Vermisst
Aktives Mitglied
Hallo ich mache hier mal ein neues Thema auf, weil das sonst beim anderen Thread ein durcheinander ist....
Also hier gehts darum ab wann hat man denn überhaupt Anspruch auf diesen BSA?
Ab wann muss die Behörde denn BSA zahlen?
Bei mir wurde das an den Beginn der EM Rente angekoppelt...
Es gibt ein Gutachten was besagt, dass ich bei Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt arbeitsfähig war....
Dann müssten sie ja spätestens ab Antragstellung diesen BSA zahlen oder?
Zwischen Antragstellung und der EM Rente liegen ja um die 2 Jahre....
Auch den Beginn der EM Rente wurde überprüft, denn der kam mir etwas verspätet vor...
Daraufhin ein Gutachten....
Dort der Hinweis, dass ich ab Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt erwerbsfähig war....
Wäre der Hinweis dass man eingeschränkt erwerbsfähig war denn ausreichend um einen BSA zu erhalten?
Bei mir wäre dann der Beginn d. Antragstellung, die ja zig Jahre später erfolgte der früheste Zeitpunkt denn
ein Gutachten was dazu führen sollte, dass ich am Antrag verhindert war und mir eigentlich schon viel früher Leistungen zugestanden hätte....das lief leider zu meinen Ungunsten...
In dem besagten Gutachten was über die DR lief stand drin, dass ich spätestens ab dem Zeitpunkt (2 Monate nach Antragstell.) als voll erwerbsgemindert gelte....daraufhin hat die DRV ihr Datum zurückdatiert...
und die Gelder leider bekam alles die ALG II Stelle...
dürfte denn nun das VA die EM Rente trotzdem anrechnen bei der Berechnung des BSA?
Die Gelder (EM Rente) bekam ja alles die ALG II Stelle und das Versorgungsamt die Hauptfürsorge eben wegen der HLU! Hatte ja damals ALG II bzw. ergänzend HLU (Hilfe z. Lebensunterhalt)
Wobei die HLU Stelle ja glaub ich sogar leer ausging, weil meine EM Rente nicht so hoch ist als mein Anspruch damals...
Also hier gehts darum ab wann hat man denn überhaupt Anspruch auf diesen BSA?
Ab wann muss die Behörde denn BSA zahlen?
Bei mir wurde das an den Beginn der EM Rente angekoppelt...
Es gibt ein Gutachten was besagt, dass ich bei Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt arbeitsfähig war....
Dann müssten sie ja spätestens ab Antragstellung diesen BSA zahlen oder?
Zwischen Antragstellung und der EM Rente liegen ja um die 2 Jahre....
Auch den Beginn der EM Rente wurde überprüft, denn der kam mir etwas verspätet vor...
Daraufhin ein Gutachten....
Dort der Hinweis, dass ich ab Beginn meiner Ausbildung schon eingeschränkt erwerbsfähig war....
Wäre der Hinweis dass man eingeschränkt erwerbsfähig war denn ausreichend um einen BSA zu erhalten?
Bei mir wäre dann der Beginn d. Antragstellung, die ja zig Jahre später erfolgte der früheste Zeitpunkt denn
ein Gutachten was dazu führen sollte, dass ich am Antrag verhindert war und mir eigentlich schon viel früher Leistungen zugestanden hätte....das lief leider zu meinen Ungunsten...
In dem besagten Gutachten was über die DR lief stand drin, dass ich spätestens ab dem Zeitpunkt (2 Monate nach Antragstell.) als voll erwerbsgemindert gelte....daraufhin hat die DRV ihr Datum zurückdatiert...
und die Gelder leider bekam alles die ALG II Stelle...
dürfte denn nun das VA die EM Rente trotzdem anrechnen bei der Berechnung des BSA?
Die Gelder (EM Rente) bekam ja alles die ALG II Stelle und das Versorgungsamt die Hauptfürsorge eben wegen der HLU! Hatte ja damals ALG II bzw. ergänzend HLU (Hilfe z. Lebensunterhalt)
Wobei die HLU Stelle ja glaub ich sogar leer ausging, weil meine EM Rente nicht so hoch ist als mein Anspruch damals...
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