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Aufhebungsvertrag

  • Starter*in Starter*in Canea
  • Datum Start Datum Start
C

Canea

Gast
Mein Sohn hat sich gestern von seinem Ausbildungsberieb austricksen lassen und hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.Alle Bemühungen meinerseits mit dem Ausbildungsbetrieb zu reden schlugen fehl.Die Personalchefin sagte das er seine Arbeit gut gemacht hat und auch in der Schule war er gut.ich wollte eine Kündigung, aber die schreiben Sie nicht, mit einem Aufhebungsvertrag bekommt er aber ein viertel Jahr Sperre vom Jobcenter.Und eine Kündigung hätten Sie Ihm nicht geben können da er nur eine Abmahnung hat und eine fristlose Kündigung schon gar nicht, weil er hat sich nichts zu schulden kommen lassen.Er hat nur um einen Tag Urlaubsverlängerung gebeten, die Sie Ihm an Telefon auch nicht versagten.Und dann das mit dem Aufhebungsvertrag, er hat keine Erfahrung in solchen Sachen und hat nach massiven Druck unterschrieben.
Der Ausbildungsvetrieb heißt Agrarfrost und ist in Oschersleben ansässig.
Ich finde es sehr ungerecht von dem Unternehmen so mit seinen Auszubildenen umzugehen und Ihm im nachhinein sein Leben zu versauen.Wovon soll er im nächsten viertel Jahr leben und seine Miete bezahlen.???
Wer kann mir helfen und Tips geben ? sollen wir zur Handwerkskammer? kann die helfen ?Anwalt habe ich auch schon beauftragt, aber unterschrieben ist unterschrieben und er ist Volljährig.
Danke
 
hallo canea,

wie lange dauert seine ausbildung noch?
ich würde mich auch an die industrie u handelskammer wenden u das problem schildern.
desweiteren soll er sein problem der schule schildern, es gibt die möglichkeit weiterhin zur berufsschule zu gehen ohne einen betrieb für eine befristete zeit. so verliert er wenigstens nicht den anschluss u erfüllt die schulpflicht.
ausserdem würde ich mich zusätzlich nach einer neuen lehrstelle umschauen. es gibt durchaus betriebe die kurzfristig azubis annehmen auch solche die im zweiten oder dritten lehrjahr sind.
 
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Dein Sohn 18 ist und somit volljährig und voll geschäftsfähig.

Immer und immer wieder fallen junge Leute auf irgendwelche Sachen rein oder machen Dinge die hätten vorher beraten werden sollen.

Na ja, das ist die Jugend die noch nicht viel Erfahrung hat.Kein Gehör für Alarmglocken und sie werden sehr unvorbereitet in das Leben geschickt und damit will ich jetzt nicht unbedingt die Schule den schwarzen Peter zuschieben.

Wie heißt so schön, Eltern haften für ihre Kinder.

Hier eine Info:

Bei einem Aufhebungsvertrag spielen die Kündigungsfristen keine Rolle. Das Arbeitsverhältnis kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden.
Ob ein Aufhebungsvertrag zustande kommt, hängt von der Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Wird der Arbeitnehmer zum Abschluss des Aufhebungsvertrages gedrängt, kann er seine Willenserklärung unter Umständen anfechten. Die Anfechtung des Aufhebungsvertrages kann wegen arglistiger Täuschung, Drohung oder wegen Irrtums erfolgen. Die Frist der Anfechtung des Aufhebungsvertrages wegen Täuschung oder Drohung beträgt ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund bzw. ab Beendigung der durch die Drohung bestehenden Zwangslage. Die Anfechtung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber erklären. Widerspricht der Arbeitnehmer der Anfechtungserklärung, d.h. erkennt er sie nicht an, so ist für den Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht geboten.
Ein Aufhebungsvertrag unter einer Bedingung ist unwirksam, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird.
Ein Aufhebungsvertrag, der rückdatiert ist, ist ebenfalls unwirksam. Die Rückdatierung, die deshalb erfolgt, damit der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld ohne eine Sperrzeit in Anspruch zu nehmen, ist ein Betrug zu Lasten der Agentur für Arbeit und strafbar.
Keine Rückdatierung liegt vor, wenn der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt beendet.
Ist ein Aufhebungsvertrag nichtig oder unwirksam, so besteht das Arbeitsverhältnis fort und der Arbeitgeber muss grds. das Gehalt nachzahlen.
Auch ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen möglich, etwa, wenn sich der Arbeitgeber mit der Zahlung einer im Aufhebungsvertrag vereinbarten Abfindung in Verzug befindet.
 
Sollte der Auszubildende unter massivem Druck zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrages gedrängt worden sein, kann die Gültigkeit angefochten werden. Weiter wäre zu überlegen, ob nicht eine Nötigung vorliegt. Schwierig wird der Beweis.

Der Betrieb sollte beim Abschluss einer solchen Aufhebung den Azubi umfassend über die Folgen aufklären und dies auch dokumentiert haben. Es gibt zwar keine Rechtsvorschrift dazu, aber hier greift der Grundsatz, dass ein Ausbildungsbetrieb dem Azubi ggü. eine besondere Fürsorgepflicht hat.

In jedem Fall sollte Dein Sohn von der Aufhebung zurücktreten. Dies ist u.A. möglich, wenn Vereinbarungen (wie z.B. Zahlungen) von einer Seite nicht eingehalten werden. In Eurem Fall könnte sich Dein Sohn darauf berufen, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, unter Druck gehandelt zu haben und sich über die Folgen in diesem Moment nicht klar gewesen zu sein.

Was war denn der Grund für die Aufhebung?
 

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