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Doppelter rausschmiss (Job, Zuhause) Was tun?

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Gast

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Hallo liebe Hilferuf-Leser,
eine Freundin (19) von mir hat im Moment ein ziemlich krasses Problem.
Es geht darum, dass sie zuhause (wohnte bei ihrer Mutter) rausgeschmissen worden ist. Und zwar nur, weil meine Freundin ihren Freund betrogen hat. Jetzt sitzt sie sogesehen auf der Strasse(wohnt derzeit bei einer Freundin) und hat bis zum 1.7 Zeit, ihre Sachen, Möbel etc. abzuholen.
Als wäre das alles nicht genug, hat Sie bei Ihrer Mutter in der Firma gearbeitet, die dort Sekräterin war. Ihre Mutter hat Sie dort ebenfalls rausgeschmissen, sodass sie jetzt auch kein Geld mehr bekommt.
Zu ihren Vater hat sie schon seit 2 Monaten kein Kontakt mehr, der aber auch schon seit ca. 1 Jahr nicht mehr da war.
Jetzt muss Sie eig eine neue Wohnung und arbeit finden. Allerdings lässt sich eine Wohnung mit kein Geld nicht bezahlen.
Ihre Sachen wird sie vorraussichtlich erstmal bei mir und ihrer besten Freundin abstellen.

Bei Ihrer Arbeit, war sie nur unter einem Personaldienst angestellt. Eine Ausbildung hat sie noch nicht beendet, da sie vor einem halben Jahr, die Ausbildung abgebrochen hat. Seit dem arbeitete Sie Vollzeit in dem Betrieb Ihrer Mutter.

Habe ihr gesagt, sie solle sich beim Jugend/Arbeitsamt melden. Ich weiß nur nicht, was genau die in so einer Situation tun können. Ins Heim will sie natürlich nicht und hofft auf eine Alternative.

Vor einem halben Jahr, nachdem Sie ihre Ausbildung abgebrochen hatte, wurde Sie schon einmal rausgeworfen und hatte versucht, ihre Mutter auf Unterhalt zu verklagen. Das ist jedoch gescheitert, weil sie halt eben ihre Ausbildung abgebrochen hatte.

Wisst ihr, was man noch machen könnte? Sie ist schon völlig aufgelöst und weiß nicht mehr weiter...

Danke für evtl. Antworten.
 
Also so gesehen -wenn sie 19 ist- kann sie quasi nicht rausgeworfen werden. Physisch natürlich schon, aber mit dem nachteil, dass ihre Eltern beide Unterhaltpflichtig sind - bis 25.

Ich an ihrer Stelle würde zum örtlichen ALG2-Amt gehen und dort die Geschichte erzählen aber gleichzeitig nat. ALG2 Antrag, und den Ganzen kram beantragen (und blos nicht wegschicken lassen!)
Gleichzeitig würde ich - wenn sie so blank da steht - "Akutlebensberatung" aufsuchen, manche kirchliche Träger bieten sowas zb an.
Dort bekommt sie alle Infos die sie weiter braucht.
 
als Volljährige : arbeitssuchend/ausbildungssuchend melden,sich kümmern um sich

Das stimmt m.E. NICHT.
Natürlich kann die Mutter--die hier NICHT(!) unterhaltspflichtig ist,es nicht war ,
die Tochter OHNE JEGLICHEN GRUND SOGAR rauswerfen.
Ob die Unterhaltspflicht der Eltern ÜBERHAUPT "wiederauflebt" ,ist völlig fraglich -->

Ausbildungsunterhalt würde eine Ausbildung voraussetzen
Da sie die erste aber "geschmissen hatte", müssen die Eltern nicht AUTOMATISCH bei einer "neuen" löhnen . Ggf. müßte/könnte dies vorm Familiengericht geklärt werden.

Verwandtenunterhalt ist erst recht nicht ein "automatischer Anspruch"-->
dafür müßte die Unterhaltbegehrende ihrerseits vortragen/beweisen,warum es ihr nicht selbst möglich ist, ihren Bedarf zu decken.

Sie HAT jetzt Obdach, sie KANN jobben--> kein Anspruch auf Geld von den Eltern.
Wenn es ihr trotz nachweisbarer Bemühungen nicht gelänge, Geld für die "Unkosten bei der freundin/einer anderen WG +den Lebensbedarf zu erarbeiten--DANN müßten evl. hier die Mutter + der Vater was zuzahlen.
Da die Mutter keine "Bedarfsgemeinschaft" mit der Tochter gebildet hatte,da BEIDE gejobbt haben, gibt es absolut KEINEN Anlaß, hier zu mosern. Die Mutter ist "raus" derzeit.

Es war eine "WG" zweier Erwerbstätiger --Hauptmieterin ist die Mutter-- da gibt es keinen "Beherbergungsgrund" . Bei Streit ist der Rauswurf ERST RECHT völlig legitim.

Das Mädel hat vollzeitgearbeitet -da hätte sie sogar von sich aus ÜBERALLHIN ziehen können- ab der Aufgabe ihrer Ausbildungsstelle.

Kündigungen können auch jederzeit passieren--da ist der erste Gang IMMER zum AA.

Das Mädel ist 19,also volljährig = für sich schon ALLEINE verantwortlich.

Weder Jugendamt noch Arbeitsamts noch gar Eltern sind "zuständig"--
da sie selbst dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt hat.

-Arbeitsamt: wäre zuständig,wenn sie sich ARBEITSSUCHEND,dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend melden würde--oder "wieder ausbildungssuchend".
Hat sie nicht!
Ich rate: sofort hin -mit Begleitperson UND allen Unterlagen-->
gut wäre hier in schriftlicher Form der "Wohnungsrauswurf" und die Kündigung des Jobs --und die Nachweise der damals begonnenen Ausbildung. Bis zur sinvollsten Sache--Ausbildungsfortsetzung/neuer Ausbildung halt jobben für den Lebensbedarf UND ggf. auffüllend ALG beantragen.

Wenn sie wieder in Ausbildung stünde,wäre (je nach Selbstbehalt Eltern/Azubigeld Mädel) ggf.wieder Unterhaltsanspruch ODER ALG"-Anspruch.
Ein "Wiedereinziehenlassen" muß nicht unbedingt das Ziel sein - die Mutter kann sich weigern.
(Das Mädel hat eher Vorteile nach Rauswurf--> mehr persönliche Freiheit)

##################
Das Jugendamt ist hier m.M. nach gar nicht mehr zuständig,da es eine VOLLJÄHRIGE ist,die durchaus ja Vollzeit arbeiten kann- die ja auch sonst ihre Entscheidungen selbst treffen konnte --> Abbruch der Ausbildung ist bewußt eingegangenes Risiko.

Warum hier Lebenshilfevereine angerufen werden müßten,ist auch bissel absurd--da es sich eben NICHT um einen "Hilfebedarf" handelt-- der wäre erst,wenn sie die möglichen Wege ERFOLGLOS gegangen wäre. Davon steht hier aber nichts.

Da sie gearbeitet hat , müßte zuerst natürlich auch Erspartes eingesetzt
werden für LM-kauf etc. --> Ist sie "mittellos" ?

Zwar ist das Verhalten der Mutter wohl bissel zickig/drastisch/chaotisch--aber:
wenn es kein unbefristeter Arbeitsvertrag war,kann das Mädel wohl nicht mal gg.die Jobkündigung vorgehen--sie ist wohl noch im Probehalbjahr-- sie war jederzeit kündbar.
Sie kan beim Arbeitsgericht/Rechtsantragsstelle FRAGEN,ob es sionnvoll wäre ,gg.die Sofortkündigung vorzugehen--dann gäb es evl. noch Abfindung oder bezahlten Resturlaub ...
Wenn sie WENIGER als 6 Monate dort war,wird es in die "Probezeit" fallen.

##########################################################
Also: volljäh. Freund(in) schnappen -->
soll sie und HEUTE noch zum Arbeitsamt/Spezialberatung für Leute bis 25 -->

arbeitssuchend/ausbildungssuchend melden
vorsorglich Antrag auf ALG2 (auffüllend) stellen
emsig nach Saissonjobs mindestens gucken
ab August Ausbildung fortsetzen und bis dahin jobben -

--oder "Freiwilligenjahr" machen!
(Wenn sie eine Stelle auswärts findet,gibts Unterkunft + Taschengeld fürs Überleben)

Viel Glück!

Micky
 
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