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Erfahrungen als Schöffe?

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Sternenkindlein

Gast
Hi,
bei uns werden jetzt neue Schöffen gesucht, ich überlege mich dort zu bewerben, da es sich doch ganz interessant anhört.

Hat jemand Erfahrungen damit? Erhält man die Aufwandsentschädigung monatlich oder nach jedem Termin oder wie läuft das?

Ist eine Privatinsolvenz ein Ausschlusskriterium? Bzw. erhält man bei einer Absage eine Begründung?

Die Fahrtkosten zum Gericht werden doch übernommen, oder?

Und was ist, wenn man krank ist? Muss man dann extra ein Attest einreichen?

MfG
 
Kannst Du das überhaupt leisten mit Deinen Schlafattacken?

Da muss man doch über lange Zeit sehr konzentriert bleiben.
 
Bewerben?? Ich dachte, Schöffen werden vom Gericht berufen. Klärt mich auf, sorry.

Aber wie auch immer - missachte die Verantwortung nicht! Ich selbst würde niemals Schöffe werden wollen - diese Entscheidung über Wohl und Wehe eines Menschen wöge mir zu schwer.
 
Bewerben?? Ich dachte, Schöffen werden vom Gericht berufen. Klärt mich auf, sorry.

Aber wie auch immer - missachte die Verantwortung nicht! Ich selbst würde niemals Schöffe werden wollen - diese Entscheidung über Wohl und Wehe eines Menschen wöge mir zu schwer.

Bitteschön, die Aufklärung 🙂:

Verfahren bei Auswahl der Schöffen
Schöffen werden nach dem Gerichtsverfassungsgesetz alle fünf Jahre gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde zunächst eine Schöffenvorschlagsliste auf. Bei der Aufstellung dieser Vorschlagslisten verfahren die Gemeinden unterschiedlich. Feste Regeln gibt es dafür jedenfalls nicht. Teils werden für das Schöffenamt geeignete Personen vom Gemeinderat, von den Gewerkschaften, von den Kirchen oder von sonstigen Organisationen benannt, teils greifen die Gemeinden einfach auf das amtliche Melderegister zurück und entnehmen dort Namen und Anschriften in der erforderlichen Zahl. Über die Aufnahme der auf die eine oder andere Art ermittelten Personen in die Vorschlagsliste entscheidet sodann der Gemeinderat, der darauf zu achten hat, dass in der Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. In die Vorschlagsliste aufgenommen ist nur, wer mindestens zwei Drittel der Stimmen der Mitglieder der Gemeinde erhalten hat.

Das gilt für NRW - und hier bei uns werden auch gerade Schöffen gesucht, ich gehe daher davon aus, dass dies eine weitere Möglichkeit ist. Hat den Vorteil, dass auf der Auswahlliste Leute stehen, die wollen und nicht nur solche, die müssen.

Zum blauen Teil: Ich lebe diese Formulierung mit dem wunderbaren Konjunktiv - ein Juwel in deutscher Sprache, danke dafür:herz:

Ein JUWEL, JUWEL, nicht 'ein Juden'.. Ich hatte das schon gestern korrigiert, was aber nicht von Erfolg gekrönt war - jetzt geht es hoffentlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Vermögensverfall bezieht sich aber nur auf Anwälte und Steuerberater, nicht auf andere Personen.
 
Falsch.
Der Vermögensverfall ist ein Oberbegriff für alle Tatbestände der Insolvenz: drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zahlungsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO). Zahlungsunfähigkeit droht, wenn der Schuldner „voraussichtlich“ nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Auch Personen, gegen die das Verbraucherinsolvenzverfahren (sog. Privatinsolvenz) betrieben wird, können vom Schöffenamt ausgeschlossen sein.

Auf der Seite der hessischen Justiz steht zum Beispiel: "Beim Vorliegen gewisser Kriterien kann man (Ausübung diverser Berufe) oder darf man (Vorstrafen, Insolvenz usw.) das Ehrenamt nicht ausüben."
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es auch eine Begründung dafür? Ich meine ist doch irgendwie diskriminierend und dürfte gegen das Gleichbehandlungsrecht verstoßen.
 
Das ist doch ein fadenscheiniges Argument. Der Hartz IV-Empfänger, Azubi, Grundsicherungsempfänger, Rentner, Student, Geringverdiener, die Hausfrau, etc. hat auch nicht mehr Geld, darf aber dennoch Schöffe werden.
 

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