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Bald 18, aber noch Schüler - kann ich ausziehen?

  • Starter*in Starter*in La-Voix
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L

La-Voix

Gast
Hallöchen! 🙂

Zuerstmal zu mir: Ich bin 17, werde im Juli 18. Ich gehe in die 12. Klasse eines Gymnasiums in Münster und werde 2011 mein Abitur machen.
Ich lebe derzeit bei meiner alleinerziehenden, arbeitslosen Mutter, halte das Leben hier jedoch nicht länger aus. Sie schreit den ganzen Tag lang nur herum, da sie kein Geld hat (sich dazu zu überwinden, arbeiten zu gehen, ist jedoch undenkbar für sie). Darunter muss auch ich leiden - durch ihr Geschrei und dadurch, dass ich oft nicht mehr zu essen habe als Brot und Tütensuppe (immerhin...).
Auf jeden Fall will ich im Sommer ausziehen. Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es für mich? Erhalte ich Bafög o.Ä.?

Vielen Dank für eure Antworten,
La-Voix
 
Es scheint inzwischen weit verbreitet zu sein, davon auszugehen, dass der Staat schon in die Bresche springt, wenn das Leben ein bisschen unbequem wird. Das finde ich nicht in Ordnung und nicht legitim.

Davon abgesehen erhältst Du nur dann Schülerbafög, wenn der Auszug für die Ausbildung/ Schulbildung nötig ist und die Eltern keinen Unterhalt zahlen können. Was ist mit Deinem Vater?

Das JobCenter wird Dir als unter 25jährige was husten.

Es besteht eventuell die Möglichkeit, in einer Jugendwohngruppe unterzukommen, dafür kontaktiere am besten das Jugendamt. Mach es vor Deiner Volljährigkeit, da gibts sonst manchmal Schwierigkeiten.
 
Es scheint inzwischen weit verbreitet zu sein, davon auszugehen, dass der Staat schon in die Bresche springt, wenn das Leben ein bisschen unbequem wird. Das finde ich nicht in Ordnung und nicht legitim.

Davon abgesehen erhältst Du nur dann Schülerbafög, wenn der Auszug für die Ausbildung/ Schulbildung nötig ist und die Eltern keinen Unterhalt zahlen können. Was ist mit Deinem Vater?

Das JobCenter wird Dir als unter 25jährige was husten.

Es besteht eventuell die Möglichkeit, in einer Jugendwohngruppe unterzukommen, dafür kontaktiere am besten das Jugendamt. Mach es vor Deiner Volljährigkeit, da gibts sonst manchmal Schwierigkeiten.

Hallo Weidebirke,
zunächst einmal: Mein Leben ist nicht "ein bisschen unbequem". Mein Leben ist (im Verlauf des letzten Jahres) furchtbar geworden. Darunter hat auch bereits meine schulische Leistung gelitten (durch den Stress und durch einen 400€-Job, den ich angenommen habe, um mir Geld anzusparen). Mein Notenschnitt ist von 1,4 aus 2,0 gefallen. Mein Vater ist schon seit ca. 10 Jahren verschollen. Und Unterhalt - wie ja schon oben geschrieben, kommt meine Mutter schon mit dem Geld für sich selber nicht hin, da wird sie mir wohl kaum Unterhalt zahlen können...
 
Davon ging ich auch nicht aus.

Naja, brüllende Mütter gibts wie Sand am Meer. Mit 17 wirst Du Dich doch abgrenzen können, oder?

Entweder kann man es sich leisten, auszuziehen oder nicht. Wie gesagt, versuchs mal beim Jugendamt.
 
Hallo La - Voix,

schreiende und nicht arbeitende Mütter ist was ganz schlimmes.

Es gibt Menschen die machen sich in Deinem Alter viele Gedanken darüber wie der erste Sex sein sollte.

Du machst Dir hier Gedanken über Deine Schulische und berufliche Ausbildung in dem Du Dein zu Hause entfliehen willst.

Das auch gut so.

Ich weiß nicht ob Weidebirke gerade schlecht drauf ist oder ob das eine Grundeinstellung ist.

Ich kann mir das gut vorstellen, dass das Leben mit Deiner Mutter unerträglich ist. Es ist ja bestimmt auch nicht nur das Geschreie und nicht arbeiten wollen. Ich denke mal, dass das ganze Umfeld nicht stimmen wird.

Deutschland will und brauch gut ausgebildete Kräfte. Denn die sind die Zukunft für das Land. Das ist so und dann muss man auch mal Vorkasse leisten.

Zu Deiner eigentlichen Frage, Du musst Bafög beantragen.

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Mutter kein anrechnbares Einkommen hat.

Das könntest Du an Bafög erwarten:

Eigene Wohnung:

Grundbedarf: € 333,00
Wohnbedarf: € 133,00
Krankenvers.: € 47,00
Pflegevers.: € 8,00
Mietzuschlag: € 64,00

Das ergibt ein Gesamtbetrag in Höhe von € 585,00.

Wohngeld kannst Du nicht beantragen.

Da noch einen Minijob hast, solltest Du das hier noch beachten:
BAFÖG und Job

Eine wichtige Frage für Studenten ist ja, wie viel man nebenbei verdienen darf, ohne dass es Auswirkungen auf die Höhe des BAföGs hat.

Wer unverheiratet und kinderlos ist und eine
- Fachschulklasse
- ein Kolleg
- eine Akademie
- ein Abendgymnasium
- eine höhere Fachschule oder
- eine Hochschule

besucht, darf jährlich ca. 4206€ brutto verdienen. Umgerechnet wären das also ca. 350€ im Monat, die man verdienen darf, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wer also einen sogenannten Mini-Job hat, sollte darauf achten, dass er nicht 12 Monate am Stück beschäftigt ist, da bei einem monatlichen Verdienst von 400€ ca. 39€ im Monat vom BAföG abgezogen werden.

Ich hoffe, wenn Du alles auf die Reihe hast, klappt es auch wieder mit dem Notendurchschnitt.

Wenn Du noch Info`s brauchst? Schreibe einfach.

Alles Gute
 
Sie wird aber nicht bafög-berechtigt sein, wenn sie noch zur Schule geht und einfach auszieht, obwohl es "so erst einmal" nicht nötig ist.

Ab Studium sieht das dann wieder anders aus. Ist ja auch anderes Bafög.

Nee, ich bin nicht schlecht drauf. Aber wenn jetzt alle Jugendlichen, die sich das eigentlich nicht leisten können, auf die Idee kämen, der Staat könne sie ja versorgen, dann Gute Nacht.
 
Sie wird aber nicht bafög-berechtigt sein, wenn sie noch zur Schule geht und einfach auszieht, obwohl es "so erst einmal" nicht nötig ist.

Ab Studium sieht das dann wieder anders aus. Ist ja auch anderes Bafög.

Nee, ich bin nicht schlecht drauf. Aber wenn jetzt alle Jugendlichen, die sich das eigentlich nicht leisten können, auf die Idee kämen, der Staat könne sie ja versorgen, dann Gute Nacht.

Hallo,

die Sie ist ein Er.

Der Besuch folgender Ausbildungsstätten ist förderungsfähig:

Hochschule ( Unis )
Höhere Fachschulen und Akademien
Abendschule und Kollegs
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzungen nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist
Haupt -, Real- und Gesamtschulen ( ab 10. Klasse)
Gymnasium ( ab 10. Klasse )
Berufsfachschulen ( ab 10. Klasse )

Du haust Deinen Kommentar wieder besseren Wissens raus, nur weil das Deine Grundeinstellung ist.

Und so einfach zieht er ja nicht aus. Er hat ja einen handfesten Grund und somit ist es auch nötig.

Von allen kann man ja nicht sprechen. Aber wer, wenn nicht die jugendlichen, die es sich nicht leisten können. Für die gibt es ja Bafög.

Für die, die es sich leisten können brauchen wir kein Bafög.

LG
 
Hallo,

die Sie ist ein Er.

Oh, sorry.

Der Besuch folgender Ausbildungsstätten ist förderungsfähig:

Hochschule ( Unis )
Höhere Fachschulen und Akademien
Abendschule und Kollegs
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzungen nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist
Haupt -, Real- und Gesamtschulen ( ab 10. Klasse)
Gymnasium ( ab 10. Klasse )
Berufsfachschulen ( ab 10. Klasse )

Das ist richtig, das sind die Bafög-fähigen Schularten. Aber es gibt noch andere Voraussetzungen. Am besten liest Du mal hier:

Schüler-BAföG

Du haust Deinen Kommentar wieder besseren Wissens raus, nur weil das Deine Grundeinstellung ist.

😕 Vor allem "wider bessern Wissens"? 😕

Uns so einfach zieht er ja nicht aus. Er hat ja einen handfesten Grund und somit ist es auch nötig.

Das bezweifle ich doch sehr, dass eine Mutter, die brüllt und arbeitslos ist, als handfester Grund anerkannt wird. Aber er kann das ja probieren.
 
@Nenalp:
Zuerst einmal vielen Dank für die nette Antwort.
Das hört sich ja alles gut an. Und nur, um nochmal nachzufragen: Du bist sicher, dass ich Bafögberechtigt wäre?
Und wo könnte ich es dann - im Juli - beantragen? (Habe so etwas noch nie gemacht, bin daher nocht nicht so erfahren 🙂 ).

@ Weidebirke:
Ich glaube, du versuchst mich da mit anderen Jugendlichen unter einen Hut zu stecken. Ich bin mir meiner Verantwortung, die ich grundsätzlich habe, und der, die ich durch Erhalt des Bafögs zusätzlich habe, bewusst. Ich werde jeden Euro, den ich empfangen habe - und noch viel mehr - mit meinen Steuern und meiner Arbeit zurückzahlen.
Ich bin keineswegs so ein "Null-Bock-Jugendlicher". Ich habe bereits mein ganzes Leben lang in der Schule immer hart gearbeitet, um einen gesellschaftlichen Aufstieg zu schaffen. Ich kenne niemanden, der sich in meinem Alter bereits Geld für seine Zukunft erarbeitet/zusammengespart hat.
Also bitte, stecke mich nicht in solch eine Kategorie.
 
Darum gehts doch auch gar nicht.

Ich meine, dass man mit 17 Jahren eben Konflikte mit seinen Eltern hat, das ist normal und kein Grund, sich nach Staatsleistungen umzugucken.

Und weiter meine ich, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob sie Dir Bafög bewilligen, denn Deine Begründung fällt unter "Sonderfälle" und wird nach Einzelfall entschieden. Als Tipp: da musste noch ein bisschen mehr draus machen.
 

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