Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erste eigene wohnug aber wie?

J

J.J

Gast
Hallo!

Also um erstmal meine Lage zu beschreiben
Ich bin 19 Jahre alt, noch Schülerin und mach in 2 Jahren mein Abi.

In den letzen Monaten hat sich der Gedanke auszuziehen immer mehr gefestigt.
Mir ist vollkommen klar das es eigentlich das richtige bzw. einfachste wäre noch bei meiner mam wohnen zu bleiben jedoch gibt es da einige Konflikte die wir nicht geregelt bekommen und das schon seit Jahren, trotzdem steht meine mam immer hinter mir und ich weiß das sie nur das beste für mich will und ich mich auf die verlasse kann. Ich hoffe durch diesen Auszug auch ein besseres Verhältnis zur ihr zu bekommen weil wir uns um es salopp zu gesagt Auf der pelle hocken.

Meine mam ist alg2 Endfängerin, nachdem ihr Chef verstorben ist, sie ist jedoch fleißig dabei einen job zu suchen aber durch eine schwer behindert, die durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, der ihr nun langes stehen und gehen verwert, ist es sehr schwierig einen job zu finden.

Ich lebe mit meiner mam alleine wir kommen Harz4 und sie hat einen kleinen neben job ich verdiene z.z noch nichts dazu da uns dies vom harz4 abgezogen werden würde und ich mich so voll auf die schule konzentrieren kann. Ich habe jedoch schon einen kleinen neben job gefunden in dem ich tätig werden könnte wenn ich mein vorhaben in die tat umsetze.

Und nun zu meinem anliegen ich habe mich schon ein wenig informiert eigentlich ist es nicht möglich Unterstützung zu bekommen: SGB2 § 22, 2a dieser Paragraph besagt das man keine Unterstützung bekommt bis man das 25 Lebensjahr erreicht hat.
Eine Möglichkeit wäre, die meine mam mir vorgeschlagen hat, dass sie umzieht, so wäre sie nicht verpflichtet ihre volljährige Tochter mitzunehmen und ich könnte auf Unterstützung hoffen. So mit wäre die erste Hürde schon mal bewältigt.

Ich bekomme 154 € Kindergeld und 312 € Unterhalt
Das reicht ja lange noch nicht um sein leben zu finanzieren.

Welche Möglichkeiten zur Unterstützung gebe es?
An wen müsste ich mich wenden?
Was ist zu beachten bei meinem vorhaben?


Hätten sie vielleicht weitere Tipps, Informationen oder links wo ich mich informieren kann? (gerne auch fürs allgemeine vorhaben –Auszug- bzw. – eigene Wohnung -)

Über jeden rat wäre ich sehr dankbar.

Lieben gruß J.
 
Ich habe jedoch schon einen kleinen neben job gefunden in dem ich tätig werden könnte wenn ich mein vorhaben in die tat umsetze.

Hallo J.J.,
bin leider kein Sozialarbeiter und kann daher zum größten Teil deines Anliegens nichts sagen - aber wenn du schon einen Nebenjob hättest, käme vielleicht eine WG in Frage mit deinem Etat? Insgesamt schätze ich deine Chancen auf Unterstützung für das Vorhaben von Staats wegen aber eher schlecht ein. Ich denke mal, das Sozialamt ist zuständig. Was willst du denn nach dem Abitur machen und wovon dann leben? Die Eigenständigkeit könnte schon ihren Preis haben, z.B. eben den Verzicht auf die eigene Wohnung und die WG.
Gruß, Werner
 
Hallo,J.J

Richtig,wenn Deine Mom Dich in ihrer Wohnung nicht beherbergen kann,muß sie das auch nicht. Umzug "verbieten" kann ihr niemand.
Dir auch nicht,aber--Dein Unterhaltsanspruch würde bei Auszug gegen Willen der Mom gemindert (um den Wohnanteil).
Sie kann wählen,in welcher Form sie Dir Unterhalt gewährt (jetzt durch Wohnen+Essen)--verpflichtet sind BEIDE Eltern vom Prinzip her !
Der Vater muß eigentlich auch nur zahlen,wenn sein Anteil nachvollziehbar geklärt wurde (Minderjährigenunterhaltsurteil kann er anfechten etc.!)

Beachte: wenn Du allein wohnst,bist Du zwar als Schülerin "vorrangig unterhaltsberechtigte Volljährige" (andere Selbstbehalte der Eltern etc.),aber:
das KG könnte bei Auszug der Unterhaltszahler beantragen ,der den höheren Beitrag bar zahlt.

Es steht NICHT Dir zu,sondern IMMER einem Elternteil!
Solange Ihr zusammen wohnt,ist dies Deine Mom.


Versuch,Schülerbafög zu beantragen .Ich weiß aber dazu nichts genaues.

Als Schülerin ist Dein Nebenverdienst IMMER überobligatorisch!
Da Deine Hauptaufgabe das Lernen ist, wird JEDER Nebenjob (solange er nicht bestimmte Grenzen überschreitet)
NICHT angerechnet! Der Grundgedanke dazu ist: Ein reguläres Arbeitsverhältnis können Schüler nicht abschließen (da ja jederzeit die Schule das Nicht-mehr-Jobben erfordern könnte !) .
Deshalb also:
Wenn Du den NJ nicht selbst angibst,interessiert er maximal bei der KG-Stelle. Dort (und bei der KK) sind Grenzen zu beachten (ca.7600Eu/Jahr--mußt mal nachfragen) .

Möglich also: 640 Eu Bedarf (oder 670?) -- 312 Unterhalt vom Vater ?

Oder müßte er ggf.mehr zahlen? Was ist sein Einkommen?

Und Mom reicht das KG durch an Dich.

Oder: noch mal Quotelung der Eltern rechtsgültig festlegen lassen...

Wenn Du z.B. 200 Eu durch Nebenjob schaffst,wäre der Bedarf in etwa gedeckt.Für WG-Zimmer reichts dann?!

@Werner: das Sozialamt ist m.E.bei Schülern nicht zuständig,da hier der Vater mindestens unterhaltsverpflichtet ist -bis Ende erster Ausbildung!



Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber: mit EINVERSTÄNDNIS der Mutter kann sie/er ausziehen und durchaus eine eigene Wohnung anmieten.
Ab 18 gilt Vertragsfreiheit etc.

Wenn die Mutter (als Mieterin!) IHREN Mietvertrag kündigt und
nur für sich allein eine kleine,ALG2-gerechte Wohnung anmietet, hat J.
definitiv gar keinen Wohnraum-- Sie/er ist ab dem Tag obdachlos.
Wer will eine Mutter zwingen,Mietverträge abzuschließen,die
eine größere Wohnung betreffen? J.ist KEIN Kind mehr!
Es gibt keine Fürsorgepflicht.
Die Mutter kann sogar völlig fortziehen--weltweit...

Eine Übernahme des Mietvetrages durch J.steht gleich gar nicht zur Debatte.

Also: solange J. die Schule besucht bzw.die erste Berufsausbildung macht ,besteht hier
AUSBILDUNGSUNTERHALTSPFLICHT durch (leistungsfähige) Eltern vor allen anderen Fragen.

Sie/er muß also die Tippeltappeltour machen: Ausbildung nachweisen (Schulbescheinigung) ,Eltern schriftlich um Einkommensaufstellung bitten,
Bedarf darlegen und ggf.Unterhalt (neu) aushandeln oder erklagen.

Erst dann käme sicher (wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann) der Weg zu "Ämtern".

Diese Sache mit dem Auszug gegen den Willen der bisher Wohnraum stellenden Eltern betrifft doch m.E. nur die Jugendlichen mit ALG2-Beantragung?

Auch diese dürfen hinziehen ,wohin sie wollen! Es sei denn,sie haben keine Bürgerrechte...🙂
Lediglich Konsequenzen könnte es haben hinsichtlich der Wohnraumvergütung.
Alg 2 -Grundsicherung (347Eu) jedoch stünden ihnen m.E. ebenso zu,wenn sie z.B. ausbildungssuchend/arbeitssuchend gemeldet sind,wie den Eltern in dieser Zeit das Kindergeld entspr.den gesetzl.Regelungen.

Und--bei Arbeitsunwilligkeit doch mindestens der Sozialhilfesatz +Schlafstelle im Obdachlosenheim?!

Warum schreibt hier immer wieder jemand, "man dürfe bis 25 nicht ausziehen" ? Das ist doch schlichtweg falsch!

Lediglich paar staatliche Hilfen (oder freiwillige elterliche Unterhaltszahlungen) fallen dann MÖGLICHERWEISE weg...

Alternative: jobben,plasmaspenden, hungern, sich sponsern lassen, mit wenig durchschlagen, bei Verwandtschaft/Freunden durchfuttern, sich reich verloben ,Ware-Ware- o.Ware-Leistung tauschen (z.B. alte Damen pflegen gg.Essen/Schlafstelle) etc etc.

Aber: einen absoluten ZWANG zum "Wohnenbleiben" gibt es nicht!
Das endet mit dem 18.Geburtstag.
Zum Glück für etliche Kinder--oder auch Eltern.

Wo irre ich mich hier? Hab ich irgendwelche Gesetze verpennt?

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,J.J


Möglich also: 640 Eu Bedarf (oder 670?) -- 312 Unterhalt vom Vater ?

Oder müßte er ggf.mehr zahlen? Was ist sein Einkommen?

hallo Micky vielen dank für die reichlichen infomationen.

der betrag des unterhalts is auf dem neuesten stand wir haben das garde (ging leider nur über anwalt, weil mein werter vater sehr geizig ist) errechnen lassen.
 
Da du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bildest, kommt dadurch, wenn dein Vater mehr Geld zahlen muss, nicht ein Cent mehr in die Haushaltskasse, weil ihr dann eine Änderungsmitteilung der Arge machen müsst und der Mehrbetrag des Vaters durch geringere Zahlungen der Arge wieder ausgeglichen wird.

hmm das versteh ich irgendwie nicht so ganz, was hat der unterhalt für mich mit dem geld was meine mam vom amt bekommt zutun?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Eigene (Mietswohnung) kaufen ? Finanzen 10
P Bereits mit Mitte 40 für die eigene Beerdigung sparen? Finanzen 77

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben