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Einkommenssteuer nach Insolvenz

donna

Neues Mitglied
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen .
Mein Mann hat in 2001 Insolvenz mit seiner Firma angemeldet.
Soweit alles fast klar ,im Febraur 2008 ist das Verfahren abgeschlossen und
die Restschuldbefreiung erteilt. Nun haben wir aber in den Jahren immer
wieder Probleme mit dem Finanzamt gehabt. Im Jahr 2002 hat das Finanzamt
für das Jahr 2000, ein Jahresabschluß lag nicht vor , welcher Steuerberater
hätte das auch ohne Bezahlung gemacht , die Einkommensteuer geschätzt.
Die Festsetzung beläuft sich auf 2067,66 €. Der Bescheid ist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erstellt und an den Insolvenzverwalter gerichtet ,
mein Mann hat davon eine Durchschrift erhalten .
In diesem Steuerbescheid sind nur Einkünfte für den Ehemann aufgeführt und
für die Ehefrau 0 Einkünfte. Da wir zusammenveranlagt sind, will das Finanzamt nun von mir das Geld haben . Wie soll ich mich verhalten . Am Mantag den 04.02.08 hat sich der Volziehungsbeamte angekündigt .
Vielleicht kann mir jemand helfen .

Ich habe noch mal eine ganz andere Frage . Ich war ab und zu auf der
Seite www. 11millionen de, wo man auch solche Fragen stellen konnte .
Habe gestern mehrfach versucht auf diese Seite zu kommen , doch es erschien immer die Meldung über den Internet Explorer . das es mir nicht
erlaubt ist auf diese Seite zu gehen. Was bedeutet das .Ich war auch dort registriert.
 
Hallo Donna,
vielleicht klingt der Tipp lapidar, aber nach meiner Erfahrung und Berichten anderer ist oft das direkte Gespräch mit dem Finanzamt (also mit einem Menschen, der dort arbeitet) und Offenheit über deine/eure Verhältnisse das Einfachste. Bei solchen kleinen Beträgen geht es ja nicht darum, jemand in den Ruin zu treiben, aber das FA ist halt verpflichtet, Steuern einzutreiben. Ich würde einen Termin machen, vielleicht gleich mit dem Insolvenzverwalter und dem Vollstreckungsbeamten. Nicht nur warten, aktiv werden.
Gruß und viel Glück,
Werner
 
Das sich das Finazamt jetzt erst meldet ist klar.
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung hat das FA keine handhabe bei Ihrem Mann zu fordern.

Wichtig wäre zu wissen, ob der Th damals der Schätzung widersprochen hat und die Erklärung für 2000 nachgeholt wurde.
M.E. ist aber das Herantreten an Sie wegen der "gemeinsamen" Veranlagung doch fadenscheinig.

Auch wäre zu prüfen, wann der Bescheid Rechtskraft erlangt hat und ob ggf. die 4 jahre Verjährung gegen Sie eingetreten sind.


Der beste Weg wird sein, sich über einen Steuerrechtler entsprechende Auskünfte einzuholen und dem Bescheid zu widersprechen.
Sie sollten auf jeden Fall nicht unvorbereitet mit dem FA sprechen.


zu 11 Millionen nur soviel, die scheinen schon eineige Zeit nicht mehr online zu sein, jedoch können Sie zb. bei Pleite was nun einige alte Bekannte treffen
 
Hallo,

bei 11Millionen konnte man seit einiger seit schon keine Fragen mehr stellen. Zur Zeit wird etwas umgestellt, aber Sie können davon ausgehen, dass die Seite in Kürze komplett eingstellt wird. Als Alternative empfehle ich pleite-was-nun.info.

MfG

ThoFa
 

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