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Eigene Wohnung unter 25

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RAlf_84

Gast
Hallo

ich habe ein Problem ich hoffe ich könnt mir helfen.

Ich bin noch bis zum 30 Juni als Auzubildener bei meinm chef angestellt. Da ich aber seit ca 1 3/4 JAhren Krankgeschrieben bin hat mich mein chef entlassen. Da ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde bekomme ich 270 euro Alg1.

Nun hat sich mine freundin von mir getrennt und ich muß aus unserer Wohnung ausziehen. Nun wollte ich mir eigentlich eine eigene Wohnung suchen und zusätzliche Alg 2 beantragen. Im Internet habe ich erfahren, dass ich wohl gar keine eigene Wohnung beziehen darf weil ich noch unter 25 bin.

Bei meiner Mutter kann ich nicht wohnen da es in ihrer wohnung keinen platz gibt. Sie verdient ca. 600 euro Netto im Monat und kann mich damit auch nicht unterstützen mein Vater lebt nicht mehr.

Ich weiß nicht ob das wichtig ist ab Oktober soll ich in eine ABM Maßnahme kommen.

Meine frage ist ob es irgendeine Chance gibt das ich mir eine Wohnung nehmen kann.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

DAnke
 
Ich bin noch bis zum 30 Juni als Auzubildener bei meinm chef angestellt. Da ich aber seit ca 1 3/4 JAhren Krankgeschrieben bin hat mich mein chef entlassen. Da ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde bekomme ich 270 euro Alg1.
Da kann etwas nicht stimmen. ( Speziell an Micky: Ich habe den TE nicht der Lüge bezichtigt.) Begründung: Wenn jemand krank geschrieben ist, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann somit auch kein ALG1 beziehen.
Nun hat sich mine freundin von mir getrennt und ich muß aus unserer Wohnung ausziehen. Nun wollte ich mir eigentlich eine eigene Wohnung suchen und zusätzliche Alg 2 beantragen. Im Internet habe ich erfahren, dass ich wohl gar keine eigene Wohnung beziehen darf weil ich noch unter 25 bin.
Wieso kannst du keine eigene Wohnung beziehen. Du wohnst doch schon in einer eigenen ( = von deiner Mutter getrennten ) Wohnung? Ob du Anspruch auf ALG2 hast, hängt u.a. davon ab, wann du von Zuhause ausgezogen bist. Wenn du vor dem 17.2.2006 schon mit deiner Freundin zusammen gewohnt hast, hast du Bestandsschutz und die ARGE kann dich nicht zu deiner Mutter zurückschicken.
Bei meiner Mutter kann ich nicht wohnen da es in ihrer wohnung keinen platz gibt. Sie verdient ca. 600 euro Netto im Monat und kann mich damit auch nicht unterstützen mein Vater lebt nicht mehr.
Wenn dein Vater nicht mehr lebt, wird deine Mutter zusätzlich sicher noch Witwenrente bekommen, oder? Ob sie dir Unterhalt zahlen muss, wird die ARGE auf jeden Fall überprüfen, da du keine abgeschlossenen Ausbildung hast.
Meine frage ist ob es irgendeine Chance gibt das ich mir eine Wohnung nehmen kann.
Antrag stellen, dann weisst du es, denn es wird einiges überprüft werden, wovon wir hier nichts wissen.
 
Hallo Ralf,


wie malin schon schrieb, stelle einen Antrag, Es wird überprüft, wie die Umstände bei euch sind, sprich ob die Wohnung Deiner Mutter wirklich zu klein ist etc.
Die ABM-Stelle spielt gar keine Rolle bei der ganzen Sache.
Meist ist die ARGE da recht kulant. Stelle den Antrag jedoch bei Zeiten und nicht erst 2 Wochen vorher 🙂

@malin
Zwischen "eine Wohnung selbst finanzieren" und "sich eine Wohnung von der ARGE finanzieren zu lassen weil kein Einkommen vorhanden ist" ist ein großer Unterschied.
Im neuen gesetz geht es um ARBEITSLOSE Jugendliche unter 25, die KEINE eigene Wohnung beziehen dürfen. Arbeitslose Jugendliche = ohne Einkommen.
Kann man die Wohnung selbst finanzieren, kannst man auch problemlos mit 18 von zu Hause ausziehen.


Liebe Grüße und viel Glück,
Gefangen
 
@malin
Zwischen "eine Wohnung selbst finanzieren" und "sich eine Wohnung von der ARGE finanzieren zu lassen weil kein Einkommen vorhanden ist" ist ein großer Unterschied.
Im neuen gesetz geht es um ARBEITSLOSE Jugendliche unter 25, die KEINE eigene Wohnung beziehen dürfen. Arbeitslose Jugendliche = ohne Einkommen.
Kann man die Wohnung selbst finanzieren, kannst man auch problemlos mit 18 von zu Hause ausziehen.

Das weiss ich sehr gut, dass man selbst finanziert in welchem Alter auch immer in welches Schloss auch immer einziehen kann 🙂 Das hat der TE ja auch bisher gemacht und die Wohnung zusammen mit seiner Freundin ohne staatliche Hilfe finanziert.

Der TE ist NUN aber im Moment arbeitslos oder krank geschrieben oder was auch immer, ( wie gesagt, was er schreibt, kann so nicht stimmen ), kann die Wohnung nicht mehr finanzieren, noch U 25 und ohne Berufsabschluss.

Da wir nicht genügend Infos haben, kann man nur spekulieren, was unter welchen Umständen nun eintreten könnte....

Er sollte jetzt direkt einen Antrag stellen. Die Genehmigung ist nicht davon abhängig, wie teuer oder wie groß die derzeitige Wohnung ist. Wird der Antrag genehmigt, bezahlt die ARGE eine zeitlang auch die große, teure Wohnung, fordert ihn aber gleichzeitig auf, sich in einem Zeitrahmen eine angemessen preiswerte zu suchen.
 

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