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aus der wohnung verweisen?

  • Starter*in Starter*in Oktay24
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Oktay24

Gast
hallo zusammen,
ich hätte jetzt eine ganz besondere frage.
und zwar geht es um meinen vater, der meine mutter mit einer anderen frau betrogen hat und sich nach der versöhnun immernoch daneben benimmt (auch manchmal unter dem einfluss des alkohols).

er meinte kürzlich, dass meine mutter ihn nicht aus der wohnung verweisen könnte, weil er mit meiner mutter eine bedarfsgemeinschaft bildet und dementsprechend arbeitslosengeld 2 "Hartz IV" bekommt und meinte, dass auch der mietanteil in dem betrag mitenthalten ist. der mietvertrag ist übrigens auf den namen meiner mutter.

darf meine mutter ihn rausschmeissen?
sie hat sowieso vor, sich scheiden zu lassen.
in letzter zeit finden sehr heftige auseinandersetzungen statt.
 
Hallo Du.

Deine Mutter kann ihn zu jeder Zeit raus schmeisen. Die Sprüche die er da bringt sein reines einschüchtern. Das einzige was er machen kann, sind Unterhaltansprüche gelten machen. Nach der Scheidung. Unter der Vorraussetzung das deine Mutter genug verdient. Dafür gibt es bestimmte vorgeschiebene Sätze die Du bei jedem Familien Gericht und Anwalt erfragen kannst.
 
Klar kann Sie ihn rausschmeissen. Jeder hat das Recht auf Freiheit und seelische Gesundheit. Nur die Frage ist, wird er gehen. Darf ich fragen ob ihr eine türkische Familie seid? Oktay? Dann ist es ja noch unwahrscheinlicher, dass der Mann sich rausschmeissen läßt ohne hinterher noch mehr Terror zu machen. Sie muß genau überlegen, was sie tut. Eventuell vorher eine Beratungsstelle, Familienberatung, pro Familia,etc. Die können gute Tips geben, wie man sowas am besten durchzieht. Sie hat sich ja schon mal wieder versöhnt. Endgültig sollte es dann beim zweiten Trennen sein.Sollte er gewalttätig werden,kann sie sofort die Polizei rufen, dann ist er erst mal 10 Tage weg. Sie kann dann einenAntrag stellen bei Gericht und dann wird das Rückkehrverbot nochmal verlängert. Der Mann hat gar keine Rechte, wenn er sich danebenbenimmt. Egal wer die Miete zahlt, er oder das Amt oder sonstwer.
 
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