S
sfb74
Gast
Hallo,
meine Freundin ist Arzthelferin und der Tarifvertrag sah zum 01.07.2009 eine Gehaltserhöhung, swie eine Sonderzahlung vor. Jetzt ist schon die zweite Abrechnung da, aber von einer Lohnerhöhung ist nichts zu sehen.
Daraufhin hat sie heute mit ihrer Chefin gesprochen. Diese meinte nur sie wäre an keine Tarifverträge gebunden und eine Lohnerhöhung könne sie sich eh nicht leisten.
Im Arbeitsvertrag steht zum einen:
§1 Sind die Parteien des Arbeitsvertrages nicht tariflich gebunden, gelten die tarifvertraglichen Vorschriften nur, soweit in diesem Vertrag hierauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
zum anderen:
§11 Das Gehalt richtet sich nach dem für Arzthelferinnen geltenden Tarifvertrag und den Berufsjahren der Arzthelferin.
Heißt doch sie muss erhöhen, oder?
meine Freundin ist Arzthelferin und der Tarifvertrag sah zum 01.07.2009 eine Gehaltserhöhung, swie eine Sonderzahlung vor. Jetzt ist schon die zweite Abrechnung da, aber von einer Lohnerhöhung ist nichts zu sehen.
Daraufhin hat sie heute mit ihrer Chefin gesprochen. Diese meinte nur sie wäre an keine Tarifverträge gebunden und eine Lohnerhöhung könne sie sich eh nicht leisten.
Im Arbeitsvertrag steht zum einen:
§1 Sind die Parteien des Arbeitsvertrages nicht tariflich gebunden, gelten die tarifvertraglichen Vorschriften nur, soweit in diesem Vertrag hierauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
zum anderen:
§11 Das Gehalt richtet sich nach dem für Arzthelferinnen geltenden Tarifvertrag und den Berufsjahren der Arzthelferin.
Heißt doch sie muss erhöhen, oder?