Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

BAG oder Polizei

Logistikunternehmen aktuell
Lenk- und Ruhezeiten:
Ab jetzt drohen Ihnen 15.000 € Strafe

Seit dem 11.4.2007 gilt die neue EU-Verordnung 561/06, mit der die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umfassend geändert wurden. Der deutsche Gesetzgeber hätte bis April 2007 ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Verordnung 561/06 mit Bußgeldern belegt. Das hat er jedoch nicht geschafft. Da es keine geltende Bußgeldregelung gab, konnte bei einem Verstoß auch nicht wirksam ein Bußgeld von Ihnen verlangt werden.

Mit diesen goldenen Zeiten ist nun leider Schluss. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes verabschiedet. Bis zu 15.000 € kann es Ihr Unternehmen nun an Geldstrafe kosten, wenn Sie einen Transportplan aufstellen, der die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals nicht berücksichtigt. Und damit nicht genug. Auch Ihren Fahrern droht eine Geldbuße von 5.000 €.


--------------------------

Das Bundesamt für Güterverkehr informiert über die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Lenk- und Ruhezeiten
Im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit überprüft das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) u.a. die Einhaltung der für das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen geltenden Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten).
Neben den vom EG-Kontrollgerät auf dem Schaublatt aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten müssen die Fahrer, sofern sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten und deshalb das Kontrollgerät nicht betätigen können, alle sonstigen Arbeitzeiten, handschriftlich in das Schaublatt eintragen. Bei Fahrzeugen, die mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind, müssen diese Aufzeichnungen mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes auf der Fahrerkarte vorgenommen werden.

Zu der Auslegung des Begriffs "sonstige Arbeitszeiten" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (Rechtssache C - 297/99) entschieden:

1. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die Fahrer für die Anreise benötigen, um ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrer Weisungen erhalten hat, wie (d.h. mit welchem Verkehrsmittel und über welche Strecke) dieser Weg zurückzulegen ist.
2. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringen, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein müssen.


Die Kontrollbehörden von Bund und Ländern sind aufgrund der nunmehr eindeutigen Rechtslage gehalten, die Grundsätze des EuGH auf die angesprochenen Fälle anzuwenden. Dies bedeutet, dass das Bundesamt im Rahmen seiner Straßenkontrollen auch prüfen wird, ob Fahrer die vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs geleisteten Anreise- oder Lenkzeiten in das Schaublatt als "sonstige Arbeitszeiten" eingetragen haben.

--------------------------------------

BAG Fahrpersonalrecht

Yanni, wende Dich bitte an das Bundesamt für Güterverkehr. Die können Dir bestimmt helfen.
 
Yanni, das würde ich nicht so sehen. Wenn Du nichts gegen den Arbeitgeber unternimmst, wird dieser es mit dem nächsten Arbeitnehmer genauso machen wie mit Dir.

Wenn Du Dich im Vorfeld beim Amt für Arbeit und Wirtschaft erkundigst (dort gibt es Beschwerdestellen), dürfte Dir nichts geschehen. Bitte erkundige Dich dort.
 
Das werd ich auf jeden Fall tun.
Vielleicht kann ich meinen AG anonym anzeigen?
Das ist zwar feige, aber 5.000 € sind zu viel, um sie als Strafe bezahlen zu können. 😱
 
Wie Du da vorgehst kann Dir die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wohl eher sagen. Gehe auf jeden Fall auf Nummer "sicher", bevor Du Anzeige erstattest. Diese Missstände im Güterverkehr gibt es viel zu häufig und wenn niemand etwas dagegen unternimmt, wird sich auch nichts ändern.

TRANSNET Gewerkschaft

Auf dieser Seite könntest Du Dich auch erkundigen, welche Lösungen es für Dich gibt.
 
Hallo, ich würde sagen, es ist schon ganz "normal" geworden, in so einem Job musst du das in kauf nehmen, die 15 Stunden sind selbstverständlich...Wer nicht mitmacht, der fliegt raus, auch wenn nicht unbedingt deswegen, reicht wenn du einmal verschläfst, oder mal eine kleine Beule reinfährst, oder für was anderem...Von einer Anzeige bei der Grün/Blauen rate ich ab, deine Strafe tut dir bestimmt mehr weh,als dem Chef, seine Strafe weh tut. BAG ist genauso mies, die erzählen dir was hübsches,aber die müssen dich "nur pro forma" anzeigen,damit die einen Grund haben die Firma auf dem Kopfzustellen.Und bezahlen musst du deine Strafe da auch... Hilft nichts, wenn du die Nase voll hast, such dir einen anderen Job und gut ist.Oder eine andere Firma, eine,die für weniger Stunden dir genauso viel Geld bezahlt.Viel Glück! Gruss, G.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben