Per Arbeitsvertrag habe ich mich zu Rufbereitschaft verpflichtet, diese wurde aber noch nie offiziell angeordnet. Egal, ob durch Dienstpläne oder Anweisungen. Sie existiert quasi nur auf dem Arbeitsvertrag, ohne je konkretisiert worden zu sein.
Warum nicht? Weil Eure Personaldecke eine solche nicht hergibt?
Geplante Rufbereitschaften hätten die Vorteile, dass sich auf der einen Seite die eingeteilten Teammitglieder auf einen möglichen Dienst einstellen könnten.
Auf der anderen Seite hätte der Arbeitgeber verlässliche Vertretungen, die einen angeordneten Dienst in der Rufbereitschaftszeit nicht ablehnen dürften.
Eine geplante Rufbereitschaft wäre, gerade bei Eurem hohen Krankheitsstand, nach meinem Dafürhalten sehr nützlich.
Vielleicht macht es Sinn, das Team würde den Wunsch nach Etablierung einer solchen bei einem Gespräch einbringen.
Ich weiß allerdings nicht, ob diese bei der Berechnung der Ruhezeiten Berücksichtigung finden müsste und sich deshalb, aufgrund der dünnen Personaldecke, nicht einplanen ließe.
(Wobei eine Regelung zum letzten Punkt Arbeitgebersache wäre.)
Nein, wir sind nicht unterbesetzt, jedoch existiert ein sehr hoher Krankenstand und das seit Monaten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht immer um Langzeiterkrankungen.
Im Zusammenhang mit den anhaltenden Kurzzeiterkrankungen würde mich mal interessieren, ob der Arbeitgeber diese als dauerhaften Einflussfaktor auf die Personaldecke rechtlich mit einplanen darf und sollte. Dann würde weidebirkes folgende Argumentation zum Tragen kommen:
Wenn die Notfälle immer wieder vorkommen und hausgemacht sind, weil es zu wenig Personal gibt, (...) da es sich dann um Organisationsversagen handelt, was dann vom Unternehmen gelöst werden muss.
Darf der Arbeitgeber diese nicht offiziell berücksichtigen, weil Kurzzeiterkrankungen sich, objektiv betrachtet, nicht vorhersagen lassen, hat er in diesem Punkt natürlich "die Papp-👃🏼 auf.
(Diese Überlegung finde ich interessant, weil mich Rechtsauslegung per se interessiert. Eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist - mal wieder - Sache des Arbeitgebers.)