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einige fragen zur Privat insolvenz

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Gast

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Also, ich hole mal etwas weiter aus.
Meine schwimu hat nach dem tod meines Schwiva wieder geheiratet, die beiden hatten ein haus was fast abbezahlt war, nach der Heirat hat sie mit ihrem neuen Mann ne Menge schulden aufs Haus aufgenomme(seine Privatschulden) ich gdenke es dürften mittlerweile um die 200 000 € sein bei einem Haus was vielleicht 100 000 wert ist. Die beiden können nichts mehr bezahlen und wollen sich auch trennen. Mein schwager hat nun dafür gesorgt das sie eine Private insolvenz einreicht, was sie auch getan hat. Das haus wird dann wohl Unter den Hammer kommen. Sie will jetz in eine kleine Wohnung ziehen, auch damit sie von ihrem Mann weg kommt.
Die erste Frage da sie ja nun keinen Pfennig hat und der Insolvenzverwalter natürlich Geld sehen will(300€) geht das ganze natürlich nicht vorran und er macht erst wenn er Geld hat. Wie also handeln?
Wie ist es wenn man eine Wohnung mieten will wo man 800€ kaution bezahlen muß, gibt es da einen Weg das Geld irgendwo her zu bekommen?
Das gleiche gilt für nötige Haushaltsgegenstände wie Küche, Waschmaschine etc.
Ich Frage weil gestern mein Schwager und gebeten hat uns an den Kosten zu beteiligen, was ich irgendwie nicht einsehe, was macht den dann jemand der niemanden hat?
Für etwas hilfe wäre ich sehr dankbar. Wenn etwas unklar ist gerne nochmal nachfragen.

Lg Yvonne
 
Die erste Frage da sie ja nun keinen Pfennig hat und der Insolvenzverwalter natürlich Geld sehen will(300€) geht das ganze natürlich nicht vorran und er macht erst wenn er Geld hat. Wie also handeln?

Wofür sollen die 300,- sein?
Wurden denn die Verfahrenskosten nicht gestundet?

Wie ist es wenn man eine Wohnung mieten will wo man 800€ Kaution bezahlen muss, gibt es da einen Weg das Geld irgendwo her zu bekommen?
Das gleiche gilt für nötige Haushaltsgegenstände wie Küche, Waschmaschine etc.
Im eröffneten Verfahren wird dafür wohl kaum Vermögen da sein.
Hier kann nur die Verwandschaft oder Bekanntschaft erst einmal aushelfen.
Empfiehlt sich besonders deshalb, damit gar nicht erst die Frage nach dem woher beim TH auftaucht.
Insofern hatte ihr Schwager schon den richtigen Gedanken.
Allerdings kann keiner dazu gezwungen werden, da in aller Regel unter den geschilderten Verhältnissen eine Rückzahlung nicht in Frage kommt.

Möglich wäre auch über die Arge oder das Sozialamt ein entspr. Darlehen zu beantragen.
Das dann aus dem pfändungsfreien zurückzuzahlen ist.

Sie können sich auch mal umhören, ob es in der Nähe ein Frauenhaus gibt.
Meist haben die Betreuerinnen dort gute Beziehungen zu den Ämtern und können u.U auch bei der Beantragung helfen.
 
Hallo,

mein Mann ist auch in der Insolvenz. Er hat seit 6 Monaten einen Insolvenzverwalter aber bis heute mussten wir noch keinen Cent dafür bezahlen.

Wofür sollen die 300,00€ sein?

Der Insolvenzverwalter wird vom Amtsgericht mit der Verwaltung beauftragt und von keinem anderen meiner Meinung nach.


sexy-hexy
 
Danke für die Antwort,
Die 300€ will er wohl haben bevor ein verfahren eröffnet wird.
Wegen wohnung etc. würde also unter umständen auch ein sozialamt einspringen?
 
danke nochmal.
Ich kann nicht genau sagen wofür 300€ wir werden am sonntag erst mehr erfahren, weil solche sachen sind ja am tel etwas blöd.
Wollte halt etwas vorbereitet sein und wissen wo man die möglichkeit hat an geld zu kommen, weil unsers geb ich ungern raus
 
Danke für die Antwort,
Die 300€ will er wohl haben bevor ein verfahren eröffnet wird.
Wegen wohnung etc. würde also unter umständen auch ein sozialamt einspringen?

Das kann sich dann aber nur um einen vorläufigen IV handeln.
Die 300,- sollten dann die Verfahrenskosten zur Eröffnung sein.
Vom Betrag her stimmt das in etwa.
Die möglicherweise beantragte Kostenstundung wurde wegen des Besitzes der Immo demzufolge abgelehnt.
-Da hat aber einer bei Antragstellung ganz schön gepennt.-🙁

Aber da kein Einkommen da ist, muß sofort Stellung bezogen werden, meist 1 Woche ab Zustellung.
Dazu muss dann dargelegt werden, dass wegen der eingetragenen Grundschulden die Verwertung der Immobilie durch Freihandverkauf blockiert ist und anderweitig die Kosten nicht aufgebracht werden können.

----------
Nachtrag:

Ja Sozialamt oder wie auch immer das jetzt bei Ihnen heist.
Voraussetzung ist aber auch hier die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit.
Muß halt auch entsprechend so dargestellt werden.

Lege mich aber diesbezüglich nicht fest, ob das in ihrem Fall funktioniert, da sie(Mutter) ja theoretisch ihre Immo weiter bewohnen könnte und der noch Ehemann das Feld räumt.
Die Immo wird eh frühestens in 1 Jahr erst in die ZV gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

irgendwas stinkt hier gewaltig...mit den 300 Euro.
Es läuft einiges schief und es scheinen hier wieder "Spezialberater" und "Kompetenzbolzen" am Werk 🙄


danke nochmal.
Ich kann nicht genau sagen wofür 300€ wir werden am sonntag erst mehr erfahren, weil solche sachen sind ja am tel etwas blöd.
Wollte halt etwas vorbereitet sein und wissen wo man die möglichkeit hat an geld zu kommen, weil unsers geb ich ungern raus
 
Tja da ist das nächste problem , sie hat seine schulden mit aufs Haus schreiben lassen und im gleichzeitig lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.
Wie ist das mit der Kostenstundung der Immo ? in wie weit gepennt? was gäbe es da für möglichkeiten?
ich kann einfach nicht glauben das da jemand nicht alle möglichkeiten ausschöpft, vor allem weil meine schwägerin selbst anwaltsgehilfin ist und son bissl durchblick ja auch haben müßte.
Gäbe es denn noch eine möglichkeit irgendwie an Geld zu kommen, so wie ich es verstanden hab ist noch kein verfahren eröffnet. Ich mein was macht jemand der keine Familie hat ?

Das Problem ist einfach das wir von der ganzen Sache nicht mit bekommen haben, wir wußten zwar das es geplant wird aber wurden nie auf dem laufenden gehalten. Deswegen möchte ich einfach mal wissen was es in der Regel für möglichkeiten gibt, damit ich gut vorbereitet bin und verständlich rüber bringen kann das ich mein Geld nicht rausgeben möchte solange es die und die möglichkeiten gibt.

Vielen Dank nochmal
 
Sollten die 300- Euro für die Gerichtskosten sein, sind diese entweder zu zahlen oder binnen der gesetzten Frist darzulegen, dass diese nicht aufgebracht werden können.

Das fällt mit einer Immo(theoretisch verwertbares Vermögen) im Nacken in aller Regel schwer.
Also muss (sollte) bei Antragstellung auf Inso und Stundung der Verfahrenskosten zumindest über einen Grundbuchauszug dargestellt werden, dass eine Verwertung nicht möglich ist.
Grundsätzlich kann wegen des BGB (Bedürftigkeit des Ehegatten) auch der Noch-Ehemann zur Zahlung herangezogen werden, wenn er entsprechendes Einkommen hat.
Wird keine Klärung herbeigeführt, wird nicht eröffnet und u.U. muß dann alles von vorne begonnen werden.

Das die Immo vorsätzlich belastet und per lebenslangem Wohnrecht faktisch durch den noch Ehemann gesichert wurde, könnte man auch Betrug nennen.
Ihrem Kurzabriss entnehme ich eine sehr starke Tendenz zum Vorsatz.

Ihre Mutter ist jetzt womöglich eine ehemals Lasten freie Immo los und der werte Herr besitzt ein Dauerwohnrecht. :Kopf schüttel:
 

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