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Bürgergeld?

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Angenommen

Eine junge Frau, alleinerziehend, Kind 3 1/2.

Hat bisher Hartz4 bezogen.

Ist zu ihrem Freund gezogen (150km entfernt) und hat dort jetzt für einen Monat gearbeitet (Hotelbranche, 60%).

Kinderbetreuung (Kindergarten etc. )war dort nicht gegeben. Der Freund im Homeoffice hat während der Arbeitszeit auf das Kind aufgepasst.

Jetzt haben sich die beiden spontan getrennt. Sie ist mit Kind wieder zurück in ihre Wohnung die sie Gottseidank noch nicht gekündigt hatte. Hier hat der Sohn bis September auch noch einen halbtags Kindergartenplatz.

Die Frage ist jetzt, wenn sie ihre Arbeit dort kündigt (sie kann ja nicht die 150km hin- und herfahren) bekommt sie dann eine Sperre beim Bürgergeld?
 

Hallo beihempelsuntermsofa,

schau mal hier: Bürgergeld?. Hier findest du vielleicht was du suchst.

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Wertungen: Gast
Habe mal etwas recherchiert, es gibt da schon Ausnahmen, aber glaube der Fall fiele nicht darunter.
Kopie:
Wichtig: Arbeitsamt und Jobcenter müssen prüfen, ob eine Kündigung durch den Arbeitnehmer Leistungsempfänger gerechtfertigt war. Wer also eine Kündigung beabsichtigt, sollte die Angelegenheit zuvor mit dem Amt besprechen.
Kündigung rechtfertigende Gründe
Liegt ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, so werden vom Jobcenter keine Leistungsminderungen und wird von der Arbeitsagentur keine Sperrzeit verhängt
Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen sind u.a. folgende:
  • Betreuung minderjähriger Kinder (bis zu einem gewissen Alter)
  • Eigene Gesundheitsgefährdung durch die Arbeit / Missachtung von Sicherheitsvorschriften durch Arbeitgeber
  • Krankheit des Arbeitnehmers
  • Nichtzahlen von Lohn/ Gehalt
  • Mobbing
  • Sexuelle Übergriffe
  • Tätliche Angriffe
  • Neues Arbeitsverhältnis mit mindestens gleicher Bezahlung
 
Wieso sollte das Bürgergeld gesperrt werden? Sind wir denn überhaupt so weit das Bürgergeldempfänger ohne weiteres sanktioniert werden? Ich denke, sie hat natürlich einfach nur keinen Anspruch auf ALGI, wenn sie nur 4 Wochen gearbeitet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idealerweise sagt sie ihrem Arbeitgeber die Wahrheit und bittet um die Kündigung aus den o.g. und nachvollziehbaren Gründen.

Ansonsten gibt es zumindest für ALG1 keine Sperre, wenn man umzieht wg. Trennung oder wegen Zusammenzug mit einem Partner. Dann kann man den Anspruch mitnehmen zum neuen Wohnort.

Das weiß ich aus persönlicher Erfahrung.
 

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G Bürgergeld und Minijob Beruf 10

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