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Bitte um Hilfe, H4 und krank geschrieben u. wegfahren....

Vermisst

Aktives Mitglied
Folgender Fall:
Mutter HartzIV Empfänger, krank geschrieben vom Psychiater, möchte länger als 3 Wochen in den Ferien weg von zu Hause.
Psychiater hat sie wohl deshalb krank geschrieben, damit ihr die Arge nicht in die Quere kommt und sie damit aus der "Schußlinie" ist auch wegen Einladung von Arge etc....
Der Psychiater sagt, sie sollte sich etwas gutes tun....
Deshalb will sie weg zu ihrer Freundin die eben entweder nicht in D lebt oder weit weg....

Meine Frage an euch:
Kann die Mutter länger als 3 Wochen weg, OHNE dass ihr das H4 gekürzt wird?
Denn für arbeitsfähige Leute gelten die 3 Wochen soviel ich weis.
Man kann schon länger wegbleiben, sofern man Anschrift hinterlässt etc...
Aber bekommt eben ab der 3.Woche kein H4 mehr.....

Ich habe ihr gesagt sie soll bei ihrem SB nachfragen, aber das traut sie sich nicht....notfalls fährt sie ohne was zu sagen....
Wobei ich das für das verkehrteste halte...
Was sagt das Gesetz aus?
Ich habe hier einen Link aber kam gerade nicht damit klar....
Ist mir zu viel und ich bin mit Fußball gerade abgelenkt.... 😉
Edit:
Hier ist der Link, der interessant erscheint aber alles zu lesen ist mir echt zu langwierig.....Nummer 3 könnte dazu passen....wobei man das auch auslegen könnte...
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...on/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

auch wenn Sie krank geschrieben ist, muss sie sich bei der Arge melden bzw. Erreichbar sein. Es reicht nicht aus, dass sie eine Krankmeldung der Arge zukommen lässt.

Sie kann auch auch in der Zeit wo sie krank geschrieben ist, zu Terminen gebeten werden. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen kann weil sie krank ist, muss sie eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, dass sie den Termin aufgrund der Erkrankung nicht wahrnehmen kann.

Nur wenn sie solch eine Bescheinigung hat, kann sie sich auch nicht in den Urlaub abmelden.

Außerdem ist ja klar, dass sie einen Antrag stellen muss, wenn sie den Wohnort verlässt und den kann sie eben nur für 3 Wochen stellen.

Wer ohne Zustimmung der ARGE in den Urlaub fährt, riskiert Kürzung oder gar Einstellung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen.

LG
 
Hi, wenn du mit der Bescheinigung diese Bettlägerigkeitsbescheinigung oder wie die heißt, meinst 😉
die darf die Arge gar nicht verlangen, eine normale Krankschreibung reicht...
Eine Bekannte bekam gerade vom SOZ Gericht Recht, ihr wurde das Geld mit 30% sanktioniert, weil sie AU war und zum Termin nicht kam....
Du siehst, auch wenn ein Arbeitgeber eine AU ohne Diagnose akzeptieren muss, muss das eine Arge auch. 😉
Und Bettlägrig ist sie nicht, sie ist psychisch angeknackst.....und wegfahren täte ihr gut...
Ich meinte sie soll halt für 3 Wochen aber das wäre wohl recht schwierig denn sie war dieses Jahr schon weg....
 
Ich weiss ich weiss das tut man nicht, aber bist du nicht irgendwie in der nähe? Schaust ma nach Post und kannst Ihr denn sagen wenn sie einen Termin hätte!

Bitte haut mich jetzt nicht, aber bin selber grad in so einem Loch und weiss wie gut mal etwas Auszeit bedeutet😉
 
Man kann bis zu sechs Wochen mit Zustimmung der Arge wegfahren. Allerdings erhält man für die Zeit, die die drei Wochen übersteigen kein Geld.

Fährt man noch länger, verliert man den Anspruch komplett.

Aber: es muss beantragt und genehmigt sein.

Meine Schüler machen das immer so, sie stammen nicht aus D und fahren deshalb länger.
 
Theoretischer Weise geht wegfahren schlecht, erstmal fragt die Arge wo das geld herkommt da es ein investition ist die man nicht benötigt und das Geld eher für den Lebensunterhalt ausgeben muss.
Aber wenn sie sich immer von der guten seite gezeigt hat und keine kontrollen oder so zuerwarten sind kann sie beruhigt weg.
Es sollte nur einer mal schauen ob post da ist wegen Termin.
Wer ist nicht schon mal weggefahren und hat der Arge nichts gesagt, wieviel Tage is doch egal, die meisten wissen nicht mal das man jeden Krankenschein und Urlaub dort anmelden muss.
Würde ich mir weniger ein Kopf machen, ausser man hat nachbarn oder Bekannte die ein verpfeifen
 
Hi Maddinschen!
Na ja, wenn man nen Antrag auf H4 oder Weitergewährung stellt, muss man son Zettel unterschreiben und da steht alles sehr genau drauf was man zu tun und zu lassen hat... 😉
Nix mit man hat nix gewusst oder so. 😉
Ich habe ihr angeboten die paar Kilometer zu fahren und nach ihrer Post zu schauen.
Aber ich möchte nix mehr hören ob sie es nun beantragt oder nicht....möchte keine Gewissensbisse bekommen....
Ansonsten kann ich sie verstehen und würde ihr dringend empfehlen entweder Urlaub oder in ne stat. Klinik zu gehen.....

@ Weidebirke
Was, wenn der Psychiater ihr schreibt, dass er empfiehlt, dass sie Urlaub machen soll?
Bekommt sie dann ab der 3.Woche auch kein Geld mehr? 🙁

Übrigens, der Urlaub oder wo sie hin fährt wird ihr alles bezahlt von Freunden also sie hat nix an Ausgaben.
Sie bekommt sogar von einer Freundin ein Taschengeld für den Urlaub...od. so.....und die Arge darf das eh nicht anrechnen (wenn sie es wüsste) denn es gehört einem best. Zweck und Urlaubsgeld ist bei H4 eh nicht vorgesehen. 😉

Wer ist nicht schon mal weggefahren und hat der Arge nichts gesagt,
Ich habe immer bisher alles beantragt....
Und ich muss immer am nächsten Tag, wenn ich zurück bin, PERSÖNLICH bei der Arge an der Theke erscheinen.
Ansonsten werde ich sanktioniert.
Und das, obwohl ich derzeit nicht vermittelt werde...
Ach ja ich erscheine dort und sage hallo, hier bin ich und dann darf ich wieder fahren....ist echt blöd denn die 50 km Fahrt bezahlt mir kein Mensch.....und ich finde ein Anruf mit Rufnummerübermittlung vom Wohnort würde ausreichen, aber hier läuft es halt so....
Ob das rechtens ist, weis ich net...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, wenn es ärztlich befürwortet ist, muss sie eine Kur beantragen.

Alles andere ist Urlaub, die Finanzierung muss nicht nachgewiesen werden, aber Geld gibts ab der vierten Woche nicht mehr.
 

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