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Azubi und Steuerklasse 6

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G

gazetto

Gast
Hallo,

bin Azubi im 2. Ausbildungsjahr und hab heut gesagt bekommen, dass ich mein Lohn von Mai (bekomme mein Gehalt einen Monat im vorraus) mit der Steuerklasse 6 berechnet bekomme, weil ich angeblich keine Lohnsteuerkarte abgegeben habe, was aber nicht der Fall ist.

Ich & mein Ausbilder sind uns 100 % sicher, dass ich meine Lohnsteuerkarte schon im Dezember des letzten Jahres abgegeben hab.
Diese muss dann auf den Zwischenstationen von Ausbildungsstandort-> übergeordneter Ausbildungsstandort -> Personalmanagment verloren gegangen sein.

So nun zum eig. Problem, mir wurde gesagt, dass ich mit Stk. 6 keinen Lohn bekomme, inwiefern ist dies richtig?

Hab mir dann heute auch gleich die Ersatzlohnsteuerkarte auf der Verbandsgemeinde geholt, für die ich dann auch noch 5 € bezahlen musste.
Jetzt bekomm ich aber fürn Monat Mai kein Geld raus und erst im Monat Juni wieder das Geld mit Stk. 1, wahrscheinlich wird da dann das Gehalt vom Mai ausgeglichen.

Was aber viel zu spät ist, da ich monatliche Kosten zu decken hab: Stromkosten, Zugfahrkarte um auf die Arbeit zu kommen und was sonst noch so an Kosten anfällt.

Kann man dagegen irgendwie vorgehen? Da ich das Geld wirklich dringend brauch.

Achja, die 5 € für die Ersatz-Lohnsteuerkarte werd ich auch nimmer sehen.


Danke für die Mühe und viele Grüße
 
Und dass die Steuerkarte angeblich nicht vorliegt, das merkt der Ausbildungsbetrieb erst jetzt?

Nach Ablauf von fast vier Monaten?

Was stand denn für die Vormonate als Steuerklasse auf der Abrechnung?

Lass Dich nicht von dem Betrieb für dumm verkaufen.
 
Abgesehen davon bleibt auch nach Abzug der Lohnsteuer immer noch der Auszahlungsbetrag also der Lohn abzüglich Steuer und Sozialversicherung übrig.

Da das Abzüge sind, die sich prozentual vom Lohn berechnen und die Abzüge niemals hundert Prozent betragen können, muss zwangsläufig was zur Auszahlung übrig geblieben sein.

Es sei den die haben für das ganze Jahr 2007 rückwirkend mit der ungünstigeren Steuerklasse korrigiert und den Differenzbetrag vom aktuellen Lohn abgezogen, dann kann es je nach Differenzbetrag sein, dass nicht viel vom Lohn übrig ist.

Aber Klasse I und VI sind so verschieden nicht in Ihrer Auswirkung, so dass das nicht sein kann.

Was sagt denn Deine Lohnabrechnung , was steht denn da drauf?
 
Es besteht dann noch die Möglichkeit mit der Abgabe der Ersatzkarte eine Abschlagszahlung auf Monat Mai zu beantragen. Die Zahlung die Sie meinen ist doch sicherlich für den April?
Oder bekommen sie Ihre Bezüge im Voraus?

Zum anderen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den korrekten Lohn auszuzahlen.
Was ja nach erneuter Vorlage der LSK nun möglich sein dürfte.
-----------
Nachtrag. Lassen Sie sich auf einer Kopie der LSK die Abgabe beim dafür zuständigen bestätigen.
 
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