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Autounfall auf bereits vorhandenen Schaden

G

Gast

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Hallo.

vor einem Jahr hatte ich einen kleinen Auffahrunfall. Da man auf der Stoßstange hinten nicht viel gesehen hat, lies ich mir das Geld vond er Versicherung auszuahlen, ohne es zu reparieren.

nun hat mich jemand beim Einparken auf dieser Stoßstange daneben eine kleine Beule hinterlassen (dass es einen Unfall gab, ist sogar polizeilich festgehalten) man sieht dass es frische Spuren sind.

meine Frage: wie kann ich so etwas abrechnen?
dessen Versicherung wird wohl nicht die ganze Stoßstange zahlen wollen (was eigentlich die Kosten wären wegen der Beule), wenn man leichte alte Spuren daneben auf der Stoßstange sehen kann

was meint ihr?
 
Nun, Du hattest vor dem Unfall eine alte, leicht beschädigte
Stoßstange und wirst vermutlich auch nur den Gegenwert
für eine eben solche (plus Kosten für den Austausch) erhalten.

Meine Empfehlung: Gebrauchte Stoßstange vom Schrottplatz
holen und einbauen lassen.
 
ich brauche keine neue Stoßstange, Auto ist schon 12 jahre alt und man sieht kaum Spuren von beiden Unfällen

die Repeartu hätte damals knapp über 1000 € gekostet nach dem Auffahrunfall

ich glaube kaum, dass ich jetzt auch so viel vond er Versicherung gekommen würde (da die Stoßstange bereits beschädigt war)

obwohl auch wieder die gesammte Stoßstange ersetzt werden müsste, um die kleine Beule auszubügeln.

also was tun?
 
Probiere es doch einfach mal, ob du von der Versicherung die Stoßstange ersetzt bekommst. Und wenn nicht, dann lass es doch einfach gut sein, wenn ma die Beule eh nicht sieht. Du schreibst doch, dass du keine neue Stoßstange brauchst. Spar dir doch einfach den Stress.

Hättest du das Geld von der 1. Versicherung genommen und die Stoßstange damals reparieren zu lassen, würdest du nun natürlich wieder Geld von der 2. Versicherung bekommen, das Geld von der 1. Versicherung wäre aber weg wegen der Reparatur. So bekommst du jetzt halt kein Geld von der 2. Versicherung, hast aber das von der ersten noch. Also ein Nullsummenspiel ;-)
 
es ist kein Nullsummenspiel, wenn das Ding nun noch mehr beschädigt ist.

wieso sollte ein Unfallverursacher kostenlos davon kommen, nur weil ich davor schon einen kleinen Schaden hatte
die Polizei war auch da und hat dokumentiert
 
es ist kein Nullsummenspiel, wenn das Ding nun noch mehr beschädigt ist.

Noch mal durchgerechnet:

1. Unfall: Die Versicherung bezahlt dir eine neue Stoßstange, sagen wir mal für 1000 Euro. Du hast sie nicht austauschen lassen, weil es dir egal ist, bist also im Besitz von 1000 Euro. Hättest du sie austauschen lassen, hättest du ne neue Stoßstange und 0 Euro.

2. Unfall: Es kommt noch ne Beule dazu. Hättest du jetzt die neue Stoßstange aus dem 1. Unfall, müsste dir die Versicherung wieder beispielhaft 1000 Euro zahlen für eine Neue, das heißt du hättest ne verbeulte Stoßstange und 1000 Euro auf der Hand, wenn du es dir wieder auszahlen lässt. Du wärst also im Besitz von 1000 Euro und hättest ne verbeulte Stoßstange.

-> So, und was hast du jetzt gerade? 1000 Euro aus dem 1. Unfall und ne verbeulte Stoßstange, mit EINER kleinen Beule mehr. Solange deine Stoßstange jetzt nicht wackelt oder kurz vor dem abfallen ist, hat sich doch an deiner Situation nichts geändert, du hast ne kleine Beule mehr, die dich (angeblich) nicht stört.

wieso sollte ein Unfallverursacher kostenlos davon kommen, nur weil ich davor schon einen kleinen Schaden hatte
die Polizei war auch da und hat dokumentiert

Du kannst jetzt a) versuchen, wie ich bereits beschrieben habe, die Versicherung überzeugen, die eine Beule beheben und dies bezahlen zu lassen. Das Geld dafür könntest du dir wieder auszahlen lassen. Könnte aber Stress mit der Versicherung bedeuten.

Du kannst aber auch b) einfach sagen: "Hey, die neue Beule hat eh nichts geändert am Gesamtzustand der Stoßstange, eine mehr oder weniger kommt nicht drauf an, sie war ja vorher schon verbeult. Und ich hab ja das Geld für den Austausch von der 1. Versicherung in der Tasche".
Der Unfallverursacher freut sich und ist dir dankbar, dass er nichts zahlen musst. Und du hast ne kleine Beule mehr, die dich aber deiner ursprunglichen Aussage nach eh nicht stört.

Dann gäbe es noch c): Du einigst dich mit dem Unfallverursacher, dass genau die eine neue Beule in der Werkstatt repariert wird, auf seine eigenen Kosten. Willigt er vielleicht sogar ein, da er seine Versicherung nicht informieren muss und er vielleicht um höhere Prämien herumkommt. Nur das willst du nicht oder? Du möchtest ja einfach nur des Geld kassieren, stimmts?😉

-> Ich perönlich würde erst mal c) probieren!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo TE,

ich kann mich noch an eine meiner Schuldrecht-Vorlesung erinnern, in der mein Rechts-Prof. genau so eine ähnlichen Fall besprochen hat; Schaden bei bereits beschädigter Stelle am Auto. Der Sachverhalt war dann auch so, das der Geschädigte keine Anspruch geltend machen konnte. Was ja bei dir zwingend ja auch nicht der Fall sein muß.
Ich habe schon das BGB durchstöbert, finde aber leider nicht den besagten Paragraphen der dir eventuell bei deiner Rechtsangelegenheit einen Strich durch die Rechnung machen könnte.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der den Paragraphen nennen kann 😉 ?

Die Beule wird ja die aktuelle Funktionstüchtigkeit deines Auto ja nicht beeinflußen und eine große optische Beeinträchtigung ist es ja eher auch nicht. Zudem der bereits vorhandene und deutlich größere Schaden über die Zeit auch nicht behoben wurde, wird die Versicherung diese Beule höchstwahrscheinlich auch nicht als eine optische Beeinträchtigung ansehen.

Versuch doch diese Angelegenheit privat zu regeln, denn wegen so einer Kleinigkeit sind manche gar nicht willens dies über die Versicherung zu regeln; zwecks der Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse 😉.
 
Gesetzlich müsste der Wagen in diesen Zustand gebracht werden, der vor dem Unfall herrschte, d.h. mit einer Beule.
d.h. du könntest einen Abzug für die alte Beule bei der Entschädigung erhalten. Wenn es jedoch nicht die gleiche Versicherungsgesellschaft ist, dürfte die Prüfung zumindest nicht so eingängig sein und du dürftest sämtlichen Erstattungsbetrag erhalten. Wenn sie es prüfen, kannste halt mit einer Minderung wegen Vorschaden rechnen. Ich würde entweder mit dem Unfallverursacher was abmachen oder seiner Versicherung eine Schadenmeldung schicken.


Jeder der b) sagt hat zu viel Geld!
 
Klar, das Risiko besteht. Aber ich glaube kaum dass ein Sachbearbeiter wegen eines 500 - 1000 € Schadens da großen Aufriss machen wird. Wird durchgesehen obs plausibel ist oder nicht, und fertig ... Und wenn de Pech hast kriegste halt was abgezogen, so what...
 

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