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Bezahlung an inkasso oder an den vermieter!

Wenn der Vermieter die Forderung abgetreten hat, ist er eben nicht mehr Gläubiger.

Natürlich wird er beim Inkassobüro Schulden haben. Denn sonst könnte er sich ja wohl einfach die Beträge, die der Mieter dorthin überweist, auszahlen lassen - was ja der Normalfall ist, und ihn nicht mal was kostet. Es wird also schon der Grund sein, warum er jetzt selbst auf der Matte steht.

Wenn das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid hat - und davon ist auszugehen - würde die Zahlung an den Vermieter zunächst gar nichts nützen. Denn der Vollstreckunsgbescheid wäre rechtskräftig.

Also lieber nachfragen!
 
Ein Gläubiger, besser Auftraggeber, kommt dann in die Schulden beim Inkassobüro rein, wenn er z.B. die Geldeintreibung abgibt - aber die Schuldner dann nicht bezahlen können.
Ich beschäftige z.B. einen deutschen Rechtsanwalt mit der Eintreibung nichtbezahlter Rechnungen - muß aber dort zumindest
die Anwaltsgebühr bezahlen - auch und gerade wenn "mein" Kunde nicht mehr zahlen kann. ( was ich vorher nicht weiß - und der Anwalt auch nicht. Der wird aber nicht umsonst oder auf "Erfolgsbasis" arbeiten )
Wenn man den BGB 398 kennt, so dürfte klar sein, das eine Forderungsabtretung an keine besondere Form gebunden ist. Verhandeln kann ich nur mit demjenigen, dem ich Geld schulde - also den Inhaber der Forderung. Das könnte in diesem Fall ohne weiteres noch das Inkassobüro sein.
 
Es besteht ein Unterschied, ob ein RA ein Inkassobüro in seiner Kanzlei betreibt oder ob es sich um ein reines Inkassobüro handelt.

lg momo

Es wird bei den ganzen Überlegungen übersehen, dass ein Inkassobüro auch Forderungen aufkaufen kann und somit auch in den Besitz des Vollstreckungsbescheides kommt.

Und nun, wer ist dann der Gläubiger, wenn somit ein Gläubigerwechsel eingetreten ist?
 
Wissen wir ja nicht.
Ich denke aber auch, das man bei Einschaltung von Inkassobüros nicht damit wegkommt. ( "Erfolgsprovision" ) Das scheint nur möglich, wenn man die ganze Forderung verkauft. Dann muß das I-Büro das Risiko der Eintreibung übernehmen. wenn ich aber ein Inkassobüro beauftrage - dann werden die auf jeden Fall eine Gebühr verlangen. Die stellen sie natürlich dem Schuldner in Rechnung, klar. Wenn dieser aber nicht zahlen kann oder - Mietnomade sei wachsam - unbekannt abgehauen ist, wird sicher der Auftraggeber geradestehen müssen. Denn im Normalfall arbeiten auch Inkassobüros nicht für Nichts.

Zitat wiki:

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
  • Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro handelt dann aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, verbleibt beim Gläubiger.
  • Der Gläubiger verkauft seine Forderung (zumeist mit einem hohem Abschlag) an das Inkassobüro. Das Inkassobüro handelt aufgrund einer Abtretungserklärung des Auftraggebers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, übernimmt das Inkassobüro.
 
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