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Darf ein Markt mir es verbieten meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen?

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Hallo.

Nach meinem Thema
http://www.hilferuf.de/forum/gesell...weiss-einfach-meine-tasche-kontrollieren.html
sah ich, dass jemand etwas ansprach, was ich komplett übersehen hatte.

Und zwar:

Darf ein Markt (unabhängig was das für ein Verbrauchermarkt ist) mir es verbieten meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen?

Dies ist mir auch schon bei Saturn aufgefallen. Diese wollten meine Tasche haben. Dafür gab man mir eine Nummer, damit ich meine Tasche später wieder bekomme. Es war mir verboten, meine Tasche mit in das Geschäft zu nehmen.
Kontrolle ist ja die eine Sache, aber etwas verbieten doch im Grunde genommen, eine ganz andere.

Zwar muss ich sagen, wurde durch das Sicherheitspersonal auf die Tasche (auch der anderen Kunden) sehr gut aufgepasst, aber da frage ich mich dann, wie das mit meinen Recht aussieht.
Auf der einen Seite, hat der Markt das Hausrecht und kann bestimmen wer in das Geschäft rein darf und wer nicht.

Auf der anderen Seite, ist das ja das eigene Eigentum, sodass man auch kein Vertrauen hat, weil jemand reinschauen könne. Das ist ja das eigene Eigentum.
Gibt es da ein Gesetz, was mir zuspricht?

Oder hat der Markt das Recht, mich anzuweißen, keine Taschen mit in das Geschäft zu nehmen?

Ich weiß nur, dass es auch Schilder gibt wo so etwas steht wie: 'Lassen sie ihre Tasche bitte im Auto'. Dies aber weiß ich, dass man das nicht muss. Dies ist nämlich verkehrt und wiederspricht dem Tip der Polizei, dass man keine Wertsachen und Taschen im Auto lassen soll. Außerdem ist es für ein Radfahrer, oder Fußgänger völlig unmöglich seine Taschen im Auto zu lassen, da kein Auto exestiert.

Grüße...
 
Hallo,

Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben: Der Markt hat Hausrecht, und wenn die dort keine Leute mit Taschen reinlassen wollen, dann ist das so. Niemand zwingt dich deine Tasche abzugeben, du musst den Markt ja nicht unbedingt betreten.

Wie das mit der Haftung für vom Marktpersonal in Obhut genommene Taschen aussieht, weiß ich allerdings nicht.
 
Oder hat der Markt das Recht, mich anzuweißen, keine Taschen mit in das Geschäft zu nehmen?

ich schätze der Laden hat Hausrecht - er kann dir ja auch z.B. Hausverbot erteilen, somit musst du dich schätze ich an die dortigen Regeln halten

Auf der anderen Seite, ist das ja das eigene Eigentum, sodass man auch kein Vertrauen hat, weil jemand reinschauen könne. Das ist ja das eigene Eigentum.
Gibt es da ein Gesetz, was mir zuspricht?

du betrittst den Laden ja freiwillig und musst dich eben an die dortigen Regeln halten, ich denke nicht, dass du dagegen eine rechtliche Handhabe hast.
 
gebe gflash recht. ich hab selbst längere zeit im sicherheitsdienst gearbeitet, 34a prüfung hab ich auch... sie dürfen auf deine tasche aufpassen, die security-leute sind vom geschäft selbst angestellt, und sind für die ordnung zuständig. sie dürfen dich auch bitten, deine tasche zu öffnen, aber nicht drin rumkruschteln...
 
Ich muss allerdings sagen, dass ich einen Laden nicht betreten würde, in dem solche Regeln herrschen. Wer mir verbietet, meine Tasche mit reinzunehmen, hat mich als Kunden verloren. Bei einer Kette wie Saturn würde ich auch an die Zentrale eine Beschwerde schicken, weil ich solch ein Verhalten nicht gewöhnt bin und es für kundenunfreundlich halte (übrigens ist mir das noch nie passiert, dass ich eine Tasche nicht mit in einen Laden reinnehmen durfte, so eine "Geschäftspolitik" ist also keinesfalls gängig). Ich denke, dass gerade die "Oberen" großer Ketten daran interessiert sind, wenn Marktleiter durch sowas aktiv Kunden vertreiben (da ich es aus keinem Saturn hier kenne, gehe ich davon aus, dass es marktspezifisch ist).
 
ich finds schon lustig...
ein markt soll nicht verbieten taschen mit reinzunehmen. er soll sie nicht durchsuchen oder reinschauen. man kann nicht hinter jedem herlatschen und über seine schulter gucken.
also einfach allen möglichen leuten vertrauen 😀
 
Also ich dachte bisher, dass es üblich ist die Tasche an der Info abzugeben oder in nem Spinnt einzuschließen? 😕

Egal in welchen Laden ich gehe, das tue ich automatisch, falls ich was dabei habe. Denn ich habe dabei immer den Hintergedanken, dass irgendein Privatdetektiv auftaucht und ich wertvoll Zeit verliere wegen einer Durchsuchung. Außerdem wenn ich dann in der Tasche auch noch Artikel habe, die im Laden verkauft werden, wird es schwer zu beweisen, dass diese nicht aus dem Laden stammen.

Vielleicht bin ich da auch etwas sensibilisiert, da ein Freund in der Schulzeit mal in nem Müllergeschäft von nem Detektiv auf Verdacht mitgezerrt wurde. Begründung, er hatte zu viele Sachen angefasst und hätte eventl. wohl was eingesteckt. Zugegeben er konnte sich nicht entscheiden und hatte einige Dinge ständig aus dem Regal genommen, aber eben auch alles zurück gestellt.
 
Der Markt hat Hausrecht.

Ich hatte ´mal Wertgegenstände (Eheringe abgeholt und anderes für die Hochzeit) mit dabei, die ich nicht in ein Schliessfach packen wollte. Da habe ich einen Verkäufer angesprochen und die Situation kurz erklärt. Bin dann hinterher wieder an genau die Kasse. - Kein Problem. Natürlich habe ich von mir aus gezeigt, dass in meiner Tasche nichts Geklautes ist.
Der Verkäufer lachte freundlich.

Also, so viel wie geklaut wird, kann ich das mit der Tasche schon verstehen.
Ich sehe das nicht als Unterstellung, dass ich klauen würde.
Im Gegenteil..... . Ohne Tasche kann mir da auch keiner etwas ´reinschmuggeln, was er mir später vor dem Markt abnimmt. 😉
(Denke gerade an Flughäfen und Zoll, wo ich die Überprüfung auch okay finde.)

Und ich finde das mit der eingeschlossenen Tasche im Schliessfach wesentlich freundlicher als wenn es stichprobenmässig an der Kasse heisst:"Zeigen Sie ´mal Ihre Tasche!"

Auch kann ich mich ohne Tasche besser bewegen. Muss die ja nicht schleppen.

Liebe Grüsse!
Landkaffee
 
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