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Eigene Wohnung mit 450€-Job?

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Gast

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Hallo,

ich bräuchte mal dringend eure Einschätzung. Mal angenommen, zwei Personen (Geschwister, die 20 und 24 Jahre alt sind) wollen in eine Wohnung ziehen. Beide haben einen 450€-Job und sind nicht besonders anspruchsvoll, was die Größe der Wohnung angeht. Eine 1-Zimmer-Wohnung würde also reichen, da wir sowieso nicht vor haben, länger als ein Jahr zusammen zu wohnen.

1. Wäre das rein finanziell möglich?
2. Was wären die ersten Schritte? Müssen wir bestimmte Scheine oder so beantragen?
 
Kommt auch immer ganz auf die Stadt an und wie teuer die Mieten dort sind oder wie rar Wohnungen ... Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: wenn die Wohnung wirklich klein ist und du das Glück hast, in einer Stadt zu leben, wo die Mieten günstiger sind, dann kann es funktionieren. Man muss nur dann wirklich aufs Essen schauen, es gibt keine Extrawürste oder größeren Anschaffungen ... Wirklich nur ein Leben zu zweit auf engstem Raum, mit Lebensgrundlagen wie Essen, Trinken und Strom.

Hatte in meiner Ausbildung extrem Glück mit meiner Wohnung. Habe WARM 310 Euro gezahlt für 26 qm. Plus noch Strom, Essen, Telefon und Internet. Wenn ihr in einer Stadt lebt, wo die Mieten sehr teuer sind, kann es schon teurer kommen. In der nächstgrößeren Stadt bei uns hätte man niemals im Traum, auch nicht nach längerem Suchen eine Wohnung dieser Größe für 310 Euro bekommen.

Wenn ihr noch in der Ausbildung seid: Informiert euch mal über BAB = Berufsausbildungs-Beihilfe. Oder Bafög. Wenn ihr eine abgeschlossene Ausbildung habt, könnte Wohngeld etwas für euch sein ... Aber ich bin kein Profi und man weiß zu wenig über eure genaue Situation.

Gast, magst du etwas mehr dazu schreiben? Warum würde keine WG für euch in Frage kommen? Da kann man, wenn man Glück hat, nochmal Geld einsparen.

Über Kaution und Maklerprovision müsst ihr euch auch Gedanken machen. Und, dass viele Vermieter einen Lohnzettel verlangen, der zeigt, dass man sicher die Miete bezahlen kann und das über einen längerem Zeitraum. Auch die Grundausstattung wie Möbel usw. muss man mit einplanen. Wenn ihr die nicht schon aus euren eigenen Haushalten habt. Manche Wohnungen werden möbeliert oder teilmöbeliert angeboten, oder die Vormieter sind bereit, für eine gewisse Summe ein paar ihrer Sachen dazulassen (eine Vormieterin von mir hat mir so ein Bett überlassen und zwei Regale). Eine eingebaute Küche ist leider auch nicht mehr immer Standard. Entweder, ihr müsst euch selbst eine beschaffen (selbst bei kleinen Wohnungen), oder ihr bezahlt Ablöse. Oder, ihr habt das Glück, dass die Küche bereits in der Wohnung fest enthalten ist und ihr keine Ablöse bezahlen braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir wohnen in einer Großstadt. Unsere Ausbildungen stehen noch bevor. Ansprüche auf Kindergeld oder BAföG haben wir momentan also nicht. Gibt es Wohngeld also nur bei abgeschlossener Ausbildung? Über eine WG habe ich noch nicht nachgedacht, aber ich glaube wir wären lieber erst mal zu zweit.

Ich habe mal was von einem Wohnberechtigungsschein gehört. Brauchen wir ihn oder können wir uns schon auf Wohnungssuche machen?
 
Gast, wenn ihr eine Ausbildung anfängt: dann klärt mal ab, ob ihr BAB bekommt, besagte "Berufsausbildungs-Beihilfe". Voraussetzungen sind u. a., dass es die erste Ausbildung ist.

Lest mal hier genauer nach:

Azubi & Azubine - Anspruch auf BAB

Wenn ihr kein BAB bekommt (ihr müsst den Antrag trotzdem stellen und den Ablehnungsbescheid aufheben), dann könnt ihr eventuell Wohngeld beantragen. Das greift, wenn ihr kein BAB bekommen würdet, bzw. für Wohngeld braucht ihr allgemein eine abgeschlossene Ausbildung, soweit ich weiß.

BAB kann ein guter ordentlicher Batzen Geld sein. Ihr müsst dieses Geld auch nicht zurückzahlen.

Wenn ihr in der Ausbildung seid, könnt ihr zwar versuchen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, aber für eure erste Ausbildung sind eure Eltern mitverantwortlich, bis die erste Ausbildung abgeschlossen wurde. Es könnte Probleme geben, aber ich kenne mich bei dem Thema Wohnberechtigungsschein zu wenig aus ... aber abgesehen davon: er ist ja gerade für Leute gedacht, die wenig Einkommen haben und darunter würdet ihr als Auszubildende auf jeden Fall fallen. Allerdings solltet ihr euch darauf gefasst machen, dass Rückfragen kommen, warum eure Eltern euch nicht bezuschussen oder ihr nicht während eurer Ausbildungszeit bei ihnen wohnt, wenn es so ist, dass hierfür die Regelung greifen könnte, dass eure Eltern mitverantwortlich für euch sind.
 
Ich würde auch nach BAB fragen. Das mit der 1-Zimmer-Wohnung muss gut organsiert sein. Denn wie wollt ihr zu zweit in der Ausbildung in einer 1-Zimmer-Wohnung für Prüfungen lernen? Oder wenn jemand mal einen Partner oder Kumpel zu Besuch hat? Das stelle ich mir sehr chaotisch vor.
 
Ich würde auch nach BAB fragen. Das mit der 1-Zimmer-Wohnung muss gut organsiert sein. Denn wie wollt ihr zu zweit in der Ausbildung in einer 1-Zimmer-Wohnung für Prüfungen lernen? Oder wenn jemand mal einen Partner oder Kumpel zu Besuch hat? Das stelle ich mir sehr chaotisch vor.

Nein, das ist nicht so schlimm.
Mein Freund und ich haben auch zwei Jahre lang in einer 1-Zimmer-Wohnung gewohnt, ca. 30qm. Wir waren auch beide in der Ausbildung. Lernen tut man im Allgemeinen doch sowieso still für sich, mindestens den halben Tag sind beide außer Haus, außerdem hatten wir eine kleine Küche, in die man sich zurückziehen konnte.
Gekostet hat die Wohnung etwa 300€ warm, war eine relativ billige Gegend.

Partner und Freunde kann man ja trotzdem problemlos einladen - dann spricht man sich eben ab oder trifft sich auch mal woanders. Es ist ja nicht für die Ewigkeit.
 
Ich stimme Darknessgirl zu - es ist wichtig, dass ihr euch unbedingt klar macht, dass eine 1-Zimmer-Wohnung sehr viel weniger bis gar keine Privatsphäre bedeutet. Und das kann einen wirklich mit der Zeit wahnsinnig machen. Bis auf das Badezimmer oder wenn man ausgeht, ist man nämlich immer zusammen.

Oft sagt es sich so leicht "Wir verstehen uns gut und ein Jahr ist schon zu schaffen auf engerem Raum". Aber in der Praxis sieht das dann oft weniger leicht aus.

Ich hatte in meiner kleinen Wohnung damals eine Freundin für mehrere Wochen mitwohnen. Es war ein Notfall, sie ist von zuhause rausgeflogen und wusste nicht, wohin. Und es war nach ein paar Wochen echt anstrengend, zu zweit auf 26 qm zu leben, zu lernen und sein Leben zu bestreiten. Sie oder ich sind oft ausgegangen, ich habe meine Eltern besucht etc., damit wir nicht so oft zusammen auf engstem Raum gewesen sind, aber es war sehr hart.

Wenn einer von euch dann eine Beziehung hat, oder sogar ihr beide, wird es wirklich schwierig, außer ihr seid immer bei euren jeweiligen Partnern.

Sprecht doch auch einfach die Option einer WG durch - kostet oft sogar weniger, als eine 1-Zimmer-Wohnung, aber man hat mehr Raum zu Verfügung und Platz für sich.

Ich kann diese Seite hier sehr empfehlen:

WG Zimmer Wohnungen Wohnungssuche WG Suche WG Wohnung vermieten WG Nachmieter Zwischenmiete : WG-Gesucht.de
 
Ich muss den Anderen Recht geben. Wenn Ihr noch in Ausbildung seid, könnt Ihr BAB beantragen. Ansonsten wäre auch noch Wohngeld oder aufstockendes ALG2 möglich. Erkundigt Euch doch einfach mal bei den entsprechenden Stellen.
 
Wollt ihr beiden nicht lieber noch weiter bei euren Eltern leben bis ihr mit eurer Bildung fertig seid? Was bringt es zwar eigenständig zu wohnen aber am Hungertuch jeden Tag zu nagen und man nichteinmal weiß ob man heute was warmes zu Mittag essen kann. Natürlich sollten eure Eltern nicht unerträglich sein bzw. gewälttätig.
 
Ich verstehe ein paar Dinge nicht.

- wie seid ihr denn versichert? Über eine geringfügige Beschäftigung kann das nicht sein und bei deinen/euren Eltern ist es
nur möglich, wenn ihr in Ausbildung/Studium seid. Du schreibst aber auf der ersten Seite, dass eure Ausbildung noch bevorsteht.
Wie ist das genau gemeint?

- wenn ihr schon eine feste Zusage für eine spätere Ausbildung habt - ODER ihr nachweisen könnt, dass ihr euch bemüht,
steht euch selbstverständlich Kindergeld zu.

- bis zumAlter von 25 Jahren sind Eltern verpflichtet, für ihre Kinder aufzukommen. Von da her werdet ihr keine soziale Unterstützung
z. b. Harzt 4 bekommen. Können deren Kinder nicht alleine ihren Lebensunterhalt bestreiten, müssen sie bei den Eltern wohnen.
(von da her können Eltern ihre Kinder auch nicht mal eben so "rausschmeißen")
Es sei denn, beide (Eltern und Kinder) leben in katastrophalen Verhältnissen, sodass ein gemeinsames wohnen unzumutbar ist.
Das müssen sie dann beim Jugendamt darstellen. Wenn die es dann schriftlich an der Behörde weiterleiten, wird i. d. R. finanzielle
Unterstützung gewährt.

So kenne ich es. Vielleicht gibt es kleine Unterschiede in den Bundesländern.
 

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