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Auszug

U

uNn4m3d

Gast
Hallo erstmal!
Also ich hab folgendes Problem: Ich habe vor 2 Monaten meine Ausbildung angefangen und wohne noch zu Hause, jedoch hab ich schon mehrfach von meinem Vater ins Gesicht gesagt bekommen das er will das ich ausziehe und ich nicht mehr auf seine Kosten leben soll etc. Und mit meinen 517€ netto im Monat Ausbildungsgehalt kann ich ja nicht von zu hause ausziehen, jedoch wäre es das beste für mich und meine Eltern nur wie zahl ich das mit dem Gehalt? Gibt es da irgendwelche Hilfe vom Staat bis man ausgelernt oder sowas ähnliches? Ach ja, von den 517€ bleibt mir auch nicht alles weil ich eine Unfall- sowie eine Lebensversicherung abgeschlossen habe und habe eine Monatsticket für die bahn damit ich auch zur Arbeit komme, also bleiben mir knapp 400€ und davon geb ich momentan auch nochmal 100€ zu hause als Miete ab. Ersparnisse oder so habe ich keine is alles für meinen Führerschein draufgegangen, bin auch mittlerweile 19 Jahre alt, denke mal is relevant ob man schon volljährig ist oder nicht. Also mir wäre sehr geholfen wenn jemand Informationen hat an welches Amt oder was weiß ich mich da wenden kann und ob´s bei solchen Situationen überhaupt Hilfe gibt!
Danke!
 
A

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Re: Auszug
Hallo uNn4m3d,

schau mal hier:
Auszug. Hier findest du vielleicht was du suchst.
hallo,

1. GEZ-befreiung beim bürgeramt/bezirksamt (hier kannst du alle deine fragen stellen) beantragen

2. das staatliche kindergeld in höhe von 154,- euro steht dir auch zu

3. du hättest die möglichkeit BAB (berufsausbildungsbeihilfe beim arbeitsamt) zu beantragendeine. allerdings wird das eher nix, weil 517,- netto schon ne ganze menge ist. (die gucken aber erst nach punkt 4 und rechnen dann deinen anspruch aus)

4. eltern sind dir zu unterhalt verpflichtet. (wenn es deine erste ausbildung ist)


gruss micha
 
Was heißt verpflichtet? Ich mein ich kann ja nicht zu meinen Eltern gehen und ihnen das sagen, an wenn müsste ich mich da wenden? Und sind sie wirklch dazu verpflichtet, selbst wenn ich schon volljährig bin?
 
Na klar sind die Eltern zu deinem Unterhalt verpflichtet.
Komisch, da scheinst du dich zu schämen, von den Eltern Unterhalt zu bekommen.
Aber nach Geld vom Staat zu fragen, schämst du dich nicht.
 
Im Übrigen hast du mit Kindergeld 671 Euro.
Das ist ne Menge Geld und eigentlich sollte es doch zu schaffen sein, damit auszukommen.
 
Hallo!

Also 671 Euro ist nicht viel, würd ich sagen. Wenn man ein Auto hat und darauf angewiesen ist, zudem noch Versicherungen. Es ist nicht nur die Wohnung, sondern auch Nebenkosten, Einkaufen und was sonst noch so anfällt. Wenn man dann nicht noch ein paar Euros übrig hat zum Sparen, dann ist das echt wenig.
Kenn Deine Situation. Solang Du noch zu Haus wohnst, wird sich das auch nicht bessern, denk es gibt bei euch auch öfter mal Stress, oder?

Ausserdem ist das was anderes, wenn man vom Staat Geld bekommt, als wenn man von den Eltern Geld bekommt. Es steht ihr/ihm zwar zu, für die Erstausbildung, aber mal ganz im ernst, wer kann heut zu Tage noch seinem Kind mal eben nebenbei ne Wohnung finanzieren? Und ausserdem, wer lässt das schon vom Gericht aus einklagen bei seinen Eltern, wenn der Haussegen nicht schief hängen soll?
Nach der Aussage, dass der Vater nicht möchte, dass er/sie auf seine Kosten weiter lebt (was echt ein wenig hart gesagt ist, wenn Kostgeld abgegeben wird und ausserdem gibts ja auch noch Kindergeld), kann er/sie davon ausgehen, den Unterhalt nicht freiwillig zu bekommen. Und dann siehe oben.

Was Du aber noch bekommen kannst, ist Wohngeld. Google mal und geb mal Wohngeld-Rechner ein. Dann solltest Du schonmal ausrechnen können ob und wie viel Wohngeld Du bekommst.
Dir würd auch evtl.
ein Wohnberechtigungsschein zustehen. Da liegt der Satz bei irgendwas mit 12.000 Euro. Kannst ja auch mal danach googlen.

Gruss
Sunnrise
 
hallo sunrise,

12.000 euro ? sind wohl eher 12.000 dm gewesen!

nach wohngeld kann er fragen, wenn er die wohnung hat. auch bringt der wohngeldrechner erst punkte, wenn er die kosten für kalt/warmmiete und somit nebenkosten weiss.

ein auto in der ausbildung finde ich etwas übertrieben, da er ja eine monatskarte besitzt.

@uNn4m3d du musst deine eltern nicht auf unterhalt verklagen. rede mit deinen eltern, evtl kannst du einen festen betrag, der für beide akzeptabel ist, ausmachen. (was weiss ich 50,- euro ???? oder die monatskarte bezahlen)

falls dies nichts bringen sollte:
amtsgericht ----> beratungskostenübernahme beantragen (dann kostet der anwalt 10,- euro)-----> anwalt aufsuchen (der rechnet dann mal kurz für dich und evtl schreibt er auch gleich einen brief an die eltern....)

aber ich glaube du kannst das auch ohne regeln, denn 671,- + 50,- oder monatsticket klingt doch schonmal gut, oder?


gruss micha
 
TE1 meinte:
hallo sunrise,

12.000 euro ? sind wohl eher 12.000 dm gewesen!

gruss micha


Erst informieren, dann posten.

Mal zur Richtigstellung:

Es sind 12.000 EURO gemäß § 9 Wohnraumfürderungsgesetz. Das ist das bereinigte Einkommen. Über dem Daumen gerechnet:

Jahresbrutto abzüglich 30 %. Das Ergebnis darf die o.g. Grenze nicht überschreiten.

In Hessen kommen zu dieser Einkommensgrenze gemäß § 9 WoFG noch 10 % hinzu. Also Einkommensgrenze für 1 Person = 13.200 EURO.
 
TE1 meinte:
was würde ich nur ohne dich machen.

Es ist doch schon mal positiv zu werten, dass das Nachdenken angeregt wurde und ein Informationsdefizit ausgeglichen werden konnte. Ist doch schon mal was.

Wenn ich persönlich keine Fakten kenne, da schweige ich lieber, bevor ich Mutmaßungen äußere.
 

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