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aushilfsjob ohne lohnsteuerkarte ? ist das richtig ?

G

grossesfragezeichen

Gast
hallo ihr lieben,

ich hätte mal eine dringende frage an euch und hoffe, dass sie mir jemand hier beantworten kann.

meine tochter ist 19 und hat über einen bekannten einen job in einer diskothek angeboten bekommen. auf der einen seite habe ich mich sehr für sie gefreut, da sie hier bei uns auf dem land als "gothic" nicht so viel kontakt hat und diese disco macht eben ab und an solche entsprechenden themenabende.

auf der anderen seite war es mir nicht so recht, da zu dem club über 60 km weit zu fahren ist und das über eine ziemlich hoch gelegene landstrasse und im winter ist da oft eis und schnee und ich hab da einfach angst, wenn sie dann nachts da langfährt.

seit letztem jahr november macht sie da nun ab und zu kassendienst, es werden auch immer fahrgemeinschaften gebildet, da aus unserem ort meistens drei oder vier leute hinfahren.

nun will sie heute abend auch wieder mitfahren. ich hab sie dann gestern mal gefragt, ob sie überhaupt nen arbeitsvertrag hat. sie sagt ja, der wäre aber in der diskothek und das wäre so ein standardvertrag, wo dann einfachheithalber immer nur das datum eingetragen wird, wann sie arbeitet. sie arbeitet ja höchstens zweimal im monat dort für jeweils ca. 6 stunden. lohnsteuerkarte hätte sie keine abgegeben.

so jetzt meine beiden fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:

1. ich dachte immer, man muss immer die lohnsteuerkarte abgeben ?

2. wenn das aufgrund der wenigen tätigkeit nicht erforderlich ist, wäre sie dann überhaupt versichert ?

ich hab so ne angst, dass die mal nen unfall oder so bauen.....am liebsten wäre mir, sie würde da nicht mehr hinfahren. aber ich kann es ihr ja nicht verbieten, auch wenn sie noch bei mir wohnt. aber sie ist 19 jahre alt.

danke fürs lesen
 
Für einen sogenannten Minijob braucht man keine Lohnsteuerkarte abgeben.

Es reicht die Anmeldung bei der Knappschaft.
 
danke für deine schnelle antwort ! aber wenn der besitzer der disco sie nicht bei der knappschaft angemeldet hat, ist sie dann trotzdem irgendwie versichert ?
 
Der Diskothekenbesitzer wird sie schon angemeldet haben, das kann er sich garnicht leisten es nicht zu tun. außerdem kostet es ihn ja so gut wie nichts.
Gegen Betriebs- oder Wegeunfälle, ist sie über die Berufsgenossenschaft versichert, Kranken- Renten- und Pflegeversicherung wird bei einem Minijob nicht abgeführt, das muss sie selber machen. oder sie ist über jemand anders versichert (Eltern, oder Arbeitsamt, o. ä.).
 
Wenn er ihr eine Kopie der Sozialversicherungsanmeldung gegeben hat, dann ist sie dort auch angemeldet.
 
na ja, sie hat nichts bekommen - aber sie will jetzt jedenfalls mal nachfragen.

ach, ich glaube, meine grösste angst ist sowieso, dass ihr bei der hin- und herfahrerei nix passiert🙁

aber dank euch für eure antworten. das beruhigt schon ein wenig
 
na ja, sie hat nichts bekommen - aber sie will jetzt jedenfalls mal nachfragen.

ach, ich glaube, meine grösste angst ist sowieso, dass ihr bei der hin- und herfahrerei nix passiert🙁

aber dank euch für eure antworten. das beruhigt schon ein wenig

Hallo grossesfragezeichen,

dahingehend, also von wegen "deine Tochter hätte nichts bekommen" würde ich auf alle Fälle dringend nachbohren.

Als geringfügig Beschäftigte (Monatsverdienst bis 400 €) muss deine Tochter auf alle Fälle bei der sogenannten Minijobzentrale, der Bundesknappschaft angemeldet werden. Und wenn eine solche Anmeldung erfolgt wäre, gibt es auch eine Meldung zur Sozialversicherung, und da ihr diese wohl anscheinend nicht ausgehändigt wurde, gehe ich ganz schwer davon aus, sie wurde nicht angemeldet.

Es macht sich a) der Arbeitgeber sprich die Disco der Steuerhinterziehung und Unterschlagung von Sozialversicherungsabgaben schuldig, und b) auch deine Tochter der Schwarzarbeit. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zweitens gibt es seit dem 01.01.09 ganz verschärfte Meldevorschriften die u.a. auch das Gastgewerbe (Sofortmeldung zur Sozialversicherung) betreffen.

Drittens, und was noch viel schlimmer ist, konnte bis 31.12.08 letztendlich als Arbeitnehmer gar nicht nachvollzogen werden, ob denn der Discobesitzer seinen Betrieb auch tatsächlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet hatte. Die BG zahlt nämlich bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zur Arbeit.

Seit dem 01.01.09 sind daher die DEÜV Meldungen zur Sozialversicherung um die Komponente Berufsgenossenschaft, und Mitgliedsnummer des Betriebes zur BG, Gefahrenklasse der BG, etc. erweitert worden, um diesen eklatanten Mißstand der Nichtanmeldung von Betrieben zur BG Einhalt gebieten zu können.

Sollte dein Mädel nicht ordnungsgemäß angemeldet sein,und der Nachweis ist eben die Anmeldung zur Sozialversicherung, sollte sie wirklich lieber die Finger von diesem Job lassen.

LG, amitica
 

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