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BHW Bausparvertrag

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B

berta

Gast
Kurze Einleitung:
Im Juni 2010 kam ein Mitarbeiter von BHW zu uns in die Firma, und hat mir in meiner kurzen, hektischen Pause (bei ALDI leider immer so) einen Vertrag "unter die Nase gejubelt" - ich nenne es einfach mal so.
Punkt 1: ER hat mir nix von einer Abschlußgebühr von 300 € erzählt und
Punkt 2: im Vertrag, den ich unterzeichnet habe, wollte ich monatlich 60 € sparen. So, nach meiner Lohnabrechnung wunderte ich mich, warum nur 40 € "gespart" werden. Und als ich dann meine online Zuganngsdaten bekommen habe, fiel ich wegen der Abschlußgebühr fast vom Hocker - naja, ich sap auf meiner Couch.

Ich finde es eine so verdammte Frechheit, dass dieser Herr mich nicht aufklärte, was ich an Kosten beim Abschluss eines Vertrages habe.

Meine Frage ist nun:
Kann man aufgrund dieser "Fehlinformatio" was machen? Gutschrift oder ähnliches?
Und ist dieser Vertrag überhaupt rechtskräftig, wenn auf einmal eine andere Summe abgebucht wird, als der, der im Vertrag drin steht??
Kann man da überhaupt was machen??? 😕 😕 😕
 
Hallo,

es nicht entscheiden ob er Dir das erzählt hat oder nicht. Du sagst nein er sagt ja.

Entscheidend ist ob der Abschlussgebührenbetrag in der Antragskopie aufgeführt ist oder nicht.

Wenn der Betrag nicht aufgeführt ist, kannst Du den Vertrag kündigen und alle Zahlungen zurückverlangen. Sollte das BHW darauf nicht eingehen, kannst du hier eine Beschwerde loswerden:BaFin - Startseite

Ob nun € 60,00 oder € 40,00 abgebucht werden ist nicht relevant. Dass kannst Du ja ändern und nachzahlen, dass ist kein Kündigungsgrund.

Mit freundlichem Gruß
Margret
 
Das wäre natürlich das, was ich erreichen möchte.
Die Personalabteilung hat mir mal eine Kopie dieses Antrages zu kommen lassen - habe damals noch nicht mal eine mitbekommen, naja zwischen Tür und Angel ^^.
Eine Seite ist es und es steht keine Gebühr drauf...
mal sehen, was ich dort erreiche. Danke schon mal.
 
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen mit der BHW gemacht.:mad:
Katrin
 
Das wäre natürlich das, was ich erreichen möchte.
Die Personalabteilung hat mir mal eine Kopie dieses Antrages zu kommen lassen - habe damals noch nicht mal eine mitbekommen, naja zwischen Tür und Angel ^^.
Eine Seite ist es und es steht keine Gebühr drauf...
mal sehen, was ich dort erreiche. Danke schon mal.

Hallo Berta,

ich vermute mal, dass Du die Personalabteilung deines Arbeitgebers meinst.

Die wird Dir den Antrag zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen aus Teilen des Arbeitsentgeltes gegeben haben. Da steht die Abschlussgebühr nicht drauf.

Rufe beim BHW an und lasse Dir eine Kopie des Antrages zuschicken. Schreibe Dir den Namen auf mit wem Du telefoniert hast.

Eigentlich geht das schnell. Wenn nach einer Woche noch keine Kopie vorliegt nochmals anrufen. Aber das weißt Du ja selber.

Liebe Grüße
Margret
 
AW: BHW Bausparvertrag - Frohe Weihnachten

Ich habe vom BHW am 24.12. (!!!) die Androhung von Zwangsmaßnahmen erhalten. Ich bin ein Mensch, der immer seine Schulden zahlt, hier handelt es sich um ein Darlehen meines Ex-Mannes. Auf meinen schriftlichen und telefonischen Hinweis hin, dass noch nicht einmal die Stadt/der Staat über die Weihnachtsfeiertage Zwangsvollstreckungen/Pfändungen etc. androht oder durchführt, sagte der Sachbearbeiter nur, er müsse halt auch am 22.12. arbeiten. Statt sich wenigstens zu entschuldigen! Ich möchte ja hier auf keinen Fall den Vergleich zu gewissen Gruppierungen des letzten Jahrhunderts ziehen, die "auch nur Befehle befolgt" haben. Aber ich stelle schon sehr die Ethik dieses Unternehmens infrage! Mein Wunsch, seinen Vorgesetzten zu sprechen erwiderte der Sachbearbeiter mit Auflegen des Telefonhörers. Ich frage mich, wie diese Menschen sich noch in den Spiegel schauen können!
 
Stellungnahme: BHW Bausparvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der angerufene BHW-Mitarbeiter, von dem die Rede ist.

Auf Details der Abläufe darf ich hier aus Datenschutzgründen nicht eingehen - ich unterliege dem Bankgeheimnis.
Als Mitarbeiter der Sanierungsgruppe der Vollstreckungsabteilung bei BHW ist es mein Job, Probleme zu lösen, Zahlungsvereinbarungen etc. zu treffen, Notverkäufe zu begleiten aber auch das Scheitern unserer Versuche klar zu machen. Damit jedoch kein falscher Eindruck über die Arbeit bei uns entsteht, hier meine Stellungnahme:

Wir versuchen immer zunächst, eine Zwangsmaßnahme zu vermeiden - erst wenn diese Versuche scheitern, gehen derartige Briefe raus (hier am 22.Dez.). Dies war allerdings nicht das erste Schreiben an unsere Kundin und Ihren Ex-Mann. Das ich mich damit - nicht nur zu Weihnachten - unbeliebt mache, ist verständlich.
Wir sind hier so einiges gewohnt. Das Verhalten meiner Gesprächspartnerin war jedoch extrem. Sie schrie und tobte am Telefon, drohte damit, eher ihre Kinder zu töten bevor sie auch nur einen Cent an uns zahlt ("Das können Sie dann in der Zeitung lesen!") und verglich meine Arbeit direkt mit den Verbrechen der Nazis: Zitat "Die Nazi's wurden auch für das bezahlt, was sie gemacht haben!" Im Gespräch (und auch in einen vorhergehenden) habe ich Vorschläge zur Lösung gemacht - billige Vorschläge. Ein konstruktives Gespräch war nicht möglich. Aufgrund der persönlichen Beleidigungen und des Nazi-Vergleiches habe ich dann aufgelegt.
Sie können sicher sein, daß meine "Schmerzgrenze" aufgrund meiner täglichen Arbeit recht hoch liegt. Aber bei derartigen Dingen ist dann für mich auch mal der Punkt erreicht, wo es mir reicht. Damit Sie einen Vergleich haben: Mindestens 20 Kunden rufen am Tag bei mir an. Im ganzen Jahr 2011 habe ich drei (!) Gespräche wg. massiver Beleidigungen abgebrochen.
Dann können Sie sich vorstellen, wie dieses fragliche Gespräch gelaufen ist.
Es fand übrigens kurz danach ein zweites Gespräch zwischen dem Ex-Mann und mir statt. Eine Einigung wurde in fünf Minuten erzielt.... Die Post ist auch an die Kundin bereits unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen!

[Name vom Admin entfernt]
 
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