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Beschäftigung bzw. Kündigung nach Krankengeldbezug

Ich weiß, Infos scheibchenweise sind Mist, dachte aber anfangs, dass es nicht relevant ist, er ist 62, (ich bin übrigens auch nicht mehr taufrisch), daher wird er wohl keine Umschulung mehr bekommen.
 
Dein Mamn soll vorsorglich einen Antrag auf ALG I stellen. Damit der Antrag bearbeitet wird. Muss man sich persönlich arbeitslos melden. 12 Wochen vor der Kündigung, sonst kann es eine Sperrfrist geben.

Im Termin fragt er dann ob er einen Anspruch haben könnte und welche Unterlagen die brauchen. In dem Fall hier überschneiden sich mehrere Bereiche nach den Sozialgesetzbüchern. Rentenrecht, Krankenkasse, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Rehabilitation.

Es kommt auf den Einzelfall an, ob dein Mann ALG I bekommt oder Leistungen von einer anderen Stelle.
 

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