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Auslösung - Baustelle ausserorts "WICHTIG"

Soulgirl

Mitglied
Hallo,

ein Freund von mir hat ein grosses Problem.

Er arbeitet als Maler und Lackierer mit mehrern Bauarbeitern bei München. Nun möchte der Chef,
dass die Firma in Passau (ca. 2,5 Stunden weg von München) auf Montage geht bis ca. Mai 2008.

Nun seine oder auch meine Frage?

Gibt es dafür eine Auslösung bzw. erhält man nicht mehr Geld, wenn man dort auch übernachten muss?

Gibt es ein Gesetz dafür?? Er bräuchte das schwarz auf weiss.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Souli
 
Hi Soulgirl,

so einfach lässt sich dies nicht beantworten. Bin leider kein Arbeitsrechtler. Grundsätzlich sind solche Fragen bei den Metallern z.B. in Manteltarifverträgen geregelt.

... Begriff der Montage im Fernbereich (Fernmontage). Fernmontage ist eine Montage, die ein auswärtiges Übernachten des Montagestammarbeiters erfordert, weil ihm die tägliche Rückkehr zum Ausgangspunkt nicht zumutbar ist. Die tägliche Rückkehr zum Ausgangspunkt ist nicht zumutbar, wenn die außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit zurückgelegte Entfernung von 80 km im Sinne des § 4. 1. 2 überschritten wird. …

Bei den Metallern könnte daher ein Anspruch auf Unterkunftsleistung bzw. -auslagenersatz oder Teilanrechnung der Fahrzeiten als Arbeitszeit entstehen, wenn der Manteltarifvertrag Anwendung findet. Ich habe auf die Schnelle aber mit Ausnahme des Mindestlohnvertrages keinen weitergehenden Tarifvertrag für Maler und Lackierer gefunden. Gibt es so was? Wo finde ich den? Würde gerne mal reingucken.

Du kannst bei der IHK (möglicherweise nicht auskunftswillig) oder der Gewerkschaft ver.di (möglicherweise nicht auskunftsfähig) oder einem Arbeitsrechtler (kostenpflichtig) mal nachfragen. Dafür brauchst du aber alle erforderlichen Angaben. Was für ein Arbeitsvertrag geschlossen worden ist, wie die Einsatzbedingungen üblicherweise sind etc. Die können euch bestimmt weiterhelfen.

LG
mo44
 
Hallo,

ein Freund von mir hat ein grosses Problem.

Er arbeitet als Maler und Lackierer mit mehrern Bauarbeitern bei München. Nun möchte der Chef,
dass die Firma in Passau (ca. 2,5 Stunden weg von München) auf Montage geht bis ca. Mai 2008.

Nun seine oder auch meine Frage?

Gibt es dafür eine Auslösung bzw. erhält man nicht mehr Geld, wenn man dort auch übernachten muss?

Gibt es ein Gesetz dafür?? Er bräuchte das schwarz auf weiss.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Souli

Hallo Souli,

also für jeden vollen Tag, den Dein Freund am Arbeitsort bleibt und übernachtet gibt es eine Auslösung von 24,00 Euro pro Tag. Für den Ankunftstag gibt es 12,00 Euro und für den Tag, an dem die Heimreise angetreten wird, gibt es ebenfalls 12,00 Euro.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diese steuerfreien Pauschalen mit dem Lohn (immer rückwirkend) auszuzahlen. Wenn der Arbeitgeber das nicht macht, kann man sich das Geld beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Dann muss man natürlich lange darauf warten.

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ist hier sinnvoll. Falls er nicht sicher ist, wie er das händeln soll, hilft ein Gespräch mit dem Steuerberater.

Freundliche Grüße
 

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