, damit die Beledigung auch dem entsprechenden Menschen zugeordnet werden kann und zum anderen haftet der Betreiber des Forums mit der Bekanntgabe einer solchen Beleidigung ebenfalls mit, was bedeutet, der Betreiber müsste diese sofort für die Öffentlichkeit unzugänglich machen.
 
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, wird also nur auf Strafantrag "verfolgt", ansonsten interessiert sich die Polizei nicht dafür.
Wird Anzeige erstattet, wirst du vernommen. Das ist Pflicht (Antrag MUSS bearbeitet werden).
Mehr passiert nicht.
Weder mußt du dem "Anzeiger" was zahlen, der hat wirklich gar nix von der Aktion, noch wirst du eine Geldstrafe bekommen, schon gar nicht wenns das erste Mal ist, daß du wegen sowas "auffällig" wirst. Der Anzeiger kriegt einen Schrieb, daß die Ermittlungen eingestellt wurden und fertig.

Weiß wirklich nicht was immer diese Angst soll (Angst des Deutschen vor der "Obrigkeit"). Solang du keinen umbringst, kannst du dir in Deutschland (fast) alles erlauben und kommst damit davon. Ich hab selbst schon Anzeigen wegen Verleumdung, Hausfriedensbruch und Diebstahl gestellt und in allen Fällen hatte es keinerlei Konsequenzen für den Täter. Lediglich für den Diebstahl gabs einen Extra-Satz im oben beschriebenen Schrieb (Einstellung der Ermittlungen), wo drinstand, falls das nochmal passiert, wird von derlei "sanften" Maßnahmen abgesehen. Der Dieb gab den Gegenstand auf Aufforderung der Polizei zurück, das war dann so in Ordnung...🙄.

Der Hausfriedensbruch berechtigte uns zur fristlosen Kündigung, das wars dann auch schon mit "Konsequenzen" für den Täter. Wie gesagt, solang du keinen umbringst...
 

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