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Deeskalation- Wie versteht ihr das?

~Ben~

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe in meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zutun, bei denen es Auseinandersetzungen gibt, die dann auch öfter mal körperlich werden. In Bezug darauf gibt es von Experten verfasste Verhaltensregeln in akuten Gewaltsituationen, die dabei helfen sollen in solchen Fällen zu deeskalieren als Außenstehender.
Ein Ausschnitt davon lautet so:

In Beziehung treten mit der Situation‚ „sich einmischen“
1.Genau hinsehen! Wenn Jungen sich prügeln, oder wenn Jungen Mädchen bedrängen und belästigen, ist das Ernst und nicht Spiel. Deshalb: Nicht wegsehen, sondern Stellung beziehen.
...
3. Trennung der Kontrahenten
Weitere Gewaltanwendungen durch Trennung der Gewalthandelnden verhindern. Opfer und Täter müssen sofort getrennt werden.
...
7. Nicht entweichen lassen
Gewaltsituation nicht durch Flucht der Gewalthandelnden abbrechen lassen - nach dem
Motto: „Ist doch nichts passiert.“ Stattdessen: „Hier geblieben! Erst wird euer Streit geklärt, dann könnt ihr gehen!“

Punkt 3 und 7 sind für mich widersprüchlich, da der Intervenierende doch in Punkt 3 die Beteiligten einer Prügelei bereits trennen, also für mich: räumlich komplett voneinander isolieren soll, aber in Punkt 7 davon ausgegangen wird, dass sich die Konfliktparteien plus der Intervenierende noch am Schauplatz der Auseinandersetzung befinden und dann gefordert wird, dass sich keiner der Kampf- oder Streithähne dann (vielleicht in dem Moment auch nur zum Runterkommen) wegbewegen darf.

Wie seht ihr das? Die Punkte zwischen 3 und 7 geben darauf keine hilfreicheren Hinweise.

Habt ihr vielleicht auch schon mal selbst so eine Deeskalation in so einer Situation durchgeführt oder erlebt? Wie ist es da abgelaufen?

Solche Verhaltenstipps bieten sicher keine generellen Handlungsabläufe für alle Situationen, da jede Auseinandersetzung auch eigen ist und sicher sollte man auch nach Gefühl individuell vorgehen.
Würde mich trotzdem interessieren, wie ihr das seht/erlebt habt.

Danke und Gruß
~Ben~
 
Hallo Ben,

Einen Widerspruch kann ich nicht erkennen, da es sich um 2 verschiedene Handlungsabläufe handelt.
Zum einen die Trennung der Kontrahenten und zum anderen, das Verhindern der Flucht.
Allerdings in der Realität wohl kaum umsetzbar, wenn man als Einzelperson agiert und 2 Personen an der Flucht hindern soll.
Inwiefern ein Streit an Ort und Stelle sofort geklärt und ausdiskutiert werden kann mag vielleicht der Idealfall sein, aber ob die Voraussetzungen dafür vorhanden sind setzt Einsicht voraus, dessen Basis erst geschaffen werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine solche Situation noch nicht wirklich erlebt. Beruflich eh nicht, aber ansatzweise bei meinen Kindern, ohne den Hintergrund, den Du beschreibst. Mir ist daher bewusst, dass die Abläufe dabei aufgrund des jeweiligen Alters stark unterschiedlich sein können, obwohl die Handlungsweise sich ähneln. Dennoch denke ich, die Handlungsempfehlungen widersprechen sich nicht. Daher schilder ich , was passierte.

Meine KInder waren am spielen. Plötzlich gerieten sie in einen Streit, in denen ich mich nicht sofort eingemischt hätte. Da sie aber Schippen in der Hand hatten und die Hände mit den Schippen in der Hand flogen, stellte ich mich schnell zwischen sie und hielt auch die Schippen fest, ich wollte ja selbst ncht getrofffen werden. Dadurch, dass ich zwischen ihnen stand, warensie wie bei Dir in Punkt 3 gefordert räumlich getrennt.

Nun setzt in einem solchen Moment nicht sofort ein Fluchtreflex der Kontrahenten ein. Du bewirkst damit erst einmal, dass Du den Blick der Kontrahenten von sich auf Dich lenkst. Dabei wollte ich natürlich nicht selbst zum Gegner werden, also sagte ich warum ich mich einmische, um die Gefahrensituation abzuwenden, dass einer der beiden die Schippe an den Kopf bekommt und dadurch verletzt wird. Ich bewerte also zunächst die Auseinandersetzung nicht, diese muss aber geklärt werden. Ich ließ sie also nicht aus der Situation heraus, sondern forderte sie auf, ihren Streit im Gespräch zu lösen, was sie dann machten
Ich sehe also keinen Widerspruch, es mag sein, dass bei Jugendlichen zuächst eine räumlich weitere Trennung gegeben sein muss. Ich würde auch Jugendliche nicht aus der Situation herauslassen. Bei Jugendlichen finde ich aber einen weiteren Punkt sehr wichtig, damit ihr Blick von der Gewalt auf anderes umgelenkt wird. Dies möchte ich anhand einer selbst erlebten Angriffes erläutern.

Ich bin angegriffen und verletzt worden. Mir stand keine Gegenwehr mehr zur Verfügung, weil die Verletzung erheblich war. In dieser Situation machte ich instinktiv das, was mit Punkt 6 beabsichtigt ist. Ich wollte den Täter unbewusst auf den Boden der Tatsachen zurückholen, ihn von seinen Agressionen abbringen. Ich sprach ihn also mit Namen an ( das ist der Vorteil, wenn man den Täter kennt), ich stellte also eine persönliche Verbindung her, machte ihn auf die Schwere meiner Verletzung aufmerksam und verdeutlichte ihm, dass ich einen Arzt brauche. In dem Moment war mir allerdings Punkt 7 egal, da wir nur zu zweit waren. Bei ihm kam es nun zur Fluchtreaktion, weil er natürlich eine schwere Straftat begang. Aus dieser hätte man ihn nicht herausgelassen, wenn man als 3. hinzugekommen wäre, was aber auch von der Schwere der Verletzung anhängig ist. Bisweilen kann die Versorgung des Betroffenen wichtiger sien, als dass der Täter am Ort bliebt.

Wenn aber keine schwere Körperverletzung vorliegen würde, sondern "lediglich" eine Angst des Betroffenen, dann kann man diese in den Fokus lenken indem man sagt: " Schluss damit V. , was machst Du mit ihm,siehst Du nicht dass er/sie Angst hat, ist das richtig, was Du machst? ..... In einer solchen Situation würde ich die Handelnden auch nicht aus der Situation lassen und sie auffordern, den Streit zu klären und die weiteren Punkte "ernst nehmen, spiegeln, schauen könnte es weiter gehen..." dabei beachten. Aber auch hier siehest Du letztendlich , Punkt 3 und 7 stehen nicht im Widerspruch zueinander.


Hallo zusammen,

ich habe in meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zutun, bei denen es Auseinandersetzungen gibt, die dann auch öfter mal körperlich werden. In Bezug darauf gibt es von Experten verfasste Verhaltensregeln in akuten Gewaltsituationen, die dabei helfen sollen in solchen Fällen zu deeskalieren als Außenstehender.
Ein Ausschnitt davon lautet so:

In Beziehung treten mit der Situation‚ „sich einmischen“
1.Genau hinsehen! Wenn Jungen sich prügeln, oder wenn Jungen Mädchen bedrängen und belästigen, ist das Ernst und nicht Spiel. Deshalb: Nicht wegsehen, sondern Stellung beziehen.
...
3. Trennung der Kontrahenten
Weitere Gewaltanwendungen durch Trennung der Gewalthandelnden verhindern. Opfer und Täter müssen sofort getrennt werden.
...
7. Nicht entweichen lassen
Gewaltsituation nicht durch Flucht der Gewalthandelnden abbrechen lassen - nach dem
Motto: „Ist doch nichts passiert.“ Stattdessen: „Hier geblieben! Erst wird euer Streit geklärt, dann könnt ihr gehen!“

Punkt 3 und 7 sind für mich widersprüchlich, da der Intervenierende doch in Punkt 3 die Beteiligten einer Prügelei bereits trennen, also für mich: räumlich komplett voneinander isolieren soll, aber in Punkt 7 davon ausgegangen wird, dass sich die Konfliktparteien plus der Intervenierende noch am Schauplatz der Auseinandersetzung befinden und dann gefordert wird, dass sich keiner der Kampf- oder Streithähne dann (vielleicht in dem Moment auch nur zum Runterkommen) wegbewegen darf.

Wie seht ihr das? Die Punkte zwischen 3 und 7 geben darauf keine hilfreicheren Hinweise.

Habt ihr vielleicht auch schon mal selbst so eine Deeskalation in so einer Situation durchgeführt oder erlebt? Wie ist es da abgelaufen?

Solche Verhaltenstipps bieten sicher keine generellen Handlungsabläufe für alle Situationen, da jede Auseinandersetzung auch eigen ist und sicher sollte man auch nach Gefühl individuell vorgehen.
Würde mich trotzdem interessieren, wie ihr das seht/erlebt habt.

Danke und Gruß
~Ben~
 
3. Trennung der Kontrahenten
Weitere Gewaltanwendungen durch Trennung der Gewalthandelnden verhindern. Opfer und Täter müssen sofort getrennt werden.
...
7. Nicht entweichen lassen
Gewaltsituation nicht durch Flucht der Gewalthandelnden abbrechen lassen - nach dem
Motto: „Ist doch nichts passiert.“ Stattdessen: „Hier geblieben! Erst wird euer Streit geklärt, dann könnt ihr gehen!“

Punkt 3 und 7 sind für mich widersprüchlich, da der Intervenierende doch in Punkt 3 die Beteiligten einer Prügelei bereits trennen, also für mich: räumlich komplett voneinander isolieren soll, aber in Punkt 7 davon ausgegangen wird, dass sich die Konfliktparteien plus der Intervenierende noch am Schauplatz der Auseinandersetzung befinden und dann gefordert wird, dass sich keiner der Kampf- oder Streithähne dann (vielleicht in dem Moment auch nur zum Runterkommen) wegbewegen darf.

Wie seht ihr das? Die Punkte zwischen 3 und 7 geben darauf keine hilfreicheren Hinweise.

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Punkt 3 und 7. Bei Punkt 3 werden die Kontrahenten, oder Aggressor und Opfer körperlich auseinander gehalten, beziehungsweise "getrennt". Damit ist der Punkt erledigt.

Punkt 7 bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Aggressor nicht einfach flüchten kann. Das Opfer kann da schon längst in einen anderen Raum gebracht worden sein. Es kann aber auch daneben stehen und gegebenenfalls zur Klärung beitragen oder eine Entschuldigung annehmen.

Bist du in der Ausbildung? Hattest du schon aktiv einen Streit zu schlichten?
 
Ich habe eine solche Situation noch nicht wirklich erlebt. Beruflich eh nicht, aber ansatzweise bei meinen Kindern, ohne den Hintergrund, den Du beschreibst. Mir ist daher bewusst, dass die Abläufe dabei aufgrund des jeweiligen Alters stark unterschiedlich sein können, obwohl die Handlungsweise sich ähneln. Dennoch denke ich, die Handlungsempfehlungen widersprechen sich nicht. Daher schilder ich , was passierte.

Meine KInder waren am spielen. Plötzlich gerieten sie in einen Streit, in denen ich mich nicht sofort eingemischt hätte. Da sie aber Schippen in der Hand hatten und die Hände mit den Schippen in der Hand flogen, stellte ich mich schnell zwischen sie und hielt auch die Schippen fest, ich wollte ja selbst ncht getrofffen werden. Dadurch, dass ich zwischen ihnen stand, warensie wie bei Dir in Punkt 3 gefordert räumlich getrennt.

Nun setzt in einem solchen Moment nicht sofort ein Fluchtreflex der Kontrahenten ein. Du bewirkst damit erst einmal, dass Du den Blick der Kontrahenten von sich auf Dich lenkst. Dabei wollte ich natürlich nicht selbst zum Gegner werden, also sagte ich warum ich mich einmische, um die Gefahrensituation abzuwenden, dass einer der beiden die Schippe an den Kopf bekommt und dadurch verletzt wird. Ich bewerte also zunächst die Auseinandersetzung nicht, diese muss aber geklärt werden. Ich ließ sie also nicht aus der Situation heraus, sondern forderte sie auf, ihren Streit im Gespräch zu lösen, was sie dann machten
Ich sehe also keinen Widerspruch, es mag sein, dass bei Jugendlichen zuächst eine räumlich weitere Trennung gegeben sein muss. Ich würde auch Jugendliche nicht aus der Situation herauslassen. Bei Jugendlichen finde ich aber einen weiteren Punkt sehr wichtig, damit ihr Blick von der Gewalt auf anderes umgelenkt wird. Dies möchte ich anhand einer selbst erlebten Angriffes erläutern.

Ich bin angegriffen und verletzt worden. Mir stand keine Gegenwehr mehr zur Verfügung, weil die Verletzung erheblich war. In dieser Situation machte ich instinktiv das, was mit Punkt 6 beabsichtigt ist. Ich wollte den Täter unbewusst auf den Boden der Tatsachen zurückholen, ihn von seinen Agressionen abbringen. Ich sprach ihn also mit Namen an ( das ist der Vorteil, wenn man den Täter kennt), ich stellte also eine persönliche Verbindung her, machte ihn auf die Schwere meiner Verletzung aufmerksam und verdeutlichte ihm, dass ich einen Arzt brauche. In dem Moment war mir allerdings Punkt 7 egal, da wir nur zu zweit waren. Bei ihm kam es nun zur Fluchtreaktion, weil er natürlich eine schwere Straftat begang. Aus dieser hätte man ihn nicht herausgelassen, wenn man als 3. hinzugekommen wäre, was aber auch von der Schwere der Verletzung anhängig ist. Bisweilen kann die Versorgung des Betroffenen wichtiger sien, als dass der Täter am Ort bliebt.

Wenn aber keine schwere Körperverletzung vorliegen würde, sondern "lediglich" eine Angst des Betroffenen, dann kann man diese in den Fokus lenken indem man sagt: " Schluss damit V. , was machst Du mit ihm,siehst Du nicht dass er/sie Angst hat, ist das richtig, was Du machst? ..... In einer solchen Situation würde ich die Handelnden auch nicht aus der Situation lassen und sie auffordern, den Streit zu klären und die weiteren Punkte "ernst nehmen, spiegeln, schauen könnte es weiter gehen..." dabei beachten. Aber auch hier siehest Du letztendlich , Punkt 3 und 7 stehen nicht im Widerspruch zueinander.

Hallo KBS,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort und dein Beispiel wie du mal in einer Situation mit deinen Kindern interveniert hast.
Ich habe jetzt verstanden, wie die zwei unterschiedlichen Punkte zu verstehen sind, habe allerdings meine Schwierigkeit damit, dass ich im ersten Moment mich damit durchsetze die Kontrahenten zu trennen, wenn nötig sogar mit körperlichem Einsatz, wenn es anders nicht geht, und dann aber im nächsten Moment sie dazu auffordern soll, sich nicht aus der Situation wegzubewegen ehe der Streit mit mir geklärt ist.

Bei den Situationen, die ich bereits mit Jugendlichen und Kindern erlebt habe, sind die Gemüter bei einer Prügelei extrem hitzig und angespannt, sodass eine Klärung des Auslösers der Gewalt sowie eine Lösung des Streits niemals sofort nach dem Eingreifen durch die Aufsichtsperson oder mich möglich gewesen ist. Nicht bevor beide Parteien aus der Situation herausgenommen wurden, emotional runterkommen und sich etwas beruhigen konnten. Ein erneutes Zusammentreffen zwischen den Kontrahenten sowie der Aufsichtsperson zur Konfliktaufarbeitung wurde dann auch zeitnah vereinbart. Aber so gut wie nie an Ort und Stelle kurz nach Auflösung der Auseinandersetzung, wenn sogar auch noch die halbe Schulklasse drumherum stand.

Ich denke deshalb hatte ich im ersten Moment auch meine Schwierigkeiten beide Handlungsempfehlungen als voneinander unabhängige "Schritte" zu sehen. Ich halte Punkt 7 für nicht zielführend und unrealistisch in den meisten Fällen.

Gruß
Ben
 
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Punkt 3 und 7. Bei Punkt 3 werden die Kontrahenten, oder Aggressor und Opfer körperlich auseinander gehalten, beziehungsweise "getrennt". Damit ist der Punkt erledigt.

Punkt 7 bezieht sich meinem Verständnis nach darauf, dass der Aggressor nicht einfach flüchten kann. Das Opfer kann da schon längst in einen anderen Raum gebracht worden sein. Es kann aber auch daneben stehen und gegebenenfalls zur Klärung beitragen oder eine Entschuldigung annehmen.

Bist du in der Ausbildung? Hattest du schon aktiv einen Streit zu schlichten?

Hallo, danke für die Antwort.
Wie ich bei meiner letzten Antwort auf einen Kommentar gerade auch geschrieben habe, sehe ich die Schwierigkeit darin, nach einer Trennung der Konfliktparteien (die anscheinend nicht räumlich gemeint ist) sofort zur Konfliktklärung sowie dem Aussprechen von Konsequenzen überzugehen, wenn die Kontrahenten vielleicht gerade durch meine Präsens daran gehindert werden sich weiter zu prügeln, es aber am liebsten jeden Moment weiter tun würden und dann zu sagen "Hiergeblieben! Keiner geht weg, ehe das nicht geklärt ist!". Das suggeriert mir, ich lasse beide Parteien gar nicht die Zeit um sich gegenseitig vielleicht kurz abzuregen, in dem sie den Ort/den Raum, an dem die Auseinandersetzung stattfand zu verlassen, sondern zwinge sie dazu sich sofort darauf einzulassen, den Zwischenfall mit mir aufzuklären.

Ich bin pädagogische Hilfskraft an einer Gesamtschule und ja, ich musste bereits zweimal einen Streit zwischen Jugendlchen und Kindern schlichten, der gewaltsam wurde und war auch schon mal dabei als andere Aufsichtspersonen bei einer Schlägerei interveniert haben.

Gruß
Ben
 
Muss man nicht, aber es schadet ja nicht mal nachzulesen was Experten bzw. erfahrende Leute, die darüber schreiben und Ratgeber herausgeben eventuell anders machen oder genauso.
Experten sind mir egal, ich verlasse mich auf mein Gefühl, weil Experten nicht unfehlbar noch , oft, besonders erfahren sind.

Theorie ist das eine Praxis das andere.
 
Ich bin pädagogische Hilfskraft an einer Gesamtschule und ja, ich musste bereits zweimal einen Streit zwischen Jugendlchen und Kindern schlichten, der gewaltsam wurde und war auch schon mal dabei als andere Aufsichtspersonen bei einer Schlägerei interveniert haben.

Ich gehe mal davon aus, dass die Regeln in dem Handbuch Richtlinien sind und kein Gesetz. Jede Situation ist doch anders. Du kannst die Kontrahenten trennen und am nächsten Tag gibt es ein Gespräch zur Klärung mit dem Direktor der Schule. Das würde ich jetzt nicht das riesige Problem drin sehen.

Ich würde mir an deiner Stelle ansehen, wie die Aufsichtspersonen das regeln und mir überlegen, ob man das auch für dich so anwenden kann. An sich sind diese Regeln gut, aber jede Situation sollte mit Sinn, Verstand und Fingerspitzengefühl geklärt werden und nicht nach Schema F.
 

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