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Auszahlung der betriebl. Altersvorsorge bei Kündigung

Vanessa34

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe bis vor Kurzem vier Jahre lang bei einer Versicherungsagentur (ERGO) im Innendienst gearbeitet, mein Arbeitgeber war jedoch nicht das Versicherungsunternehmen, sondern die Agentur selbst.

Dort hatte ich eine bAV, welche über die ERGO lief und bei der einen Teil ich monatlich eingezahlt habe und ein Teil mein AG, der Agenturinhaber.

Als ich aufgrund einer neuen Stelle gekündigt habe, fragte ich meinen Ex-Chef wie es mit der BAV weitergeht und ob ich mir diese auszahlen lassen kann. Er meinte das sei auf keinen Fall möglich, da er der Versicherungsnehmer ist und ich nur die Begünstigte bin. Wenn dann könne nur er den Vertrag für sich selbst auszahlen lassen..

Kurz darauf wurde ich aber von der ERGO selbst angeschrieben und musste angeben, ob ich diese BAV privat weiterführen will oder sie ausgezahlt haben möchte.

Ich wählte zweiteres und reichte alle nötigen Unterlagen ein. Das Ganze ist am 20.12. passiert und ich warte seither immer noch auf mein Geld.

Habe dort schon zweimal angerufen und gefragt ob noch Unterlagen fehlen, da wurde mir nur gesagt ich solle Geduld haben.

Ich mache mir inzwischen etwas Sorgen, dass mein Ex-Chef da irgendwie dazwischen gefunkt ist, da er ja ständig meinte ich hätte kein Anrecht auf das Geld, evtl hat er es sich ja selbst auszahlen lassen? Wäre das denn möglich?

Ich kenne mich da leider null aus und wenn ich bei der ERGO selbst anrufe, bekomme ich jedesmal nur eine Art Callcenter ans Telefon, das mich aber nicht in die entsprechende Fachabteilung weiterleiten darf.
 
Nur der Vertagspartner hat einen Anspruch auf Auszahlung. Sonst niemand. Möglicherweise bekommst Du deinen Anteil, den du geleistet hast, ausgezahlt und nicht mehr.
 
Eine bAV, wie sie heute üblich ist, sollte man eigentlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen können. Eine vorzeitige Auszahlung ist meistens mit Verlusten verbunden.
 
Eine bAV, wie sie heute üblich ist, sollte man eigentlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen können. Eine vorzeitige Auszahlung ist meistens mit Verlusten verbunden.

Genau. Ist mir auch neu, dass man nur zwischen den zwei Optionen auswählen kann. Eigentlich kann man es auch einfach ruhen lassen. Und bekommt dann seine Auszahlung
 
Hallo zusammen,

ich habe bis vor Kurzem vier Jahre lang bei einer Versicherungsagentur (ERGO) im Innendienst gearbeitet, mein Arbeitgeber war jedoch nicht das Versicherungsunternehmen, sondern die Agentur selbst.

Dort hatte ich eine bAV, welche über die ERGO lief und bei der einen Teil ich monatlich eingezahlt habe und ein Teil mein AG, der Agenturinhaber.

Als ich aufgrund einer neuen Stelle gekündigt habe, fragte ich meinen Ex-Chef wie es mit der BAV weitergeht und ob ich mir diese auszahlen lassen kann. Er meinte das sei auf keinen Fall möglich, da er der Versicherungsnehmer ist und ich nur die Begünstigte bin. Wenn dann könne nur er den Vertrag für sich selbst auszahlen lassen..

Kurz darauf wurde ich aber von der ERGO selbst angeschrieben und musste angeben, ob ich diese BAV privat weiterführen will oder sie ausgezahlt haben möchte.

Ich wählte zweiteres und reichte alle nötigen Unterlagen ein. Das Ganze ist am 20.12. passiert und ich warte seither immer noch auf mein Geld.

Habe dort schon zweimal angerufen und gefragt ob noch Unterlagen fehlen, da wurde mir nur gesagt ich solle Geduld haben.

Ich mache mir inzwischen etwas Sorgen, dass mein Ex-Chef da irgendwie dazwischen gefunkt ist, da er ja ständig meinte ich hätte kein Anrecht auf das Geld, evtl hat er es sich ja selbst auszahlen lassen? Wäre das denn möglich?

Ich kenne mich da leider null aus und wenn ich bei der ERGO selbst anrufe, bekomme ich jedesmal nur eine Art Callcenter ans Telefon, das mich aber nicht in die entsprechende Fachabteilung weiterleiten darf.

Warum denn auszahlen lassen. Da verlierst Du ja die absurd hohe Abschlussgebühr. Du hättest doch den Rechtsanspruch gehabt, beim neuen Arbeitgeber fortzuführen? Wenn Du im Innendienst einer Versicherungsagentur warst, müsstest Du doch wissen, wie dieses Modell trickreich aufgebaut ist?

Als Arbeitgeberkannst Du optieren, ob der AN die BAV mit ALLEN Einahlungen privat mitnehmen kann oder nicht. Den von Dir gezahlten Anteil kannst Du immer mitnehmen, den vom AG gezahlt aber nur bei entsprechender Optierung.

Dass Du ohne genaue Prüfung der Kosten bereits den Antrag auf Auszahlung gestellt hast, ist sehr unklug, Du solltest schnell erfragen, ob Du den Antrag noch zurück ziehen kannst und die BAV im neuen Job fortführst. Das würde ich Dir sehr dringend rate, sonst verlierst Du Tausende.

Die ERGO freut sich über Kunden, die nach wenigen Jahren die gesamte Abschlussgebühr (im Schnitt 4000 Euro) in den Wind schießen, besonders wenn der Vertrag nach 5 Jahren stornofest ist.

Es gehört zum Geschäftsmodell, dass sich Leute so einen teuren Vertrag aufquatschen lassen, die Beiträge dann aber nicht Jahrzehnte durchhalten und dann extrem teuer alles wiedr stornieren und den Versicherungen zu üppigen "Stornogewinnen" verhelfen.

Mach nichts Dummes!

Nächstes Mal Aktien oder Bitcoin kaufen, da ist man flexibel und sie helfen später beim Immobilienkauf sogar als Sicherheit.
 
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