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EU-Rente klage sozialgericht

björn91

Neues Mitglied
hi, habe EU-rente ablehnung, klage vorm sozialgericht eingeleitet, warte auf termin bei neutralem arzt, das ganze läuft seit september 09, fange am 3.5.10 (m0ntag eine neue stelle an, vorher 1 jahr arbeitslos. frage: muss ich die klage zurückziehen oder soll ich den termin wahrnehmen? muss ich die neue beschäftigung sofort anzeigen, wenn die rente durchgehen sollte, kriege ich dann bis 30.4. rückwirkend bezahlt? alles nicht so einfach.
 
Wenn Du wieder (teilweise?) arbeitsfähig bist jetzt,ist es doch gut?

Den Gutachter legt bei Bedarf das Gericht fest---also---wofür "anderen Arzt"?

Natürlich mußt Du jede Änderung,auch (teilweise) Besserung angeben,
Du kannst,falls Klage durchgeht, stundenweise anrechnungsfrei arbeiten.

Klage zurückziehen--warum--wenn Du alles wahrheitsgemäß angabst und beim Antrag auch arbeitsunfähig warst?

Also: Gute Besserung!
 
Hi, wie viele Stunden/Woche gehst arbeiten?
Wenn du einen vom Gericht bestellten Gutachter bekommst, fragt dich der eh, wie es derzeit aus sieht?
Und wenn du dem nur sagst, du arbeitest XX Std/Woche dann ist es eh hinfällig mit der EM Rente.....du kannst aber auch froh sein, dass es dir wieder so gut geht.....
Denn eine Teil Erwerbsunf.Rente bekommt man fast nie durch.....
Also entweder ganz oder gar keine!
Freue mich für dich, dass du nen neuen Job hast.
Wenn du mit dem Job nicht klar kommst oder deine Probleme wieder kommen, kannste immer noch einen neuen Antrag stellen!
 
Hallo,
alle Änderungen mußt du angeben, dazu bist du verpflichtet. Die Klage zurückziehen mußt du nicht unbedingt. Für eine mögliche Rentengewährung (falls das Gericht einen Anspruch feststellt) ist es interessant in welchem Umfang du arbeitest (es wird unterschieden zwischen 3 Stunde/3bis 6 Stunden und darüber). Über 6 Stunden steht der Rentengewährung in jedem Fall entgegen. Falls du nur stundenweise arbeiten kannst ist ggf. noch eine Teilrente möglich.

Hoffentlich klappt es gut´mit deinem neuen Job . Ich wünsche Dir dass es deiner Gesundheit wieder so gut geht, dass du den neuen Anforderungen gewachsen bist.
 
Hi, wie viele Stunden/Woche gehst arbeiten?
Wenn du einen vom Gericht bestellten Gutachter bekommst, fragt dich der eh, wie es derzeit aus sieht?
Und wenn du dem nur sagst, du arbeitest XX Std/Woche dann ist es eh hinfällig mit der EM Rente.....du kannst aber auch froh sein, dass es dir wieder so gut geht.....
Denn eine Teil Erwerbsunf.Rente bekommt man fast nie durch.....
Also entweder ganz oder gar keine!
Freue mich für dich, dass du nen neuen Job hast.
Wenn du mit dem Job nicht klar kommst oder deine Probleme wieder kommen, kannste immer noch einen neuen Antrag stellen!
arbeite vollzeit als disponent, danke für tipps.mfg
 
Hallo,
alle Änderungen mußt du angeben, dazu bist du verpflichtet. Die Klage zurückziehen mußt du nicht unbedingt. Für eine mögliche Rentengewährung (falls das Gericht einen Anspruch feststellt) ist es interessant in welchem Umfang du arbeitest (es wird unterschieden zwischen 3 Stunde/3bis 6 Stunden und darüber). Über 6 Stunden steht der Rentengewährung in jedem Fall entgegen. Falls du nur stundenweise arbeiten kannst ist ggf. noch eine Teilrente möglich.

Hoffentlich klappt es gut´mit deinem neuen Job . Ich wünsche Dir dass es deiner Gesundheit wieder so gut geht, dass du den neuen Anforderungen gewachsen bist.
hi,arbeite vollzeit als disponent,danke für tipps. mfg
 
@ Foxel

Ich kann dir nur das sagen, was wir hier (ca 15 Personen) erlebt haben (Wir kennen uns durch eine SHG) und haben alle ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ich bin 4 Std/Tag arbeiten gewesen und die anderen teilweise sogar noch weniger und haben alle keine Teilerwerbsunf. Rente bekommen, obwohl die massive psychische Erkrankungen/Probleme haben/hatten.
Darunter Borderline, PTBS, immer wiederkehrende Depris, Persönlichkeitsstörungen und vieles mehr....
Obwohl bewiesen ist, wer Opfer von Gewalttaten ist, kann leider sehr oft nicht mehr Vollzeit arbeiten und müsste für den Ausgleich eine Rente bekommen.....aber da greift eher die OE Rente.

Insbes. wenn man nach 1964 geboren ist, dann hat man wohl kein Recht mehr auf eine Teilerwerbsunf.keit;

@ björn91

arbeite vollzeit als disponent, danke für tipps.mfg
Dann steht dir eh nix mehr zu....Darf ich fragen, warum du überhaupt Rente beantragt hast?
Ich wünsche dir, dass du dort glücklich wirst oder dort zumindest sehr lange arbeiten kannst...
 

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G Eigenkündigung ein Jahr vor der Rente Beruf 35

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