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Berufsschadensausgleich - ab wann hat man Anspruch darauf?

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo ich mache hier mal ein neues Thema auf, weil das sonst beim anderen Thread ein durcheinander ist....
Also hier gehts darum ab wann hat man denn überhaupt Anspruch auf diesen BSA?

Ab wann muss die Behörde denn BSA zahlen?
Bei mir wurde das an den Beginn der EM Rente angekoppelt...
Es gibt ein Gutachten was besagt, dass ich bei Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt arbeitsfähig war....
Dann müssten sie ja spätestens ab Antragstellung diesen BSA zahlen oder?
Zwischen Antragstellung und der EM Rente liegen ja um die 2 Jahre....
Auch den Beginn der EM Rente wurde überprüft, denn der kam mir etwas verspätet vor...
Daraufhin ein Gutachten....
Dort der Hinweis, dass ich ab Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt erwerbsfähig war....
Wäre der Hinweis dass man eingeschränkt erwerbsfähig war denn ausreichend um einen BSA zu erhalten?
Bei mir wäre dann der Beginn d. Antragstellung, die ja zig Jahre später erfolgte der früheste Zeitpunkt denn
ein Gutachten was dazu führen sollte, dass ich am Antrag verhindert war und mir eigentlich schon viel früher Leistungen zugestanden hätte....das lief leider zu meinen Ungunsten...
In dem besagten Gutachten was über die DR lief stand drin, dass ich spätestens ab dem Zeitpunkt (2 Monate nach Antragstell.) als voll erwerbsgemindert gelte....daraufhin hat die DRV ihr Datum zurückdatiert...
und die Gelder leider bekam alles die ALG II Stelle...
dürfte denn nun das VA die EM Rente trotzdem anrechnen bei der Berechnung des BSA?
Die Gelder (EM Rente) bekam ja alles die ALG II Stelle und das Versorgungsamt die Hauptfürsorge eben wegen der HLU! Hatte ja damals ALG II bzw. ergänzend HLU (Hilfe z. Lebensunterhalt)
Wobei die HLU Stelle ja glaub ich sogar leer ausging, weil meine EM Rente nicht so hoch ist als mein Anspruch damals...
 
Zuletzt bearbeitet:
Anspruch auf Bsa hat man unabhaengig von der em-rente ab dem zeitpunkt, ab dem man geschädigt ist und diese vom Amt anerkannt ist. Das wird die Antragstellung oeg sein bei dir. (Wann war das? )

Wenn du das beweisen kannst, und durch das Gutachten kannst dus wie mir scheint, dass du schaedigungsbedingt auch vor der em-rente nicht arbeiten konntest, oder nur mit grosser Anstrengung halbtags oder schaedigungsbedingt arbeitslos wzrst, bekommst du natürlich auch dann bsa.
Mit welcher Begründung hast du bsa erst ab em-rente bekommen? Wann war der bsa antrag, wann der oeg antrag, wann die anerkennung als opfer, wann em-rente?

Der bsa antrag rückwirkend direkt nach der Anerkennung bezieht sich automatisch auf den Zeitraum der Antragstellung oeg. Ich nehme an, du bist viel später als Opfer anerkannt worden vor gericht als die Antragstellung war.

Etwas komplizierter wird es, wenn ein Opfer anerkannt worden ist, bereits grundrente bekommt, und dann viel später vom bsa erfaehdt. Da aber das versorgungsamt gerade bei bsa eine pflicht hat, das dem opfer dieser anspruch hat zu sagen, kann das nicht zu Lasten des opfers gehen. Er wuerde dann m.e. bsa bekommen auch fuer den zeitraum, wo er das nicht wusste, da hier ein verschulden des Amtes vorliegen wuerde.
 
Das versorgungsamt darf die em-rente, die an das Rbeitsamt ging und das sozialamt, als einkommen dennoch anrechnen. Das ding ist aber, dass dadurch dass dieses Geld an diese behoerden ging, deine nachzahlung von deinem bsa auf hartz 4 und hlu geringer ausfallen wuerde.
An Anderer Stelle wuerde sich das fuer dich rechnen. Du bekommst 100 Euro em rente, das zahlst du an harte 4 zurueck fuer die erbrachte leistung. Dann musst du nicht die volle leistung hartz vier zurueckbezahlen, sondern 100 Euro weniger, wenn die das geld vom versorgungsamt wegen dem bsa zurueck fordern.
 
Folgender Fall –
(wir sind unverheiratet)

Mein Partner erhält ALG2, ich die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Mit meinem Einkommen stehe ich mit 0 Euro in der ALG2 Berechnung, da ich für mich finanziell selbst sorgen kann, somit also vom ALG2 keine Bezüge erhalte.

Werden somit meine Nachzahlungen vom BSA unantastbar bei der ALG2 bleiben ? (Bedarfsgemeinschaft)

Wie verhält sich das Ganze mit meinem Einkommen als Rentner ? Könntest du mir das mal an einem Beispiel errechnen ? Ich denke, dass die Nachzahlungen mit der Rente verrechnet oder teils angerechnet werden müssten. Von der monatlichen Rente gehen auch noch die Kosten der Krankenversicherung ab.

Ich hoffe, dass ich nicht alles verkompliziert habe. Bei Fragen bitte nachfragen.

Freundliche Grüsse
Gast a
 
Hallo ich habe 3 Bücher zu Hause die einiges gekostet haben....
Hier mal meine Bücher denn die sind nicht schlecht nur ich frage mich gerade wie findet man heraus welches der Bücher ist tatsächlich aktuell bzw. hat Infos die man noch nicht kennt?

KB-Helfer 2009/2010 - Ratgeber zum Behinderten- und sozialen Entschädigungsrecht: Ein Wegweiser für behinderte Menschen, Kriegsopfer, Wehrdienst- kostete 41,80

Opferentschädigungsgesetz (OEG): Ansprüche gem. §§ 10 ff., 30 ff., 81a BVG. Deliktische und zivilrechtliche Ansprüche der Gewaltopfer. Schadenser
Dirk Hein
kostete 58 Euro

Opferentschädigungsgesetz: Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
Eduard Kunz, Gerhard Zellner
kostete 50 Euro

Das letzte Buch gibt es hier wohl aktualisiert:

https://www.amazon.de/Opferentsch-digungsgesetz-Gesetz-Entsch-digung-Opfer-Gewalttaten/dp/3406595650/ref=dp_ob_title_bk

Kennt wer ein Buch, was nur die aktuellsten Infos irgendwo Broschürt und herausbrachte?
Bzw. wo man günstig an neuere Infos kommt?


 
Zuletzt bearbeitet:
Anspruch auf Bsa hat man unabhaengig von der em-rente ab dem zeitpunkt, ab dem man geschädigt ist und diese vom Amt anerkannt ist. Das wird die Antragstellung oeg sein bei dir. (Wann war das? )

Wenn du das beweisen kannst, und durch das Gutachten kannst dus wie mir scheint, dass du schaedigungsbedingt auch vor der em-rente nicht arbeiten konntest, oder nur mit grosser Anstrengung halbtags oder schaedigungsbedingt arbeitslos wzrst, bekommst du natürlich auch dann bsa.
Mit welcher Begründung hast du bsa erst ab em-rente bekommen? Wann war der bsa antrag, wann der oeg antrag, wann die anerkennung als opfer, wann em-rente?

Der bsa antrag rückwirkend direkt nach der Anerkennung bezieht sich automatisch auf den Zeitraum der Antragstellung oeg. Ich nehme an, du bist viel später als Opfer anerkannt worden vor gericht als die Antragstellung war.

Etwas komplizierter wird es, wenn ein Opfer anerkannt worden ist, bereits grundrente bekommt, und dann viel später vom bsa erfaehdt. Da aber das versorgungsamt gerade bei bsa eine pflicht hat, das dem opfer dieser anspruch hat zu sagen, kann das nicht zu Lasten des opfers gehen. Er wuerde dann m.e. bsa bekommen auch fuer den zeitraum, wo er das nicht wusste, da hier ein verschulden des Amtes vorliegen wuerde.

Huhu mich hätte interessiert, ob ich vor dem Antrag auf OEG schon Anspruch gehabt hatte
bzw. diesen durchsetzen kann?
Die Antwort ist mir eben selber eingefallen 🙂
Die Frage ob ich an der Antragstellung verhindert war (diese Frage wurde dem letzten Gutachter gestellt)
wurde leider vom Gutachter verneint....ergo keinerlei Anspruch auf frühere Leistungen....

sonst denke ich hätte ich schon bei Ausbildungsbeginn Anspruch auf BSA weil ich schädigungsbedingt leider nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten konnte bzw. das Verbrechen leider zur Ausbildungszeit immer noch an mir vollzogen wurde...zumindest das Verbrechen was f. das VA als "schlimmer" gilt...
Gerechtigkeit sieht anders aus....aber ab dem Zeitpunkt was in dem Rentengutachten steht, da müssen sie reagieren, denn da kann man sie verklagen, wenn sie da die Leistungen ablehnen....Grundrente und Ausgleichsrente meine ich habe ich ab Antrag erhalten, offen bleibt der reine BSA der wurde mir erst ab EM Rentenbeginn bezahlt...
Des Weiteren muss ich mich schlau machen, wer denn noch Gelder zurück bekommt, aber da ich bisher kaum Gelder bekam, dürften sich ja diese Nachzahlungen sich in Grenzen halten!
Gibt es denn Grenzen, wie lange eine Behörde Gelder zurück erhält bzw. verlangen kann?
Ich meine sowas wie eine "Verjährung"?
Grundrente darf ja eh nie irgendwo angerechnet werden, die habe ich auch immer nachgezahlt bekommen!
Was positiv ist, die Gerichte haben alle keinerlei Gelder zurück verlangt, denn ich bekam mal PKH weil ich ja wenig Einkommen hatte....als dann eine Nachzahlung ins Haus stand, hätten sie das Recht die PKH zurück zu erhalten, aber das wollte keinerlei Gericht! :daumen:
 
Huhu mich hätte interessiert, ob ich vor dem Antrag auf OEG schon Anspruch gehabt hatte
bzw. diesen durchsetzen kann?
Die Antwort ist mir eben selber eingefallen 🙂
Die Frage ob ich an der Antragstellung verhindert war (diese Frage wurde dem letzten Gutachter gestellt)
wurde leider vom Gutachter verneint....ergo keinerlei Anspruch auf frühere Leistungen....

sonst denke ich hätte ich schon bei Ausbildungsbeginn Anspruch auf BSA weil ich schädigungsbedingt leider nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten konnte bzw. das Verbrechen leider zur Ausbildungszeit immer noch an mir vollzogen wurde...zumindest das Verbrechen was f. das VA als "schlimmer" gilt...
Gerechtigkeit sieht anders aus....aber ab dem Zeitpunkt was in dem Rentengutachten steht, da müssen sie reagieren, denn da kann man sie verklagen, wenn sie da die Leistungen ablehnen....Grundrente und Ausgleichsrente meine ich habe ich ab Antrag erhalten, offen bleibt der reine BSA der wurde mir erst ab EM Rentenbeginn bezahlt...
Des Weiteren muss ich mich schlau machen, wer denn noch Gelder zurück bekommt, aber da ich bisher kaum Gelder bekam, dürften sich ja diese Nachzahlungen sich in Grenzen halten!
Gibt es denn Grenzen, wie lange eine Behörde Gelder zurück erhält bzw. verlangen kann?
Ich meine sowas wie eine "Verjährung"?
Grundrente darf ja eh nie irgendwo angerechnet werden, die habe ich auch immer nachgezahlt bekommen!
Was positiv ist, die Gerichte haben alle keinerlei Gelder zurück verlangt, denn ich bekam mal PKH weil ich ja wenig Einkommen hatte....als dann eine Nachzahlung ins Haus stand, hätten sie das Recht die PKH zurück zu erhalten, aber das wollte keinerlei Gericht! :daumen:

Bezüglich der PKH, hat mir das SG mitgeteilt, wenn man den Prozess gewinnt, muß man diese nicht zurückbezahlen.
Ich habe aber vorsorglich in meinen Stellungnahmen mit angegeben, dass die Gegenpartei die vollen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen haben.
Mal sehen wie das weitergeht.
Grüße Gastbei
 
Die sozialgerichte haben das Rcht, vier Jahre nach dem letzten urteil, PKH zurück zu bekommen, und dürfen Einkommen prüfen. Allerdings nur anteilig, und wie das berechnet wird, keiner Ahnung.
 
Vermisst, ich möchte dich bitten, dich etwas klarer zu fassen und klarere Fragen zu stellen. Bitte fass das nicht als Vorwurf auf, aber aus deinen Fragen habe ich nicht das Geringste herauslesen kann, dass es auch um Ansprüche vor der ANtragsstellung ging, zumal du keine Angaben gemacht hast, wann was war. Wannn antragsstellung, wabnn em Rente, wann Bsa Bewilligung z.B... Zeiten sind aber gerade im Sozialrecht wichtig.

Ich gehe auf Sachverhalte ein wie Nachzahlung, BSA ab Em-Rente und nicht vor der Antragsstellung, und du schreibst dann, es ging um BSA vor Antragstellung.
Um die von mir beantworteten Dinge ging es dir aber auch !

Ich kann dir nur helfen, wenn da eine klarere Strukturierung bei deinen ANfragen ist. Zu Ansprüchen vor Antragssstellung habe ich hier schon was geschrieben, gibt es einen Thread von mir eroeffnet mit Gerichts-Urteil.
Als bucgh ist knickrehm zu empfehlen, gesamtes soziales eNTSCHÄDIGUNGSRECHT; UND bIBLIOTHEK MIT zUGANZ ZU rECHTSDATENBANKEN
 

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