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Bitte hört mir zu. Ich weiß nicht mehr weiter...

A

Annonym

Gast
Ich habe mich aus Jux bei "flirtcafe" angemeldet. Doch nun steht da immer etwas von Bezahlung. Ich habe solche Angst es meinen Eltern zu sagen...🙁 kann mir jemand einen rat geben??
 
Hast du schon eine Rechnung per Post zugestellt bekommen? Wann hast du dich angemeldet?

flirtcafe.de meinte:
Der erste kostenlose Vertragsschluss erfordert ein Mindestalter von 14 Jahren. Der Kunde versichert, mindestens 14 Jahre alt zu sein. Der erste kostenlose Vertrag zwischen dem Kunden und der Medusa United Media GmbH über die unter dem Internetportal flirtcafe.de erbrachten Dienstleistungen kommt zustande, wenn die Medusa United Media GmbH das Angebot des Kunden, das dieser abgibt, indem er in das Anmeldeformular die abgefragten Daten eingibt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken mit der Maus (Häkchen) akzeptiert und den Absende- Button betätigt, durch eine Annahmeerklärung via Email annimmt. Sofern der Kunde zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, kommt dieser Vertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kunden zustande. Der minderjährige Kunde versichert, dass seine gesetzlichen Vertreter dem Vertragsschluss zugestimmt haben.

Durch die Anmeldung bei Flirtcafe.de wird der Kunde Mitglied bei Flirtcafe.de und erklärt sich mit der Bindung an unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Der zweite kostenpflichtige Nutzungsvertrag kommt nur mit volljährigen Kunde zustande. Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis entsteht mit Bestätigung der Bestellung und der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden per Klick. Der Kunde, der einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, versichert, volljährig zu sein.


Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 14 Tagen und kann jederzeit mit einwöchiger Frist zum Ablauf gekündigt werden.

Also sofort kündigen.

Nachtrag: Das beste ist, du erzaehlst es deinen Eltern, die können sich damit befassen. Das kann ansonsten ganz schön teuer werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Du hast einen Fehler gemacht, aber Du bist - laut Deinem Profil - 12 Jahre alt ... Rede bitte umgehend mit Deinen Eltern, damit die Sache wieder aus der Welt geschafft werden kann.
Eigentlich hättest Du Dich gar nicht anmelden können, ich vermute mal, Du hast Dich älter gemacht bei der Anmeldung???? Das sollten Deine Eltern wieder hinkriegen! Velociraptor hat das alles prima aufgeschrieben.

Trotzdem: kleine Anmerkung am Rande, besser ist es, mit 12 sich anderen Freizeitbeschäftigungen zu widmen, als ausgerechnet im Flirtcafe ... aber egal, es ist passiert, lerne daraus für Dein weiteres Internet-Verhalten ... Fass Dir ein Herz und gestehe Deinen Eltern die Sache ... Viel Glück und Erfolg dabei wünscht Dir

Eisherz
 
Akte 2010 sendet gerade einen Beitrag über diese Firma.

Ich würde mich da ganz schnell drum kümmern, sonst wirds da noch schwerer raus zu kommen.

Soll ne ganz dubiose Firma sein.
 
Hallo Anonym!

Wenn ich mich nicht irre, ist bei einem 12jährigen in diesem Falle kein Vertrag zustande gekommen. Das könnte Dir vielleicht helfen, wenn Du mit Deinen Eltern darüber redest.


Wahrscheinlich ist es besser, wenn Du das Gespräch suchst. Notfalls per Brief oder am Telefon (ist vielleicht leichter für Dich als direkt). Vorteil: Du mußt Dir nicht dauernd Sorgen machen, die Sache ist dann wohl eher vom Tisch. Und eigentlich sind die Eltern auch dafür da. Man sollte eigentlich offen mit ihnen reden können.

Also ich glaube ja, dass ihr dafür nicht zahlen müßt. Genaueres kann die Verbraucherberatung sagen. Möglicherweise stand auch kürzlich etwas zu dem Thema in der neuesten Ausgabe der Zeitung "Stiftung Warentest". Ansonsten findet man ja im Netz noch viele Hinweise. Eigentlich müßte es auch hier im Forum noch Leute geben, die klarere Auskunft geben können.
 
Hier noch mal etwas aus dem Jahre 2007 dazu. Ich glaube, dass sich an der Rechtslage seit damals nichts grundsätzlich geändert hat.

Vor allem Minderjährige müssen nicht zahlen

Doch das ist reine Drohkulisse. Zu einem Vertrag gehört, dass der Kunde auch weiß, dass er ihn abschließt. Und das muss die Firma beweisen – angesichts der vielen Beschwerden wird das schwierig. „Der Hinweis auf die Kosten ist viel zu unauffällig“, meint Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach von der VZ Bremen. Vor allem Minderjährige brauchen nicht zu zahlen – trotz Taschengeldparagraf. Der greift nämlich nur, wenn Zahlung und Lieferung in einem Zug erfolgen. Offene Rechnungen können damit nicht eingefordert werden. Zudem sind 168 Euro weit mehr als das übliche Taschengeld.
Quelle: Abofallen im Netz - Böse Überraschung - Meldung - Stiftung Warentest
 

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