Was für ein Gejammer.
Jeder Partner hat das Recht, zu gehen und die Beziehung zu beenden. Rechtlich wie moralisch.
Wenn sie 15.000,- Euro in das Haus investiert hat, ist es völlig klar, dass sie diese als Ausgleich haben möchte, bevor sie Dir den hälftigen Miteigentumsanteil überschreibt. Sonst macht sie das einfach nicht.
Dass Deine Bank eine VFE haben möchte, ist völlig normal, auch in Zeiten heutiger Zinsen. Es gibt eine differenzierte Rechtsprechung zur Kalkulation der VFE. Der Wiederanlagezins gleicht selbst bei heutigem Niveau den Schuldzins von 1,6% nicht aus, so dass auf die VFE ein Anspruch bestehen könnte. Dein Freund scheint ja in die Berechnung einbezogen gewesen zu sein.
Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt: Du hast ein sehr großes Glück, dass Deine Bank offenbar bereit ist, diesen (aus heutiger Sicht sehr günstigen Kreditvertrag von 1,6% bis 2032) auf Dich alleine zu überschreiben, das ist nämlich nicht üblich und die meisten Banken machen das nicht. Bisher haftet Ihr beide nämlich als Gesamtschuldner, was in jedem Fall besser für die Bank ist, weil sie jeden von Euch zu 100% in Anspruch nehmen kann.
Dass die Bank also bereit ist, Dich trotz Deines überschaubaren Einkommens und Unterhaltspflichten als alleinigen Schuldner zu akzeptieren, ist viel wert. Schätze das und nutze das.
Denke dabei auch an Folgendes: Vermutlich wirst Du ohne EK mit einem Zins von 3,5 bis 4,5% nie wieder im Leben in der Lage sein, ein Haus zu finanzieren. Verspiele nicht diese Chance durch dumme emotionale Entscheidungen.
Die Übernahme des Kredits durch einen fremden Käufer kannst Du vergessen, das passiert nur in sehr seltenen Fällen und ist seit 2018 wegen der Scoring-Vorschriften in § 18 KWG faktisch nicht mehr darstellbar für die Banken. Nur, wenn der Käufer x-fach zu potent ist, wie der Verkäufer, geht das.
Und einen Verkauf eines Hauses auf dem Land kannst Du auch vergessen: Am 28. März kam gerade der neue LBS Immobilienatlas 2024 heraus, den sehr viele Banken als Grundlage für ihre Berechnungen nehmen:
https://www.presseportal.de/pm/171765/5744801#:~:text=Die%20Preise%20f%C3%BCr%20Immobilien%20in,zu%20minus%2010%2C7%20Prozent.
Während Immobilien in München Bogenhausen um 8% gestiegen sind und Wohnungen in der Hamburger Hafencity um 12% auf 12.000,- Euro den qm, sind Häuser auf dem Land oder in Kleinstädten um 10-16% gefallen in nur einem Jahr. Da Du von "Dorf" redest, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Verkauf des Hauses Deinen Kredit inkl. VFE tilgen würde.
Sinnvolles Vorgehen wäre daher:
1. Aufhören, zu jammern.
2. Akzeptieren, dass Deine Ex das Recht hatte, sich jederzeit zu trennen, trotz teurer Fliesen und ganz viel Romantik in der Vergangenheit. Du hast den Fliesen ja zugestimmt.
3. Froh sein, dass Die Bank mit Dir alleine weiter machen will und diese Karte sofort ziehen.
4. Höre mit der Gasrechnung auf. Ihr habt ganz andere Themen und es geht bei ihrem Anteil um 1000,- €.
5. Deiner Ex ein konstruktives Angebot ohne Jammern machen, dass Du Ihr Zug-um-Zug eine Grundschuld im Rang hinter der Bank über 15.000,- Euro einträgst und Ihr parallel (Schriftlich in einem Vertrag durch einen Anwalt beraten!) eine Tilgung dieser 15.000,- Euro ohne Zinsen binnen 36 Monaten zu 416 Euro monatlich zusagst. Das muss drin sein. Parallel entlässt Du sie jetzt aus dem Darlehen und Sie überträgt Dir im Gegenzug zum ursprünglichen Kaufpreis ihren 50% Bruchteil. Du stehst dann aber ab sofort alleine in Abt. I des GB und kannst risikolos investieren.
Was passiert, wenn Du das nicht tust:
A. Sie beantragt die Teilungsversteigerung und ihr seid beide Insolvent, weil die Erlöse solcher TV aktuell unterirdisch sind.
B. Oder sie macht gar nichts und Du investierst zu ihren Gunsten ohne Ausgleichsanspruch in ein Haus, das Dir nur zu 50% gehört , denn einen Ausgleichsanspruch gibt es ohne belastbare vertragliche Regelung nicht.
C. Ihr zahlt beide das Darlehen nicht mehr und das Haus wird für einen niedrigen Preis als halbfertiger Bau von der Bank zwangsversteigert. Dann bist Du ebenfalls insolvent.
D. Gibt es nicht.
Denk an Deine Tochter, raff Dich auf.