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Gast
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Hallo.
Nach meinem Thema
http://www.hilferuf.de/forum/gesell...weiss-einfach-meine-tasche-kontrollieren.html
sah ich, dass jemand etwas ansprach, was ich komplett übersehen hatte.
Und zwar:
Darf ein Markt (unabhängig was das für ein Verbrauchermarkt ist) mir es verbieten meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen?
Dies ist mir auch schon bei Saturn aufgefallen. Diese wollten meine Tasche haben. Dafür gab man mir eine Nummer, damit ich meine Tasche später wieder bekomme. Es war mir verboten, meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen.
Kontrolle ist ja die eine Sache, aber etwas verbieten doch im Grunde genommen, eine ganz andere.
Zwar muss ich sagen, wurde durch das Sicherheitspersonal auf die Tasche (auch der anderen Kunden) sehr gut aufgepasst, aber da frage ich mich dann, wie das mit meinen Recht aussieht.
Auf der einen Seite, hat der Markt das Hausrecht und kann bestimmen wer in das Geschäft rein darf und wer nicht.
Auf der anderen Seite, ist das ja das eigene Eigentum, sodass man auch kein Vertrauen hat, weil jemand reinschauen könne. Das ist ja das eigene Eigentum.
Gibt es da ein Gesetz, was mir zuspricht?
Oder hat der Markt das Recht, mich anzuweißen, keine Taschen mit in das Geschäft zu nehmen?
Ich weiß nur, dass es auch Schilder gibt wo so etwas steht wie: 'Lassen sie ihre Tasche bitte im Auto'. Dies aber weiß ich, dass man das nicht muss. Dies ist nämlich verkehrt und wiederspricht dem Tip der Polizei, dass man keine Wertsachen und Taschen im Auto lassen soll. Außerdem ist es für ein Radfahrer, oder Fußgänger völlig unmöglich seine Taschen im Auto zu lassen, da kein Auto exestiert.
Grüße...
Nach meinem Thema
http://www.hilferuf.de/forum/gesell...weiss-einfach-meine-tasche-kontrollieren.html
sah ich, dass jemand etwas ansprach, was ich komplett übersehen hatte.
Und zwar:
Darf ein Markt (unabhängig was das für ein Verbrauchermarkt ist) mir es verbieten meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen?
Dies ist mir auch schon bei Saturn aufgefallen. Diese wollten meine Tasche haben. Dafür gab man mir eine Nummer, damit ich meine Tasche später wieder bekomme. Es war mir verboten, meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen.
Kontrolle ist ja die eine Sache, aber etwas verbieten doch im Grunde genommen, eine ganz andere.
Zwar muss ich sagen, wurde durch das Sicherheitspersonal auf die Tasche (auch der anderen Kunden) sehr gut aufgepasst, aber da frage ich mich dann, wie das mit meinen Recht aussieht.
Auf der einen Seite, hat der Markt das Hausrecht und kann bestimmen wer in das Geschäft rein darf und wer nicht.
Auf der anderen Seite, ist das ja das eigene Eigentum, sodass man auch kein Vertrauen hat, weil jemand reinschauen könne. Das ist ja das eigene Eigentum.
Gibt es da ein Gesetz, was mir zuspricht?
Oder hat der Markt das Recht, mich anzuweißen, keine Taschen mit in das Geschäft zu nehmen?
Ich weiß nur, dass es auch Schilder gibt wo so etwas steht wie: 'Lassen sie ihre Tasche bitte im Auto'. Dies aber weiß ich, dass man das nicht muss. Dies ist nämlich verkehrt und wiederspricht dem Tip der Polizei, dass man keine Wertsachen und Taschen im Auto lassen soll. Außerdem ist es für ein Radfahrer, oder Fußgänger völlig unmöglich seine Taschen im Auto zu lassen, da kein Auto exestiert.
Grüße...