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Erwerbunfähigkeitsrente

S

Stefan F.

Gast
Brauche mal euern Rat

Wie kann ich als Arbeitsunfähig erklärt werden, so das ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme???

Habe folgende Gesundheitliche Probleme...

Habe es mit dem Rücken (Scheuermannsyndrom)
Habe Bluthochdruck
Habe Probleme mit meinem Tagesablauf in der ausbildung gehabt bin dadurch gakündigt würden weil ich immer zu spät war.
Komme manchmal mit meiner phüyche nicht zurecht, fühle mich schlecht.
 
Hallo,

melde dich bei deiner Rentenversicherung und sag denen das du nen Antrag stellen willst. Dann senden die dir den Antrag zu.

Gruß

Susanne
 
Wie alt bist du eigentlich wenn ich fragen darf?
du hast ja geschrieben das du in der Ausbildung Probs hattest.. das hört sich aber an das das noch nicht lang her ist, oder täusch ich mich da?

Glaub aber nicht das du eine Chance hast... aber frag nach ob du noch nen Antrag haben kannst auf MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit).

Viel Erfolg,

Susanne
 
Hallo Stefan,

möchte dich ja nicht entmutigen, aber so schnell geht das mit der Erwerbsminderungsrente nicht. Was sagt denn dein Orthopäde zu deinem Plan in Rente zu gehen?

Da musst du schon eine ganze Menge Wege vorher gehen. Ich weiß, dass der Scheuermann sehr schmerzhaft ist, warst du schon mal bei einem Schmerztherapeuten oder zusätzlich bei einem Psychiater oder Psychologen? Da werden erstmal eine Menge Behandlungen anstehen, evtl. auch eine Psychotherapie, Physiotherapie etc. sowie u.U. auch eine Reha-Maßnahme, evtl. in einer psychosomatischen Klinik und und und.

Gegen den Bluthochdruck gibt es Medikamente, deswegen würdest du bestimmt keine Rente bekommen.

Und je nachdem, wie jung du bist, wird das heute sowieso sehr schwer sein.
 
Hallo miteinander

@ Micky II
Du hat voll und ganz recht. Das wird schwierig.
@ Susi 1980
MdE gibt es nicht mehr. Das war früher die Bezeichnung für einen Behinderungsgrad. Da es aber schlecht ist, z.B. bei einer Bewerbung von Minderung der Erwerbsfähigkeit zu sprechen, wurde das abgeändert in GdB= Grad der Behinderung.

@Stefan
Der Weg zu einer Erwerbsminerungsrente ist ein holpriger und steiniger. Versuch es erst mal mit einer Teilerwerbsminderungsrente. Denn wer täglich 4 bis unter 6 Stunden arbeiten kann ist teilerwerbsgemindert. Wer unter 3 Stunden täglich arbeiten kann ist erwerbsgemindert. Aber wie gesagt, der Weg ist sehr steinig.
Zu allererst musst Du, wie meine Vorredner schon gesagt haben einen Antrag bei der BfA anfordern.
Dann musst Du Ihn aussfüllen und 100.000sende Atteste und ärztliche Gutachten einschicken.
Dann wirst Du eine Absage deines Erwerbsminderungsrentenantrag bekommen. Machen die in der Regel immer so, wenn Du nicht den Kopf unter dem Arm trägst.
Dann musst Du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Dann kann es sein, dass Dein Widerspruch geprüft wird und Du in diverse Fachkliniken kommst, um zu prüfen, ob es auch stimmt, was Du angibst.
Sollte dann eine negativer Bescheid wegen Deinem Widerspruch kommen, musst Du vor dem Sozialgericht gegen die BfA klagen.
Kleinen Tip , kennst Du den VDK=Verein Deutscher Kriegskräberführsorge? Die kümmern sich nun um Rentenangelegenheiten. Wenn Du dort Mitglied wirst, vertreten die Dich auch anwaltlich vor dem Sozialgericht. Laß Dich durch den Namen VdK nicht irreführen.
Aber rede erstmal mit Deinem Hausarzt darüber, ob überhaupt Chancen bestehen. Aber ich muss Micky II leider recht geben. All zu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen, denn Du scheinst ja nicht totkrank zu sein (Scheuermann-Syndrom kenn ich leider nicht) aber Bluthochdruck ist keine Indikation für eine Erwerbsminderungsrente. Und ob Deine Psyche dazu reicht werden die mit Sicherheit auch unter die Augen nehmen. ABer bedenke, wenn Du noch jung bist und dann eine Rente bekommen solltest...... Kannst Du Dir vorstellen, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen und nicht zur Arbeit zu gehen?????

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Liebe Grüße

Heinzelmänchen
 
Bevor man sich über eine Erwerbsunfähigkeitsrente Gedanken macht und diesen Faden weiterspinnt, stellt sich die Frage, ob überhaupt genügend Vorversicherungszeiten erfüllt sind.

Liegt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor, ist Anspruch auf Rente gegeben wenn in der Vergangenheit ausreichende Rentenversicherungsbeiträge erbracht worden sind. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn der Patient sechzig Kalendermonate versichert war und in den letzten fünf Jahren mindestens sechsunddreißig Beiträge als Pflichtversicherter entrichtet hat.

Bevor dies nicht geklärt ist, sind alle Ratschläge für die Katz. Denn wenn die Vorraussetzung nicht erfüllt ist, dann gibt es nichts.
 
Störer meinte:
Bevor man sich über eine Erwerbsunfähigkeitsrente Gedanken macht und diesen Faden weiterspinnt, stellt sich die Frage, ob überhaupt genügend Vorversicherungszeiten erfüllt sind.

Stimmt ja schon, aber auch darüber braucht man sich keine Gedanken machen, wenn man nicht sämtliche Therapiemöglichkeiten zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit in Anspruch genommen hat.

@ Heinzelmännchen

Schau mal hier:


http://de.wikipedia.org/wiki/Scheuermannsyndrom
 
@ micky II

Danke, habs mir durchgelesen.Nun weiß ich einigermaßen bescheid.
PS Heinzelmänchen schreibt man mit einem "n". 🙂


@ Stefan F.

red mal mit Deinem Hausarzt. Du wirst, wie Micky II schon sagt, alle Wege ausschöpfen, die dich ggf. wieder in Arbeit bringen. Da wäre z.B. Halbtagsbeschäftigung o.ä.
Gruss

Heinzelmänchen
 
Ups, hatte jetzt an die lieben kleinen Männchen gedacht, die einem so schön die Hausarbeit hätten abnehmen können, wäre da nicht diese dusselige Schneidersfrau gewesen*seufz*. Werd's mir aber merken*lach*
 

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