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Begleiteter Umgang (Erziehungsberatungsstelle)

Hallo,
wer kann mir seine persönlichen Erfahrung /Informationen bezüglich BegleiteterUmgänge ( angeordnet vom Familiengericht)schildern.
Angefangen von den Erstgesprächen bis hin zur Umsetzung der Termine und die Zeit nach Beendigung der Maßnahme.
Schlagwörter wären hier:
-Vorgespräche und Einigung zwischen den Eltern?
-Häufigkeit und Dauer der einzelnen Termine
-Dauer der Massnahme
-Wer legte die Häufigkeit der Termine fest
-Hat die durchführende Stelle für Transparenz gesorgt für beide Elternteile
-Gab es einen Vertrag oder eine Vereinbarung, die Ihr Anfangs unterschreiben musstet
-Hatte die Beratungsstelle Informationen über Euch (z.B. Gutachten etc.) vorab erhalten und sich dann vorab ein Bild bzw. Meinung über Euch gebildet?

Danke für Eure Hilfe.
 
Ich war als Kind kurze Zeit von begleitetem Umgang betroffen (mein Vater), allerdings war ich zu klein um detailliert auf deine Fragen eingehen zu können. Für mich war es jedenfalls sehr schwierig, was aber vor allem an den Begleitumständen und dem Krieg zwischen meinen Eltern lag.
 
Meine Erfahrung ist, dass ( geschlechtsneutral) der ehemalige Partner die Notwendigkeit sehen muss, dem Kind den anderen Elternteil zu erhalten. Denn dazu ist er verpflichtet.

Es gibt aber Elternteile, die dies entweder nicht einsehen (können) oder verhindern wollen.
Das Ziel soll sein, das Kind zu entfremden ( Eltern-Entfremdung / PAS).
Erst seit wenigen Jahren ist diese Problematik bei den Gerichten angekommen ( wenn sie es denn ist).
Man hat unterdessen etwa 18 Anzeichen beschrieben, die darauf hin deuten. Beispielsweise wird dem Kind vermittelt, den Partner mit seinem Vornamen anzusprechen aber nicht als Papa/Mama, was seine Autorität untergräbt und ihn auf die Stufe eines Freunds oder Nachbarn reduzieren soll. Oder der Nachname des Kindes wird geändert - aber nicht zum Geburtsnamen des Partners, sondern in den Familiennnamen bei Neuheirat. Etc.
Es soll mittlerweile bereits Entscheidungen geben, die das Kind weg vom entfremdenden Elternteil und hin zu dem Elternteil weisen, der eine solche Entfremdung nicht unterstützt und nicht lebt.
Wichtig bei Schritten sit das Zeitmoment.
Das Kind braucht nicht erst mal ein halbes Jahr "seine Ruhe", da dies die Entfremdung fördert und danach erst recht nach " seinem Willen" gefragt wird, der - wie könnte es anders sein - sich daran ausrichtet, wie es manipuliert wurde.

Du hast bei gerichtlich beantragtem Umgangsrecht einen schweren und kostenintensiven Weg vor Dir, der mit Leichtigkeit aus vielerlei Gründen torpediert werde kann ( Kind kann nicht, hat Kopfschmerzen...)
Wünsche Dir viel Kraft!
 
-Vorgespräche und Einigung zwischen den Eltern?
War bei uns nicht möglich. Originalzitat meiner Ex: "Mein Ziel ist es, dich komplett aus meinem Leben zu entfernen."
-Häufigkeit und Dauer der einzelnen Termine
Jeden zweiten Samstag für vier Stunden.
-Dauer der Massnahme
Ich glaube, das waren zunächst zehn Termine. Dann wollte man Zwischenbilanz ziehen und dann schauen, wie es weitergeht.
-Wer legte die Häufigkeit der Termine fest
Offiziell der Familienrichter, inoffiziell natürlich Jugendamt, Verfahrensbeistand und Umgangsbegleitung. Der Richter setzt deren Empfehlungen um.
-Hat die durchführende Stelle für Transparenz gesorgt für beide Elternteile
Was meinst du mit Transparenz? Was soll da transparent sein?
-Gab es einen Vertrag oder eine Vereinbarung, die Ihr Anfangs unterschreiben musstet
Nein. Es gab ja das Gerichtsurteil.
-Hatte die Beratungsstelle Informationen über Euch (z.B. Gutachten etc.) vorab erhalten und sich dann vorab ein Bild bzw. Meinung über Euch gebildet?
Zunächst wohl nicht. Später haben sie dann Infos vom Jugendamt erhalten, die sie überhaupt nichts angingen. Diese Infos haben meine Position verschlechtert, indem sie dazu geführt haben, dass die Umgangsbegleitung gegen mich eingestellt war. Diese "Informationen" waren ein unbewiesener Verdacht. Aber für diese Leute ist ein bloßer Verdacht gleichbedeutend mit einer Tatsache, wenn er in ihr Weltbild passt.
 
Noch zum Thema Transparenz:
Nach dem begleiteten Umgang hatte ich ja tatsächlich eine Weile unbegleiteten Umgang. Alle unbegleiteten Umgänge wurden nachbesprochen. Bei diesen Besprechungen waren dabei meine Ex, die Umgangsbegleitung, die SPFH und ich, sodass meine Ex alles über die unbegleiteten Umgänge erfahren hat.
Zeitgleich fanden aber auch SPFH-Termine statt, bei denen die SPFH (arbeitet für die selbe KJH-Einrichtung wie die Umgangsbegleitung; die beiden sitzen im selben Büro) meine Ex und meine Kinder zuhause besuchte. Ich war nicht dabei, da ich ja schon nicht mehr dort wohnte.
Über diese SPFH-Termine habe ich bis heute nichts erfahren. Später forderte ich meine Fallakte an, die ich auch anstandslos erhielt. In dieser waren auch die SPFH-Termine enthalten. Doch jegliche für mich relevante Information war sorgfältig geschwärzt.
Ich forderte auch meine Fallakte von der Verfahrensbeiständin an, die bei einer kirchlichen Institution angestellt ist. Diese beschied mir jedoch, man habe meine Fallakte vernichtet. Was natürlich illegal ist.
 

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