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ausziehen

  • Starter*in Starter*in 23ich23
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23ich23

Gast
Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Ich würde sooooooooooooo gerne zuhause ausziehen - ich halt's hier einfach nicht mehr aus. Ich merke, dass mich alles hier total krank macht (psychisch und körperlich) und ich nix auf die Reihe kriege (z.B. im Studium), weil ich mich immer mit den Problemen hier rumschlagen muss. Das Problem ist nur: ich bin 23 Jahre alt und Studentin. Ich hab einen total vollen Stundenplan, so dass eigentlich im Moment überhaupt keine Zeit zum Arbeiten bleibt..außerdem weiß ich auch nicht, ob ich dem im Moment psychisch gewachsen wäre. Bafög krieg ich auch nicht, meine Eltern verdienen zu viel. Was kann ich nur machen? Ein Zimmerchen würde mir ja total reichen, aber unter 300 Euro ist eh nix zu finden..und selbst wenn, wie sollte ich es mir leisten?
Wahrscheinlich kann mir keiner einen Tip geben, da es keinen Ausweg gibt, oder? Aber falls irgendjemandem was einfällt, wär ich sehr dankbar🙂
Danke und viele Grüße!
 

Hallo 23ich23,

schau mal hier: ausziehen. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Guck "Jurathek-Forum"...
Ab 18 kannst Du raus...640Eu stehen Dir zu...von den Eltern.Dazuverdienen kannst Du in den Ferien o.gering...größeres einkommen wird angerechnet.
Nur,wenn die Eltern unter der Bemessung liegen..aber,das ist bei Dir nicht(sonst hättste Bafög).
Muß man halt gut wirtschaften..aber Tausende Studenten kommen damit hin..
 
das mit den 640 € stimmt nur bedingt. das ist zwar der bedarfssatz für einen nicht zu hause wohnenden studenten, das heißt aber nicht, dass du den auch bekommst, wenn du ohne triftigen grund von zu hause ausziehst.

Fakt ist, dass du nur rauskommst, wenn deine eltern FREIWILLIG zahlen. Zwingen kannst du sie nämlich auch gerichtlich nicht (ausser du wirst geschlagen, mißbraucht etc.) ...

aber man kann es auch allein schaffen! wohngeld ist ein anfang ... und dann müsstest du natürlich jobben ...

ruella
 
ruella,das ist DEFINITIV falsch!

Guck bitte in die Gesetze,bevor Du sowas schreibst...
Kein ERWACHSENER muß begründen,wo er wohnen will!
 
...aber er muss begründen warum die Eltern keinen Naturalunterhalt mehr leisten dürfen...
...ruella hat das schon ganz richtig erkannt!
 
Wenn der Unterhaltsbedürftige kein Schüler bis 21 ist(und dann den minderj.UB gleichgestellt wäre--"privilegiert")...und
NICHT MEHR BEI EINEM ELTERNTEIL WOHNT....erlischt automatisch das Recht zum Naturalunterhalt! Wie warum bei wem soll das begründet werden???

Bitte...zeigt mir mal das Gesetz,wo steht,ein Volljähriger muß zwangsweise gegen seinen Willen in einer "Familien-WG" wohnen bleiben!!!!
Ich suche diese Behauptung schon lange!
BITTE DEN LINK!!!!

Das hieße ja im Umkehrschluß:ein bedürftiger Rentner(pflegebedürftig) muß gegen seinen Willen zu den Kindern ziehen,da die nicht zum Heim zuzahlen wollen..und lieber den Opa in die Abstellkammer billig stecken(Unterhaltsanspruch zwangsweise durch selbstfestgelegte Naturalleistung...).
Es gibt für MÜNDIGE Bürger immer noch das Recht der freien Wohnortwahl!!

Oder ist ein Unterhaltbedürftiger durch seinen Unterhaltsbedarf entmündigt???

Z.b. hat ein Elternteil,wenn das vollj.Kind noch dort wohnt...EINSEITIG das Recht,den Anteil seines festgelegten Unterhaltes(je nach Splittung der Eltern unterereinander!!) als "Naturalien" anzubieten.Als OPTION,only.
Also z.B.: Lebensmittel 70 Eu,Wohnanteil 90 Eu...etc.
Gibt es keine Einigung---bleibt der unterhaltschuldige Elternteil im Unterhaltsverzug.Bis Einigung oder gerichtlicher Klärung.(Anerkennung)
Bei Bedarf von 640 Eu kann erst mal jeder 77Eu abziehen/anrechnen...der mehr Bares zahlt,hätte Anspruch auf AUSZAHLUNG des Kindergeldes.

Den Restbedarf muß der Unterhaltsbedürftige von den Eltern einfordern..z.B. 440(-77 enthalten)Eu v.Vater und 200(+77enthalten) v.Mutter.Die könnte sagen😀u wohnst hier..das ist abgegolten.Wenn keine Eigung...und Auszug...wird ein Richter es z.B. festlegen...je nach Einkommenslage.
Für den einkommenslosen Unterhaltsbedürftigen ist das zumindest kostenlos...und der klarste Weg..da nur so ein vollstreckbarer Titel bis Ende Ausbildung für ihn rauskommt...es sei denn,die Eltern gehen freiwillig zum Notar zwecks Unterhaltsvereinbarung.


Ja...kann man nur jedem 18jährigen zum rechtzeitigen Auszug raten.Das fördert die Selbstständigkeit und verhindert solche seltsamen Diskussionen.
Dann ist die Rechtslage zumindest klar.
 
http://www.jugendhilfe-cottbus.de/recht/index.html

BGB 1, §1612 Absatz 2,1: Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, IN WELCHER ART und für welche Zeit im voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wobei auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen ist.
In dem angegebenen Link ist das vorzüglich erklärt.

Und nun auch mal von mir ne Frage: Wieviele Kinder haben denn wohl ein derartig hohes Einkommen, dass sie ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind bzw. irgendwann einmal sein werden? Da sind die Einkommensgrenzen nämlich utopisch hoch! Ist doch vor kurzem erst durch die Presse gegangen.
 
Zitat:>
Bitte...zeigt mir mal das Gesetz,wo steht,ein Volljähriger muß zwangsweise gegen seinen Willen in einer "Familien-WG" wohnen bleiben!!!!
Ich suche diese Behauptung schon lange!
BITTE DEN LINK!!!!

triert hat dieses Gesetz und Link schon angegeben. Wieso denkst du das wäre zwangsweise. Der Volljährige hat die Wahl zu entscheiden ob er es mit Zimmer und Essen entgegennimmt. Das erwachsene Kind weiss selbst am besten ob es eine Lösung ist die er akzeptieren kann weil vielleicht auch den Eltern es anders gar nicht möglich ist das erwachsene Kind zu unterstützen.

Dein Vergleich:

Das hieße ja im Umkehrschluß:ein bedürftiger Rentner(pflegebedürftig) muß gegen seinen Willen zu den Kindern ziehen,da die nicht zum Heim zuzahlen wollen..und lieber den Opa in die Abstellkammer billig stecken(Unterhaltsanspruch zwangsweise durch selbstfestgelegte Naturalleistung...).
Es gibt für MÜNDIGE Bürger immer noch das Recht der freien Wohnortwahl!!

....finde ich überzogen. Auch hier wurde entschieden dass die Kinder nicht über ihre Verhältnisse finanziell herangezogen werden dürfen da auch ihnen die Möglichkeit bleiben muss auch für ihre Rententage etwas auf die Seite legen zu können.

Deine Überlegung:
Oder ist ein Unterhaltbedürftiger durch seinen Unterhaltsbedarf entmündigt???
....Nein, nur verlangt die Gerechtigkeit Möglichkeiten zu schaffen die für beide Seiten gerecht wird.

Sicher gibt es auch andere Fälle wo die Kinder von den Eltern getrennt werden müssen doch da sind gerichtliche Entscheidungen die dem Kind auf alle Fälle zum Recht verhelfen.

Man spürt an deinen Worten:

Wenn keine Eigung...und Auszug...wird ein Richter es z.B. festlegen...je nach Einkommenslage. Für den einkommenslosen Unterhaltsbedürftigen ist das zumindest kostenlos...und der klarste Weg..da nur so ein vollstreckbarer Titel bis Ende Ausbildung für ihn rauskommt...es sei denn,die Eltern gehen freiwillig zum Notar zwecks Unterhaltsvereinbarung.

....dass du sehr auf der Seite der jungen Menschen stehst was ich total in Ordnung finde. Aber bitte bedenke auch dass es auch gute Eltern gibt. All ihre Liebe den Kindern geben weil das ein Luxus ist der nichts kostet und es sich auch um Eltern handelt die nichts anderes geben können als das was sie haben mit ihren Kindern zu teilen. Hier kann wirklich keine Rede sein von wegen zwangsweise Entscheidung. Und gegen ihren Willen? Nun wir haben alle die Freiheit dass wir für unseren Lebensunterhalt sorgen müssen. Auch ich musste das schon mit 14 weil meine Eltern sich da scheiden ließen und dafür ihr Erspartes brauchten. Wäre nie auf die Idee gekommen bei Ihnen bleiben zu wollen und nach meinen Vorteil zu trachten. Mich konnte auch keiner gegen meinen Willen festhalten. Und heute wollen sie noch schneller erwachsen werden nun das gehört zum Erwachsenwerden dazu auf eigenen Beinen zu stehen unabhängig zu sein und für sich selbst grade zu stehn.
 

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