beihempelsuntermsofa
Sehr aktives Mitglied
Angenommen
Eine junge Frau, alleinerziehend, Kind 3 1/2.
Hat bisher Hartz4 bezogen.
Ist zu ihrem Freund gezogen (150km entfernt) und hat dort jetzt für einen Monat gearbeitet (Hotelbranche, 60%).
Kinderbetreuung (Kindergarten etc. )war dort nicht gegeben. Der Freund im Homeoffice hat während der Arbeitszeit auf das Kind aufgepasst.
Jetzt haben sich die beiden spontan getrennt. Sie ist mit Kind wieder zurück in ihre Wohnung die sie Gottseidank noch nicht gekündigt hatte. Hier hat der Sohn bis September auch noch einen halbtags Kindergartenplatz.
Die Frage ist jetzt, wenn sie ihre Arbeit dort kündigt (sie kann ja nicht die 150km hin- und herfahren) bekommt sie dann eine Sperre beim Bürgergeld?
Eine junge Frau, alleinerziehend, Kind 3 1/2.
Hat bisher Hartz4 bezogen.
Ist zu ihrem Freund gezogen (150km entfernt) und hat dort jetzt für einen Monat gearbeitet (Hotelbranche, 60%).
Kinderbetreuung (Kindergarten etc. )war dort nicht gegeben. Der Freund im Homeoffice hat während der Arbeitszeit auf das Kind aufgepasst.
Jetzt haben sich die beiden spontan getrennt. Sie ist mit Kind wieder zurück in ihre Wohnung die sie Gottseidank noch nicht gekündigt hatte. Hier hat der Sohn bis September auch noch einen halbtags Kindergartenplatz.
Die Frage ist jetzt, wenn sie ihre Arbeit dort kündigt (sie kann ja nicht die 150km hin- und herfahren) bekommt sie dann eine Sperre beim Bürgergeld?