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:confused:Schwanger, auf Wohnungssuche, aber noch kein Anspruch auf Hartz 4:confused:

Chabbi

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wollte euch gleich mal mein Problem darstellen!

Ich bin 26, in der 18. SSW und alleinerziehend. Ich arbeite als Teilzeitkraft 20 Std. die Woche. Ich wohne zurzeit noch mit einer Freundin zusammen, da ich mir hier in unserer Stadt keine eigene Wohnung leisten kann wg dem Teilzeitjob. So hatte / habe ich noch ein paar Euros über.

Um mir eine eigene Wohnung zu leisten muss ich Hartz 4 beantragen. Dieses kann ich aber nicht, weil ich noch keinen Anspruch habe (habe so ja noch genug Geld zum Leben)! Jetzt hatte ich gestern einen Termin bei der Caritas zur Beratung. Die sagten mir, dass ich mir erst ne Wohnung suchen muss (habe alle Eckdaten bekommen wonach ich suchen kann). Mit dem Mietvertrag soll ich dann zur Hartz 4 Stelle und dann Hartz 4 beantragen.

Aber ich weiß selbst, das hier viele ne Wohnung suchen und wenn ich mir erstmal eine anschaue, sie mir gefällt und ich dem Vermieter erstmal sagen muss, dass ich mir die Wohnung ohne Hilfe vom Staat nicht leisten kann, er mir aber den Mietvertrag ausstellen soll (ohne das ich ihn unterschreibe), um dann zum Amt zu gehen ist das doch total unlogisch oder nicht? Der Vermieter hat doch sicherlich keine Zeit 1 Monat (das ist der Zeitraum, wie lange die hier zur Bearbeitung brauchen) auf meine Antwort zu warten, wenn er noch mehrerer Interessenten hat, die sofort einziehen können oder? So finde ich doch nicht schnell genug ne Wohnung und erst mit dem Kind umzuziehen ne das geht nicht, ich kann meiner Freundin doch nicht zumuten mit meinem Kind unter einem Dach zu leben und mein Kind sollte auch in der Umgebung wohnen, wo es auch aufwächst finde ich.

Ich meine es kann doch nicht sein, dass es nur so geht oder sehe ich das falsch? Gibt es denn da nicht iwelche Möglichkeiten, dass es anders geht? Habt ihr da Ideen was ich machen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Sabrina
 
Hi Du,

Dein Anspruch auf Unterstützung kommt mit einer höheren Miete. Das ist völlig richtig, daher musst Du eben diese höhere Miete (Mietvertrag) vorweisen, um die Unterstützung zu beantragen.
Es ist nicht unlogisch, wenn Du weiterdenkst, dann wäre der umgekehrte Fall unlogisch. Warum sollten sich Vermieter und Jobcenter auf soetwas einlassen, wenn dann jemand diese rechtliche Grundlage ausnutzen würde und sich gleich ein ganzes Haus anmietet, was das Amt dann finanzieren darf. Also checken sie das vorher (es gib Bestimmungen was Dir und Deinem Kind an Raum zusteht), bevor sie das ok geben.
Willst / brauchst Du Unterstützung oder nicht?
Zerbrich Dir nicht den Kopf des Vermieters... hier geht es um die Lebensgrundlage für Dich und Dein Kind! Zumal viele Vermieter diesen Vorgang der Beantragung und Prüfung inzwischen sicher sehr gut kennen und ihm ist das doch egal woher Du die Miete nimmst... nur bezahlen sollst Du sie. Die Unterstützung vom Amt bedeutet sogar Sicherheit für ihn, sieh es mal so rum, da kann er mit einer geregelten Einnahme rechnen.
Also konzentriere Dich auf die Wohnungssuche und die Anträge und vergeude nicht Deine Energien und Zeit an zweckentfremdete innere Debatten die Dein Problem nicht lösen.

ich wünsche Dir alles Liebe für Dich und Dein Kleines
Claris
 
Hast du schon einen Antrag bei der Wohnungsfürsorge gestellt?
Genossenschaften wären ebenfalls noch eine gute Adresse. Die Aussichten dort sind zwar gering (Außer, du kennst jemanden, der eine Genossenschaftswohnung hat und für dich ein Wort einlegen könnte?), aber manchmal hat man Glück.

Alles Gute bei der Suche und mit deinem kommenden Kind!
 

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