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Creditreform vs. SCHUFA

nici356

Neues Mitglied
Hallo Ihr Lieben, ich wende mich an Euch mit einer allgemeinen Frage bezüglich der Schufa Holding.

Die Frage ist ziemlich wichtig und entscheidend für weiteres Vorgehen in der Sache. Creditreform bzw. der Auftraggeber will einer Ratenzahlung nur zustimmen wenn die Forderung tituliert wird. Also würde Creditreform einen Mahnbescheid beantragen gegen den dann kein Widerspruch eingelegt werden darf. So haben Sie einen Titel und Sicherheit. Meine Frage, ist so ein Vorgehen nicht sittenwidrig?

Viel wichtiger aber ist folgende Frage. Erhält die Schufa Holding davon (Titel/ Vollstreckungsbescheid) ebenfalls Bericht? Wenn ja müsste das ja vom Gericht gemacht werden, denn von der Creditreform hören sie nichts (angeblich) weil sich beide Unternehmen ja im Wettbewerb befinden. Vom Auftraggeber der Creditreform auch nicht da er kein Schufa-Kunde ist.

Also langer Rede kurzer Sinn, steht dieser (wenn es so läuft) o.g. durch Creditreform gelaunchte Titel/Vollstreckungsbescheid dann nur bei Boniversum/Creditreform drin sonder auch bei der Schufa Holding automatisch???

Ich denke nicht. Was meinen die Experten

Danke
 
Ich verstehe den Sinn nicht: Wenn man mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung aushandelt ist doch ein Titel nicht notwendig. Denn wenn der Schuldner mit den raten in verzug kommt, kann dieser Titel immer noch beantragt werden.

Ich denke das sich Auskunfteien auch bei Gerichten schlaumachen. Der Mahnbescheid also über kurz oder lang auch bei der Schufa eingetragen wäre.
 
Es spielt keine Rolle ob der Auftraggeber auch Schufa Kunde war ist.
Wenn Sie einen Titel gegen sich in der Creditreform haben, dann steht das zwar nicht in der Schufa. Jedoch wir ein neuer potentieller Kreditgeber bei Prüfung in der Schufa auch in Creditreform oder Bürgel oder wie auch immer Einsicht nehmen und dann geht es auch nicht weiter.
Sinnvoll ist wenn Sie sich mit dem Auftraggeber ohne Titel einigen bei Ratenzahlung. Dann sieht die Sache nach Aussen hin noch gut aus.
 

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