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Cteditreform BETRUG?

K

Kruemelchen84

Gast
Hallo wie kann es sein ein Schreiben zu bekommen - das eine Forderung aus dem Jahre 2006 besteht? MIt Vollstreckungsbescheid?

Noch dazu von einem Amtsgericht aus Hagen ??

Ich komme aus BERLIN muss es nicht immer das zuständige Amtsgericht sein ??? Oo

Die Unterschrift sieht wie Kopiert aus ^.~

Dieses Schreiben scheint mir unseriös , ich habe vor einigen Tagen mir NUR eine Selbstauskunft angefordert- was 1x jährlich möglich ist KOSTRNLOS!

Kam bis heute nicht - dafür dieses Schreiben ^^

Die Tante am Telefon meinte nur es muss sich um einen Fehler handeln ..
Wir werden all ihre Datensätze löschen ^^

auch ist keine Kostenaufstellung, Bescheiden etc. beigefügt :-(

Bin ich zu einem Betrigsopfer geworden? *Hilfe*


UPDATE : auch hab ich keine Ahnung ?
Gläubiger soll Abacus Pro Service GmbH sein ...

Wieso erst jetzt ?
Ich wohne seit 4 Jahren hier in der neuen Whg zuvor hab ich Jahrelang woanders in Berlin gewohnt ...

Alles komisch ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Amtsgericht Hagen handelt es sich um eine Zentrale für gerichtliche Mahnbescheide, was bedeutet, dass dein Wohnort vollkommen belanglos ist.

Was die Unterschrift angeht, so hat man das öfter Mal, dass solche Unterschriften wie kopiert aussehen. Diese werden dann per Drag and Drop bei Word eingefügt oder es werden Standartbriefe versandt, daher würde ich diesem Detail keine Aufmerksamkeit schenken.

Hast du generell Zweifel daran, so wäre es nicht verkehrt, wenn du beim angesprochenen Gericht nachfragst, ob überhaupt der Mahnbescheid exisitiert, sowie wohin der damals gesendet wurde etc pp.
 
Hallo Kruemelchen,

ruf bei dem Amtsgericht Hagen an und frage unter Angabe des Aktenzeichen nach, um was es sich handelt.
Versuche herauszufinden, ob tatsächlich dieser Vollstreckungsbescheid echt ist. Wenn nein, Anzeige erstatten wegen Dokumentenfälschung und versuchtem Betrug.

Wenn ja, gehe zu einem Anwalt und lege Widerspruch ein.

Selbst wenn dem Vollstreckungsbescheid eine echte Forderung zugrunde liegt, ist damit nicht festgestellt, ob die Forderung noch rechtlichen Bestand hat, da es Fristen gibt. Die Fristen kann Dir Dein Anwalt nennen und Deinen Fall genau prüfen.

Hier nur einige Beispiele:
Der dreijährigen Regelverjährung unterliegen folgende wichtigsten Ansprüche:

  • Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen.
  • Lohn- und Gehaltsansprüche von Gesellen, Arbeitnehmern und Lehrlingen.
  • Schadenansprüche wegen unerlaubter Handlung, beispielsweise wegen Verletzung von Eigentum, Gesundheit oder Leben.
  • Ansprüche auf Sachleistung wie beispielsweise die Erfüllung des Kauf- oder Werkvertrags.


Auf irgendwelcher Auskünfte von Creditreform "Fehler unsererseits" würde ich mich nicht verlassen.

LG, Nordrheiner
 
Hallo Kruemelchen,

ruf bei dem Amtsgericht Hagen an und frage unter Angabe des Aktenzeichen nach, um was es sich handelt.
Versuche herauszufinden, ob tatsächlich dieser Vollstreckungsbescheid echt ist. Wenn nein, Anzeige erstatten wegen Dokumentenfälschung und versuchtem Betrug.

Wenn ja, gehe zu einem Anwalt und lege Widerspruch ein.

Selbst wenn dem Vollstreckungsbescheid eine echte Forderung zugrunde liegt, ist damit nicht festgestellt, ob die Forderung noch rechtlichen Bestand hat, da es Fristen gibt. Die Fristen kann Dir Dein Anwalt nennen und Deinen Fall genau prüfen.

Hier nur einige Beispiele:
Der dreijährigen Regelverjährung unterliegen folgende wichtigsten Ansprüche:

  • Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen.
  • Lohn- und Gehaltsansprüche von Gesellen, Arbeitnehmern und Lehrlingen.
  • Schadenansprüche wegen unerlaubter Handlung, beispielsweise wegen Verletzung von Eigentum, Gesundheit oder Leben.
  • Ansprüche auf Sachleistung wie beispielsweise die Erfüllung des Kauf- oder Werkvertrags.


Auf irgendwelcher Auskünfte von Creditreform "Fehler unsererseits" würde ich mich nicht verlassen.

LG, Nordrheiner


Danke für deine Antwort,
muss es laut BGB bzw. Internet nicht immer das zuständige Amtsgericht machen?

ich habe an dieser Adresse hier nie Post bekommen oO

& nun plötzlich bei einer Selbstauskunft? Oo
 
Nach meinen unwesentlichen Kenntnissen ja. Das für Deinen Wohnort zuständige Amtsgericht ist für Dich zuständig.
Aber das ist der in meine Augen unwichtigste Punkt.
 
Es gibt bei mir in Berlin ein Creditreform sollte ich da vorbei gehen?

der. Rief kommt aber aus Hamburg ^^
 
Nein. Was soll das bringen? Im besten Fall sagt man "alles ein Irrtum". Nur ist Dir damit nicht geholfen.
Einerseits weißt Du dann nicht, ob es wirklich nur ein Irrtum ist und andererseits sieht es dann so aus (für mich), als ob jemand einen Betrugsversuch gestartet hätte.... und der Person sollte das Handwerk gelegt werden.
 
Okay ^^
mir liegt ja nichtmal ein Vollstreckungsbescheid vor es steht nur im Betreff & im Internet ist schlimmes über den abacus pro Service zu lesen ^

Ich weiß also aktuell nicht für was es ist ^^

danke euch allen 😉
 
Okay ^^
mir liegt ja nichtmal ein Vollstreckungsbescheid vor es steht nur im Betreff & im Internet ist schlimmes über den abacus pro Service zu lesen ^

Ich weiß also aktuell nicht für was es ist ^^

danke euch allen 😉

Das ändert die Sachlage gewaltig.
Dann kann es tatsächlich sein, dass der Eintrag bei Creditreform ein Fehler ist.
Ich hatte Dich ursprünglich so verstanden, dass man Dir einen Vollstreckungsbescheid zugesandt hätte.

Dann lohnt es sich, bei Creditreform am Ball zu bleiben, damit der Eintrag gelöscht wird.
 

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