Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

bin am verzweifeln

S

snuggels

Gast
Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem, weiß nicht wie ich anfangen soll, na ja ich versuch es einfach mal. Also ich habe im Januar 2005 meine jetzige Freundin kennengelernt, soweit so gut, unsere Beziehung ist wirklich super ich wir sind beide der Meinung das wir für einander bestimmt sind.

Jedenfalls haben wir uns am Anfang der Beziehung gesagt das wir uns alles was in unseren früheren Beziehungen passiert ist, sagen wollen. Das haben wir dann auch getan, dabei kam dann rauß das meine Freundin von Ihrem EX über 2 Jahre immer wieder vergewaltigt und geprügelt wurde.

Das war für mich ein Schock, es ist immer noch für mich unfassbar das das passiert ist. Ich weiß nicht was ich machen soll, alleine wenn ich dieses hier schreibe könnte ich das A...loch umbringen. Ich bin so von Hass erfüllt das glaubt mir keiner.

OK, ich schreibe mal weiter, also Sie hat es mir dann gesagt und ich habe dann gafragt ob Sie damit bei Ihren Eltern war, darauf kam die Antwort "Sie könnte mit Ihren Eltern darüber nicht reden". Als ich fragte ob Sie damit bei der Polizei war sagte Sie "nein, sie würde nicht dahin gehen weil Ihr EX Ihr droht". Unter anderem würde er alles abstreiten was er Ihr angetan hat und er würde Sie als verrückt erklären. Desweiteren meint Sie es würde eh nichts bringen, da es ja schon 2 Jahre her ist.

Ich muß dazu sagen das erste mal als Ihr EX Ihr das angetan hat war Sie 15 Jahre, und er war da 17 Jahre.Danach hat er das mehrmals die Woche gemacht bis Sie sich im November 2004 von Ihm getrennt hat.

Als Sie mir das im März diesen Jahres sagte bat Sie mich das ich Sie nicht zwingen solle zur Polizei zu gehen, oder das ich das jemanden erzählen soll.

Ich habe Ihr gesagt das ich das nicht verstehe warum Sie sich nicht helfen lassen will, aber zum Schluß habe ich dann doch gesagt das ich das keinen sagen würde. Nun das war wohl ein Fehler, vor ca.4 Wochen habe ich nochmals mit Ihr gesprochen, weil ich nur noch daran denken mußte was damals passiert ist.

Ich sagte Ihr Sie möchte mir bitte alles sagen was passiert ist. Da kam der nächste Schock für mich, also ich werde das hier nicht bis ins kleinste Detail schreiben aber ein paar Dinge müßt Ihr wissen, damit Ihr meine Situation versteht.

Dieser Penner hat Sie nach der Schule gezwungen mit Ihm nach Hause zu gehen, meißtens waren noch 2 Freunde von Ihm dabei. Die beiden Freunde haben meine Freundin dann für Ihm geschminckt und angezogen, danach ist er über sie hergefallen. wenn sie sich gewehrt hat wurde sie zusammen geschlagen aber immer so das man keine blauen flecke im gesicht sehen konnte, damit das ihren eltern nicht auffällt. meistens trat er ihr in den unterleib und bauch. einmal sollten die beiden freunde von ihrem ex dabei zu sehen wie er sie vergewaltigt, als ihr ex merkte das es den beiden freunden nicht gefällt wurde meine freundin von ihren ex dafür zusammen geschlagen, so nach dem motto sie sei schuld daran, das seine freunde keinen spaß dabei hatten. ich muß dazu sagen, es durfte nur ihr ex mit ihr sex haben, die beiden freunde durften sie nie anfassen. sie mußte auch keine sexuellen tätigkeiten bei den beiden freunden machen oder so. Dieser Penner hat sie beim ersten mal ans bett mit klebeband gefesselt, sie hat das nicht merken können da sie vorher mit ihm auf einer feier war und dort alkohol getrunken hat. einmal hat er sogar über teamspeak seine ganzen freunde daran teil haben lassen, sie mußte ihn oral befriedigen und hat das alles in micro erzählt....

ich könnte den typen töten, während ich das hier so aufschreibe.

na ja jedenfalls, hat dieser typ sie immer nach der schule mit nach hause genommen und abends dann wieder zu ihren eltern gebracht. ihre eltern fanden ihn sogar nett, das muß man sich mal überlegen. jedesmal wenn meine freundin etwas ihren eltern oder so sagen wollte drohte er ihr mit prügel und vergewaltigung. jedenfalls irgendwann hat sie es doch geschafft von ihm weg zu kommen und er hat sie dann auch in ruhe gelassen. das heisst nicht ganz, als ich dann mit ihr zusammen kam hat er immer noch sms geschickt und bei ihr zu hause angerufen. als sie ihm dann sagte das sie einen neuen freund hat hat er sie im sommer diesen jahres abgefangen und wieder zusammen geschlagen. sie hatte mir das dann erzählt, und sie sagte mir auch das sie bei der polizei war und anzeige gegen ihn gemacht hat. ich habe ihr das auch geglaubt. später sagte sie mir dann sie habe doch keine anzeige gegen ihn gestellt, weil er ihr wieder diese dinge von früher angedroht hat.

ich weiß echt nicht was ich machen soll, bin völlig fertig trinke schon seit wochen fast jeden abend alkohol um einschlafen zu können und nicht mehr daran zu denken. ich liebe meine freundin und ich werde sie auch deswegen nicht verlassen, aber mich frisst das einfach auf, das gefühl das dieser typ sie jederzeit wieder bedrohen oder belästigen kann. dazu kommt noch wir wohnen beide in einer anderen stadt, ich kann sie also nicht wirklich beschützen oder so.

meine freundin ist seit letzen jahr in einer ausbildung, selbst da war er schon öfters und hat vor der tür auf sie gewartet. sie mußte dann mit ihm die mittagspause verbringen. aber das war noch bevor ich mit ihr zusammen war. er läßt sie seit januar in ruhe, außer das eine mal wo er sie im sommer diesen jahres nochmal geschlagen hat.

der hammer ist der typ hat eine neue freundin und die muß ein handketchen tragen wo der name von meiner freundin draufsteht. er spricht seine freundin auch mit dem namen meiner freundin an. der ist total verrückt.

ich und meine freundin wissen wo der penner wohnt und wie der heißt, wir haben handy nummer und auch die festnetz nummer von ihm, aber ich weiß nicht was man da noch machen kann. wenn mir einer hier schreiben könnte ob es sich lohnt den typen nach 2 jahren noch anzuzeigen ohne beweise zu haben, wäre ich euch dankbar. ich denke wenn das meine freundin hier dann liest, das es sich vieleicht doch lohnt was dagegen zu unternehmen dann wird sie bestimmt eine anzeige machen wollen. Was mir auch sorgen macht ist wenn wir den typen anzeigen, das er sich wieder an meine freundin vergeht, oder sie schlägt und er sie wieder zwingt nichts zu sagen. vieleicht sagt sie mir das dann auch wieder nicht, weil sie vieleicht denkt das ich sie verlassen würde. man was ist das eine kacke weiß echt nicht was das beste ist. am liebsten würde ich hier die komplette adresse von dem sack reinschreiben.

ich weiß es war jetzt ziemlich viel text, hoffe ich konnte das einigermaßen rüber bringen, bitte gebt mir einen rat.

danke schonmal

gruß snuggels
 
Hallo snuggels,
nun habe ich deinen Text bis zum Ende gelesen und muss dir sagen, dass das sehr schockierend ist.
Deine Freundin hat einfach Angst vor ihrem Ex Freund, was auch verständlich ist.
Sie braucht dich jetzt. Sei offen zu ihr und sag, dass es dich bedrückt, dass ihr Ex sie jederzeit abfangen kann.
Erzähl ihr, dass du sie nicht verlassen wirst und du sie bei einer Anzeige unterstützt.
Auch nach 2 Jahren ist eine Vergewaltigung nicht verjährt und möglicherweise gibt es ja auch Zeugen, die gesehen haben, wie ihr Ex Freund bei der Arbeit aufgetaucht ist und dann mit ihr weggegangen ist.
Das wird alles nicht sehr einfach, aber es ist besser eine Anzeige zu machen.
Es gibt Möglichkeiten, den Typ von ihr fernzuhalten, z.B dass er sich nur ein paar hundert Meter entfernt von ihr aufhalten darf, es gibt eine bestimtme Grenze, wie weit er sich ihr nähern darf und wenn er das überschreitet, gibt es sofort wieder eine Verhandlung. Unter anderem gibt es auch Personenschutz für deine Freundin, je nachdem, wie schlimm es ist.
Ich hoffe, dass du deine Freundin umstimmen kannst und ihr das zusammen schafft.
Ich wünsche euch viel Glück, Kraft und Mut!

Gruss
Sabr!na
 
hallo snuggels,

vergewaltigung ist ein VERBRECHEN und wird mit freiheitsstrafe nicht unter einem jahr bestraft.

im übrigen

snuggels meinte:
meißtens waren noch 2 Freunde von Ihm dabei.

was dümmeres konnte er nicht machen! es gibt zeugen und somit sind ausreichend beweise vorhanden. diese zeugen werden es sich gründlich überlegen, ob sie bei gericht lügen! (immerhin gehts hier nicht um den diebstahl von einem kaugummi).

er droht mit gewalt wenn sie zur polizei geht? find ich nicht schlecht....wenn die anzeige gegen ihn läuft und er sich ein ding erlaubt wird die ermittelnde behörde grosses interesse zeigen.


ANZEIGE mit benennung der zeugen, auf jeden fall!!!!!!!!!



§ 177 StGB
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,


nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.


(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



gruss micha
 
Hi Sh0rtyrose (Sabr!na),

danke für deine netten worte, sie bauen mich wirklich auf. Gut das ich jetzt weiß das man doch noch eine anzeige machen kann. ich denke ich werde meine freundin umstimmen können. aber wo ich das problem noch sehe ist folgendes:

wie lange dauert sowas bis man so eine verfügung gegen den ex hat. also das er sich nicht mehr als 100 meter meiner freundin nähern darf. weil wenn das wochen dauert, wird er bestimmt meine freundin irgendwas antun.


danke und schönen tag noch

gruß snuggels
 
Soweit ich weiss tritt das direkt nach dem Strafverfahren ein, das war jedenfalls bei einer Freundin von mir so, aber vielleicht kann Micha dir da mehr zu sagen!?
Gruss
 
Hey Micha,

du hast recht, soweit habe ich noch gar nicht gedacht. klar, sollte er irgendwas machen in der zeit wo die anzeige läuft ist er fällig. aber das mit den beiden zeugen, also die beiden freunde, ich weiß nicht ob meine freundin die namen von den beiden schwuchteln noch weiß.

ich werde ihr erstmal heute abend das forum hier zeigen, und dann sieht sie ja was es für möglichkeiten gibt.

ich danke dir für die info, super vielen dank

gruß snuggels
 
hallo ihr zwei,

Sh0rtyrose meinte:
Soweit ich weiss tritt das direkt nach dem Strafverfahren ein, das war jedenfalls bei einer Freundin von mir so, aber vielleicht kann Micha dir da mehr zu sagen!?

ja kann ich!

nein, nicht nur nach dem strafverfahren.....das wäre ja tödlich für die opfer.
es ist im bzw. zu beginn des verfahrens möglich.

solche anträge können beim amtsgericht persönlich oder über eine anwältin / einen anwalt beantragt werden. persönliche anträge nimmt die rechtsantragsstelle des amtsgerichts auf. die rechtsantragsstelle gibt auch auskunft über die zeit bis zur rechtskraft.


snuggels meinte:
wenn mir einer hier schreiben könnte ob es sich lohnt den typen nach 2 jahren noch anzuzeigen ohne beweise zu haben, wäre ich euch dankbar.

keine angst. normalerweise musst man strafantrag innerhalb von 3 monaten stellen. wenn man darauf verzichtet oder den antrag zurücknimmt, kann die sta (staatanwaltschaft) das verfahren nicht ohne weiteres fortsetzen. ABER! bei delikten (u.a. körperverletzung, vergewaltigung) besteht BESONDERES ÖFFENTLICHES INTERESSE. selbst wenn deine freundin die anzeige zurücknehmen würde, würde die sta die tat weiterverfolgen.


im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen steht:


1) hat eine person vorsätzlich den körper,

die gesundheit oder die freiheit einer anderen person widerrechtlich verletzt, hat das gericht auf antrag der verletzten person die zur abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen maßnahmen zu treffen. Die anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das gericht kann insbesondere anordnen, dass der täter es unterlässt,

1. die wohnung der verletzten person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten umkreis der wohnung der verletzten person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte person regelmäßig aufhält,
4. verbindung zur verletzten person, auch unter verwendung von fernkommunikationsmitteln,
aufzunehmen.

.....


mein tip:

zur nächsten polizeidienststelle und eine anzeige stellen. die polizei gibt dir auch tips und hinweise, wie sich der weitere ablauf gestaltet.

falls noch fragen sind.....frag ruhig.


gruss micha
 
Danke erstmal Micha,

aber ich habe gerade mit meiner freundin gesprochen, es sieht so aus als möchte sie mit keinem anderen darüber reden. das heisst sie wird bestimmt keine anzeige machen.

es kotzt mich so an, ich weiß echt nicht wie ich sie überzeugen soll sich gegen den penner zu wehren. selbst mit ihrer mutter möchte sie nicht reden, ich bin der einzige der das weiß. ich werde noch bekloppt, ich habe so einen haß in mir, alleine wenn ich mir vorstelle was der noch alles gemacht haben könnte.

oder das er meine freundin die ganze zeit doch noch erpresst, obwohl sie mit mir zusammen ist und sie sagt mir vieleicht nix um mir nicht weh zu tun. ich werde verrückt.

scheiße alles
 
tja, dann kannst du dir jetzt bestimmt vorstellen, wie hoch die dunkelziffer bei gewaltdelikten ist.

das klingt evtl ein wenig böse aber:

sie soll sich mal vorstellen, wie sich die nächste fühlen wird........oder ihre freundin.........oder ihre kinder.

wenn man solche taten nicht bestaft / verfolgt, wird die hemmschwelle der täter immer niedriger.


gruss micha
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben