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  • Starter*in Starter*in Mikie
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Hallo, Mikie,

hoffe mal ganz sehr, dass du deinen eigenen Gasliefervertrag so bald wie möglich bekommst! Was ich in dem Zusammenhang noch nicht verstehe: Was tut dein Mann, um die 6000 Euro zu begleichen? Ist er im Insolvenzverfahren? Dann müsste das ja dort auch irgendwie behandelt werden. Oder kann er vielleicht als Selbständiger mit zu geringen Einkünften unterstützend auch ALG II beantragen? Soweit ich weiß, ist das möglich. Leider kenne ich mich in dieser ganzen Materie nicht so aus.

Drücke dir die Daumen, dass du, was die Kinder betrifft, auch weiterhin Hilfe erhältst und sich die Lage wieder bessert.
 
Hallo Mikie,

ich drück dir ebenfalls weiterhin die Daumen..ich denke du kriegst das schon hin, du bemühst dich ja an allen Ecken und Kanten.
Diese Kürzung der Gelder finde ich an sich rechtlich nicht o.k. Es handelt sich an sich um ein Existenzminimum, dass faktisch nicht kürzbar ist ohne dabei gegen deine Grundrechte und dein Recht auf dieses Existenzminimum zu verstossen. Und das dürfen die nicht!! Es gibt andere Lösungsmöglichkeiten, z.B. dass dir die Gelder darlehensweise gegeben werden und die Abzahlung erstmal gestundet wird auf einen gewissen Zeitraum hin.
Ich würde in ner Rechtsberatung mal klären was für rechtliche Mittel du dagegen hast. Würde selber gegen einen Kürzungsbescheid zumindest fristgerecht (= innerhalb eines Monats) schriftlichen Widerspruch einlegen....Und bis zur Klärung die STundung der Einbehalte/Kürzungen beantragen!! Begründung kannst du ja nachreichen. ALLES SCHRIFTLICH...dann klappt das auch immer! Die Ämter im Allgemeinen und auch die ArGe nimmt nur Schriftliches als Verbindlichkeit wahr!!
Die ArGe ist rechtlich dazu verpflichtet sämtliche Mietkosten und auch Heizkosten im vollem Umfang zu übernehmen! Wenn du in einer zu teuren oder zu grossen Wohnung wohnst müssen die dich auffordern umzuziehen, aber trotzdem erstmal ein halbes Jahr und dann solange wie du Bemühungen nachweist preiswerten Wohnraum zu suchen auch noch immer die vollen Mietkosten und Heizungskosten zahlen.
Ich würde dir raten dich über deine Rechte ausführlich zu informieren...Kauf dir ruhig mal aus der Beckschen TB-Reihe einen Ratgeber und in der Diakonie können die dir ja ggf. auch bereits ein wenig auf die Sprünge helfen. Ansonsten kannst du auch direkt nen Fachanwalt für Sozialrecht fragen...beim Amtsgericht nen Beratungsschein holen und dann zum Anwalt...der kostet dich dann nichts, oder nur ne geringe Gebühr..10,-EUR oder so.

Weiterhin viel Glück und gute Besserung für das Zahnkind...herrje...ist ja nochmal Extra-Stress was?
Gruss
Tyra
 
Hallo,
zum besseren Verständnis@Baba: Mein (getrenntlebender) Mann hat Inso angemeldet, ist aber noch nicht durch. Er hat auch die Gasnachzahlung mit angegeben. Er fängt ab 1. wieder an zu arbeiten und dann wird es hoffentlich besser. Getrennt haben wir uns deshalb, weil es keine andere möglichkeit für mich und die Kinder(4) gab. Wir leben getrennt in einem Haushalt. Unser Haus(!) ist groß genug um sich nicht auf die Füße zu treten. Auch der Mietpreis ist für die Arge o.k. aber nicht das er immer noch hier lebt. Wir dachten es ist das beste für die noch kleinen Kinder, denn es hat sich für sie nichts geändert. Sie sehen Ihren Papa und das ist gut so. Nur hat die Arge damit ein großes Problem, ich soll ihn rauswerfen und das wenn nötig mit richterlichem Beschluß. Wieso? Er kann sich garkeine andere Wohnung leisten, mal abgesehen von den Anschaffungen die dann nötig wären, denn er würde mir NIE irgendetas wegnehmen. Also geht das gerenne jetzt weiter. Hab da aber jemanden beim Diakonischen Werk der mir helfen kann und will. Gut, wenn man da nicht ganz alleine durch muss....LG Mikie
 
Hallo Mikie

die ArGe hat damit ein Problem, weil sie nicht glasklar nachvollziehen können, ob ihr tatsächlich zwei getrennte Haushalte führt! Die erstatteten Gelder fallen nämlich sehr unterschiedlich aus, wenn eine Haushaltsgemeinschaft besteht oder zwei getrennte Haushalte da sind. Wenn dein Mann wieder arbeitet kann es sein, dass sein Einkommen mit einberechnet wird und du z.b. null Unterstützung mehr bekommst.
Ein Sozialfahnder kontrolliert diesen Sachverhalt ja auch genauestens, ob tatsächlich getrennte Haushalte da sind...d.h. jeder seinen eigenen Kühlschrank für seine eigenen Einkäufe hat, jeder sein eigenes Schlafzimmer, getrennte Bäder etc...ob nicht doch noch die Zahnbürsten der maßgeblich Getrennten noch auf Tuchfühlung miteinander sind und somit der amtsdetektivische Rückschluss gemacht wird: keine getrennten Haushalte, also werdet ihr in ein anderes Berechnungsschema eingeordnet. Das Spielchen läuft ja stets so, dass ihr Trennung behauptet, aber auch nachweisen müsst!!

Deine Haltung ist auch irgendwo uneindeutig...an sich ist es Sache deines Mannes sich ne Wohnung zu besorgen....hierzulande kann sich jeder, notfalls mit staatlicher Unterstützung ne eigene Butze besorgen...auch dein Mann müsste es hinkriegen ne eigene Wohnung, die er sich leisten kann zu besorgen...und sei es nur auf die Art und WEise, dass er sich bei einem Freund ein Zimmer untermietet od. ä.!! Es sei denn: es ist so für ihn bequemer, dann wird es allerdings voraussichtlich für dich in Sachem ArGe sehr unbequem.

Gruss
Tyra
 
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