Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Entmündigungsantrag durch Jugendamt

VT614

Mitglied
Hallo,

ich hocke mal wieder in ner sehr beschissenen Situation.
Ich war die letzten Wochen zwangseingewiesen über das Jugendamt, man hat mich Verleumdet, dass ich Fremdgefährdent gewesen sei, Diagnose ist nun "Antisoziale Persönlichkeitsstörung" und nur deswegen, weil ich Aufgrund anderer Psychosomatischer Probleme wie den Reizdarm und Ängste nicht bei den Therapien Teilnehmen konnte und sofort auf die Geschlossene zurückverlegt wurde, einen Tag nachdem der Sozialdienst mit dem Jugendamt gesprochen hatte, es gab verdammt viele uneinstimmigkeiten bei dem Gespräch.

Zwar wollten meine Eltern ne neue Diagnose, aber als sie von der Entmündigung(Betreuung)erfahren haben, dann kam ich vor ner Woche sofort nach Hause.
Nun das Problem, heute hat eine Betreuungsrichterin zuhause angerufen und meinte Morgen einen "Klärungstermin" abmachen zu können.
Angesichts meiner Geschichte, weiß ich was am laufen ist, ich werde in 3 Wochen 18 Jahre alt.
Verzweifelt habe ich schon die PatVerfue gefunden, aber ob sie was bringen wird?
Habt ihr damit Erfahrungen???

MfG Dominik
Bin jetzt in ner verdammten Zwickmühle, die ganze Staatsmaschinerie will mich entmündigen.
 
Man will mir zum 18 Geburtstag einen Betreuer bestellen, so sieht das aus.


Davon habe ich auch schon gehört, das scheint Gang und Gäbe zu sein, gerade wenn man auf der "Geschlossenen" landet. Eine Bekannte war dort auch, wegen ernstzunehmender Suizidabsichten und da offenbarte sich das ganze Ausmaß - Jeder der da war hatte entweder schon einen gesetzlichen Betreuer oder aber es war von ärztlicher Seite klar so vorgesehen, auch sie sollte einen bekommen, konnte sich letztendlich dagegen aber dann doch noch wehren...

Was der Staat einem gewähren muss ist die Anhörung des/der Betroffenen vor einem solchen Schritt, dort kann man seine Ansichten und Gründe offen legen und dem auch widersprechen. Jedoch habe ich gehört dass bei einem Ablehnen einer solchen Maßnahme des Betroffenen dann schon auch ernsthafte Gefahr ausgehen muss um eine Zwangsentmündigung durchzusetzen...

Liebe Grüße


Chaky
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben