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Beistand beim Gespräch mit Familienhelferin

tabaraja

Mitglied
Hallo,

bei Gesprächen mit Ämtern (Jugendamt u.ä.) hat man das Recht, einen Beistand seiner Wahl zum Gespräch mitzunehmen. Ist das auch der Fall, wenn es um ein Gepräch mit der Familienhelferin geht?

Bitte nur fundierte Antworten, da es sehr wichtig ist, danke.

Gruß
Tabaraja
 
Ja, dass ist dein Recht - allerdings sollte die Personenanzahl erträglich gering sein, sodass ein Gespräch möglich ist.
 
Weiss jemand ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt?
Ich kümmere mich um eine Bekannte, der andauernd falsche Wahrnehmung unterstellt wird oder es werden im vier Augen Gespräch
Aussagen von der Familienhelferin gemacht, die später abgestritten werden.
 
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, in der so etwas festgelegt ist.

Anders herum wird ein Schuh draus: welches Gesetz sollte so etwas verbieten? Man kann überall jemanden dorthin mitnehmen, falls es einem hilfreich und notwendig erscheint.

Und die Familienhelferin sollte nicht als Feind betrachtet werden, sich aber selbst auch nicht als Feind betrachten. Wenn es im Sinn der guten Zusammenarbeit und letztlich damit zum Wohle der Kinder hilfreich ist, sollte sie als Profi auch nichts dagegen haben.

Nur verstehe ich nicht, eine Familienhelferin ist doch meist öfter/ länger im Haushalt. Willst Du dann da immer dabei sein?
 
Auf jeden Fall. Und dieser wollte sowohl versiert in Rechtsfragen sein als auch neutral, sonst nützt es dir nichts.
Aber bitte was ist denn los - denn vielleicht gibts auch hier schon vorab guten Rat - , dass du da einen Beistand brauchst und das JA zu dir will???
 
Weiss jemand ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt?
Ich kümmere mich um eine Bekannte, der andauernd falsche Wahrnehmung unterstellt wird oder es werden im vier Augen Gespräch
Aussagen von der Familienhelferin gemacht, die später abgestritten werden.

Ist oft so bei psychisch kranken das die sich nicht mehr erinnern,, oder das nicht ( wollen).
Das kann dir nicht mal ein Arzt / Psychiater differenziert beantworten.
Was willst du als Zeuge dabei tun, wenn sie nachher wieder mal das Gegenteil behaupten, ist eben oft Teil eines Krankheitsbildes und der Uneinsichtigkeit.
Solche Menschen brauchen professionelle Betreuer, und selbst die sind da ja nur Beobachter / Ratgeber, mehr nicht.
Wie eben die Familien Helferin.
Weil eben jeder der nicht entmündigt ist, tun und lasen kann, was er will , oder:
Du gerätst da schnell zwischen die Fronten, wenn du IHR da nicht ( IMMER ) Recht gibst, willst Du das?
Sie soll sich mal hier informieren: Förderung ehrenamtlicher Initiativen für psychisch kranke Menschen - Psychiatrie und HPH - LVR (Landschaftsverband Rheinland)
 
Es Ist dann schon sinnvoll , um zu gucken, ob es tatsächlich an der psychischen Erkrankung liegt, Die Familienhelferin einen Wahrnehmungsfehler unterliegt oder jemand da Schindluder mit der Mandantin betreibt.

Rechtlich ist es weder verboten, noch erlaubt. Die Familienhelferin kann allerdings auch die Begleitung aufgrund Unzumutbarkeit abbrechen, muss es aber begründen können, zB bei 10 Personen in einer 1-Zimmer-Wohnung Oder aggressive Begleitung.
 

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