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Stefan S. (Gast)
Gast
Hallo erstmal!
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und absolviere den Vorbereitungsdienst zum gehobenen Dienst. Nun ist es so, dass ich die Diplomarbeit nicht bestanden habe und diese ist Teil der Laufbahnprüfung. Nach bestandener mündlicher Prüfung habe ich nun die Chance, die Diplomarbeit in 2 Monaten zu wiederholen. Allerdings will mir nun der Dienstherr in dieser Zeit die Bezüge nach dem § 66 BBesG kürzen. Aber durch meine Schwerbehinderung (60%) gelte ich eigentlich als Härtefall. Kann mir da jemand helfen?
Desweiteren muss das nun noch meinen Eltern beibringen, und ich weiß nicht ob sie mich danach noch respektieren, sprich ob ich noch unter die Augen treten kann... ich bin unglaublich am boden zerstört
Bin für jeden Beitrag dankbar
Liebe Grüße
Stefan
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und absolviere den Vorbereitungsdienst zum gehobenen Dienst. Nun ist es so, dass ich die Diplomarbeit nicht bestanden habe und diese ist Teil der Laufbahnprüfung. Nach bestandener mündlicher Prüfung habe ich nun die Chance, die Diplomarbeit in 2 Monaten zu wiederholen. Allerdings will mir nun der Dienstherr in dieser Zeit die Bezüge nach dem § 66 BBesG kürzen. Aber durch meine Schwerbehinderung (60%) gelte ich eigentlich als Härtefall. Kann mir da jemand helfen?
Desweiteren muss das nun noch meinen Eltern beibringen, und ich weiß nicht ob sie mich danach noch respektieren, sprich ob ich noch unter die Augen treten kann... ich bin unglaublich am boden zerstört
Bin für jeden Beitrag dankbar
Liebe Grüße
Stefan